Die Kostenentscheidung richtet sich im Falle des Todes des Angeklagten nach den Grundsätzen, die bei Einstellung des Verfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses allgemein anzuwenden sind. Deshalb fallen die Auslagen der Staatskasse dieser gemäß § 467 Abs. 1 StPO zur Last. Jedoch wird in entsprechender Anwendung des § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO aus…WeiterlesenKostenentscheidung im Falle des Todes des Angeklagten
Schlagwort: sicherungsverwahrung
Sicherungsverwahrung: Sie finden hier Artikel rund um das Thema „Sicherungsverwahrung“ verfasst von Rechtsanwalt Ferner, aktuelle Urteile und Entwicklungen.
Wir sind als Strafverteidiger im Bereich der Sicherungsverwahrung tätig und verteidigen Betroffene bei einer Revision zur Abwehr einer Sicherungsverwahrung. In der späteren Vollstreckung übernehmen wir keine Mandate mehr!
Rechtsanwalt Ferner: Kontakt im Strafrecht & IT-/Technologierecht
- Spezialisierte Tätigkeit: Wir übernehmen allein Strafverteidigungen und sind daneben beratend für Unternehmen im Wirtschaftsstrafrecht & IT-Recht tätig.
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- Räumliche Tätigkeit: In sinnvollen Fällen sind wir bundesweit tätig und beraten vorab, ob ein Auftrag sinnvoll ist
- Im Notfall: 0175 1075646 oder notfall@ferner-alsdorf.de
- Transparente Preise mit Ratenzahlungen aber keine kostenlose Erstberatung und keine Prozesskostenhilfe
Zulässiges Verteidigungsverhalten
Zulässiges Verteidigungsverhalten darf Strafzumessung nicht negativ beeinflussen: Wenn der Angeklagte vorgeworfene Taten leugnet, bagatellisiert oder einem anderen die Schuld an der Tat zuschiebt, ist dies mit dem Bundesgerichtshof grundsätzlich ein zulässiges Verteidigungsverhalten. Ein solch zulässiges Verteidigungsverhalten darf dem Angeklagten ausdrücklich nicht angelastet werden; andernfalls wäre er nämlich gezwungen, seine Verteidigungsstrategie aufzugeben, will er einer ihm…WeiterlesenZulässiges Verteidigungsverhalten
Der Bundesgerichtshof (2 StR 511/21) konnte klarstellen, dass eine staatsanwaltschaftliche Revision auch gegen den eindeutigen Wortlaut ausgelegt werden kann: Zwar hat die Staatsanwaltschaft in der Revisionsbegründungsschrift keine ausdrückliche Beschränkung erklärt und beantragt, das Urteil insgesamt aufzuheben. Dieser umfassende Revisionsantrag steht jedoch mit dem übrigen Inhalt der Revisionsbegründungsschrift nicht in Einklang. Diese wendet sich ausschließlich gegen…WeiterlesenKonkludente Beschränkung des Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft
Das Oberlandesgericht Hamm, 5 Ws 163/22, konnte sich zur Zuständigkeit der kleinen Strafvollstreckungskammer für Entscheidungen über die Reststrafenaussetzung zur Bewährung bei gleichzeitig angeordneter Unterbringung in der Sicherungsverwahrung äußern: Der Senat tritt der in Literatur und Rechtsprechung vorherrschenden Auffassung bei, dass sich jedenfalls dann keine Zuständigkeit aufgrund des Sachzusammenhangs zwischen den beiden zu treffenden Entscheidungen ergibt,…WeiterlesenStrafrestaussetzung zur Bewährung und Sicherungsverwahrung
Vorbehaltene Sicherungsverwahrung
Damit eine vorbehaltene Sicherungsverwahrung in der revisionsrechtlichen Prüfung Bestand hat, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass sich die Strafkammer des ihr durch § 66a Abs. 2 StGB eröffneten Ermessens bewusst gewesen ist.WeiterlesenVorbehaltene Sicherungsverwahrung
Die auf § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB gestützte fakultative Anordnung der Sicherungsverwahrung erfordert, dass wegen einer oder mehrerer dort angeführter Straftaten gegen den Angeklagten schon einmal eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verhängt worden ist. Doch auch wenn diese Strafhöhe nur im Gesamtstrafenausspruch erreicht wird und die zugrundeliegenden Einzelfreiheitsstrafen jeweils unterhalb der Schwelle…WeiterlesenFakultative Anordnung der Sicherungsverwahrung entsprechend § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB
Zur Erledigung der Sicherungsverwahrung und dem Begriff der „Gefahr“ konnte das Oberlandesgericht Hamm, 3 Ws 25/22, klarstellen: Der Begriff der „Gefahr“ im Sinne von § 67d Abs. 3 S. 1 StGB und der Begriff der „Gefährlichkeit“ im Sinne von § 66 Abs. 1 Nr. 4 StGB decken sich. Die Fortdauer der Unterbringung in der seit…WeiterlesenErledigung der Sicherungsverwahrung
Das Bundesverfassungsgericht hat in zwei Entscheidungen die gefestigte Rechtsprechung zur externen Begutachtung gestärkt. Zur Erinnerung: Um eine repetitive Routinebeurteilung zu verhindern, ist alle 3 Jahre ein externer Gutachter hinzuzuziehen (so inzwischen auch §463 IV StPO für die Unterbringung nach §63 StGB).WeiterlesenBVerfG: Externer Gutachter im Maßregelvollzug
Anhörung bei Unterbringung nach §63 StGB: Die Unterbringung nach §63 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus ist mit der Sicherungsverwahrung die wohl einschneidendste Maßnahme im deutschen Strafrecht, die rein statistisch mit vielen Jahren Zwangsaufenthalt einhergeht. Angesichts dessen ist auch vorgesehen, dass zumindest ein Mal jährlich der Aufenthalt zu überprüfen ist (§67e StGB), was in Form von…WeiterlesenAnhörung bei Unterbringung nach §63 StGB
Update zur Sicherungsverwahrung
Ich habe den Artikel zur Entwicklung der Hanshabung der Sicherungsverwahrung nach der EGMR-Entscheidung soeben wieder einmal aktualisiert. Der Artikel, der vormals vor allem die jeweiligen Argumente transportieren wollte, zeigt nun auch die Entwicklung des Themas dar und versucht kurz zu erklären, wo die genauen Probleme liegen bzw. was als nächstes in Deutschland ansteht. Zu finden…WeiterlesenUpdate zur Sicherungsverwahrung
Das OLG Rostock (I Ws 62/11) stellte kürzlich fest, dass eine elektronische Fussfessel nicht nur für Sexualstraftäter, sondern auch für andere Straftäter – im Rahmen schwerster Straftaten – in Frage kommt. Der Betroffene wurde u.a. wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung sowie wegen Geiselnahme verurteilt und erhielt im Rahmen der Führungsaufsicht eine so genannte „elektronische Fußfessel“.WeiterlesenElektronische Fußfessel: Nicht nur für Sexualstraftäter
Rechtsstaatliche Prinzipien sind so eine Sache: Sie stehen einer schnellen Aburteilung von Tätern im Wege und tun so ziemlich alles, um die Rachegelüste Betroffener wie Nicht-Betroffener möglichst aus Straf-Prozessen in unseren Gerichtssälen heraus zu halten. Einfacher wäre es in vielen Fällen, den „eindeutig schuldigen Täter“ nicht durch Befangenheitsanträge, komplizierte Beweisführung oder vollkommen unverständliche Diskussionen zu…WeiterlesenLästiger Rechtsstaat
Vor kurzem war die „Irrsinns-Justiz“ noch das Thema schlechthin, inzwischen nicht mehr so ganz häufig auf Seite 1: Die Frage, wie sich die Sicherungsverwahrung in Deutschland entwickelt. Während das mediale Interesse aktuell eher niedrig scheint, tut sich erheblich mehr hinter den Kulissen: Der „Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden…WeiterlesenEs wird konkret: Änderung zur Rechtslage der Sicherungsverwahrung