Gefälschten Fahrschein genutzt: Freispruch

Meine Mandantin kam mit einem : Bei einer Kontrolle im Bus hatte Sie ein gefälschtes Busticket vorgezeigt. Nun sollte sie wegen einer verurteilt werden. Dazu muss man wissen, dass der lokale Bus- und Bahnanbieter nach dem von Fahrscheinrollen seit einiger Zeit mit gefälschten Fahrscheinen zu kämpfen hat. Dass man nun aber diejenigen verfolgt, die im guten Glauben solche Tickets einsetzen war mir neu.

Das Problem bei einem Strafbefehl ist: Wenn man sich nicht wehrt, erwächst er in Rechtskraft. Ich habe also Einspruch eingelegt und wir sind in die Verhandlung, wo dann recht schnell klar wurde, dass man der Mandantin keinen Vorsatz hinsichtlich der falschen (weder bei Besitzbegründung noch beim Verwenden) nachweisen konnte. Die Nummer endete im verdienten Freispruch.

Das Schlimme: Bei Urkundendelikten und beim Erschleichen von Leistungen wehren sich Betroffene oft nicht, weil sie nicht wissen, wie die rechtliche Lage ist. Weder ist das Fahren ohne Fahrschein sofort strafbar (wenn man das Ticket nur vergessen hat) noch liegt zwingend eine strafbare Urkundenfälschung vor, wenn man guten Gewissens unwissentlich eine falsche Urkunde schlicht verwendet.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht und widmet sich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht und anspruchsvolles IT-Recht inkl. IT-Sicherheitsrecht - ergänzt um Arbeitsrecht mit Fokus auf Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen und im Einzelfall Fälle im Arbeitsrecht übernommen!
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht und widmet sich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

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