Wann liegt eine dauerhaft genutzte Privatwohnung vor: Der Wohnungseinbruchdiebstahl ist mit einer Mindestfreiheitsstrafe von 6 Monaten belegt, wenn er im Zusammenhang mit einer Wohnung begangen wird – gar mit einem Jahr Mindestfreiheitsstrafe, wenn eine „Privatwohnung“ betroffen ist. Doch wann liegt eine Wohnung oder eben dauerhaft genutzte Privatwohnung überhaupt vor? Die Begriffe sind dabei nicht deckungsgleich,…
Schlagwort: wohnungseinbruchdiebstahl
Wohnungseinbruchdiebstahl: Rechtsanwalt Ferner Alsdorf im Strafrecht zum Wohnungseinbruchdiebstahl. Strafverteidiger Ferner in Alsdorf verteidigt beim Vorwurf Wohnungseinbruchdiebstahl. Rechtsanwalt für Wohnungseinbruchdiebstahl
Wenn ein Wohnungseinbruchsdiebstahl von einem Angehörigen begangen wird – braucht es dann eines Strafantrages? Hintergrund ist §247 StGB, der klarstellt, dass wenn ein Diebstahl einen Angehörigen betrifft, die Tat nur auf Antrag verfolgt wird – was ebenso bei häuslicher Gemeinschaft gilt. Der Bundesgerichtshof konnte insoweit klarstellen, dass auch in diesem Fall ein Antrag zwingendes Erfordernis…
Versuchter Diebstahl: Wann liegt eigentlich ein versuchter Diebstahl vor? Nun, mit den allgemeinen Erwägungen bedeutet im strafrechtlichen Sinne der Versuch, dass der Täter dafür aus seiner Sicht die Schwelle zum „jetzt geht’s los“ überschreiten muss. Dies liegt vor, wenn der Täter eine Handlung vornimmt, die nach dem Tatplan in ungestörtem Fortgang ohne Zwischenschritte unmittelbar in die…
Der Wohnungseinbruchdiebstahl wird ein eigener Tatbestand im Strafgesetzbuch. Während bisher Einbrechern generell eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren und in minder schweren Fällen von drei Monaten bis zu fünf Jahren droht, wird künftig der Einbruchdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung mit mindestens einem Jahr Haft bestraft werden. Ein minder schwerer Fall ist nicht mehr…
Der Bundesgerichtshof konnte in zwei aktuellen Entscheidungen nochmals betonen, wie wichtig sauberes Subsumieren ist, auch wenn es vielleicht dem eigenen Empfinden widerspricht: „Einsteigen in einen Raum ist über den engeren Sprachsinn hinaus jedes nur unter Schwierigkeiten mögliche Eindringen durch eine zum ordnungsgemäßen Eintritt nicht bestimmte Öffnung (…) Eine im Erdgeschoss gelegene Terrassentür ist demgegenüber allgemein…
Die nur unbefugte Benutzung eines Schlüssel begründet nicht automatisch einen Wohnungseinbruchdiebstahl.
Als Strafverteidiger muss ich mich am Rande durchaus häufig mit der Problematik der „erkennungsdienstlichen Behandlung“ auseinandersetzen. Es ist dabei durchaus als üblich zu bezeichnen, dass bereits bei Ersttätern und Bagatelltaten wie Beleidigung solche erkennungsdienstlichen Behandlungen angeordnet werden. Die insgesamt 3 Ermächtigungstatbestände die es hier gibt und die zudem recht konturlos sind, ermöglichen den Behörden an…
Beweisführung beim Nachschlüsseldiebstahl: Für den Nachweis eines Nachschlüsseldiebstahls reicht es nicht aus, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass die beiden ihm vom Vermieter überlassenen Schlüssel zur Wohnung für den Einbruch nicht benutzt wurden. Er muss vielmehr beweisen, dass die Verwendung von Original- oder anderen richtigen Schlüsseln unwahrscheinlich ist.