Skimming und Phishing sind – natürlich – schon länger strafbar, allerdings hat der Gesetzgeber (recht unbemerkt) nachgebessert und im Zuge der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/713 zur „Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln“ zwei ausdrückliche Straftatbestände geschaffen: Der neu geschaffene §152c StGB stellt das Skimming unter Strafe und eine Erweiterung des §263a StGB schafft Klarheit.
§263a Abs.3 StGB
Wer eine Straftat nach Absatz 1 vorbereitet, indem er
- Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält, verwahrt oder einem anderen überlässt oder
- Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die zur Begehung einer solchen Tat geeignet sind, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält, verwahrt oder einem anderen überlässt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§152c StGB
§ 152c StGB – Vorbereitung des Diebstahls und der Unterschlagung von Zahlungskarten, Schecks, Wechseln und anderen körperlichen unbaren Zahlungsinstrumenten
(1) Wer eine Straftat nach § 242 oder § 246, die auf die Erlangung inländischer oder ausländischer Zahlungskarten, Schecks, Wechsel oder anderer körperlicher unbarer Zahlungsinstrumente gerichtet ist, vorbereitet, indem er
- Computerprogramme oder Vorrichtungen, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft oder einem anderen überlässt oder
- Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die zur Begehung einer solchen Tat geeignet sind, herstellt, sich oder einem anderen verschafft oder einem anderen überlässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Die Änderungen wurden bereits im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 10, S.333ff. verkündet und sind damit in Kraft. Insgesamt sind es kleine, aber erhebliche Änderungen, denn bisher dürfte man Phishing vorwiegend als Datendelikte und natürlich als versuchten Betrug eingeordnet haben. Phishing nun in den Computerbetrug zu packen ist da überraschend, systematisch aber nachvollziehbar.
Zum Phishing bei uns:
- EU: Competitiveness Strategy for Europe - 10. September 2024
- Organisierte Kriminalität in Deutschland: Erkenntnisse, Herausforderungen und Ausblick - 10. September 2024
- Künstliche Intelligenz in Deutschland – Status, Herausforderungen und internationale Perspektiven - 10. September 2024