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Gefälschten Fahrschein genutzt: Freispruch

Meine Mandantin kam mit einem Strafbefehl: Bei einer Kontrolle im Bus hatte Sie ein gefälschtes Busticket vorgezeigt. Nun sollte sie wegen einer Urkundenfälschung verurteilt werden. Dazu muss man wissen, dass der lokale Bus- und Bahnanbieter nach dem Diebstahl von Fahrscheinrollen seit einiger Zeit mit gefälschten Fahrscheinen zu kämpfen hat. Dass man nun aber diejenigen verfolgt, die im guten Glauben solche Tickets einsetzen war mir neu.

Das Problem bei einem Strafbefehl ist: Wenn man sich nicht wehrt, erwächst er in Rechtskraft. Ich habe also Einspruch eingelegt und wir sind in die Verhandlung, wo dann recht schnell klar wurde, dass man der Mandantin keinen Vorsatz hinsichtlich der falschen Urkunde (weder bei Besitzbegründung noch beim Verwenden) nachweisen konnte. Die Nummer endete im verdienten Freispruch.

Das Schlimme: Bei Urkundendelikten und beim Erschleichen von Leistungen wehren sich Betroffene oft nicht, weil sie nicht wissen, wie die rechtliche Lage ist. Weder ist das Fahren ohne Fahrschein sofort strafbar (wenn man das Ticket nur vergessen hat) noch liegt zwingend eine strafbare Urkundenfälschung vor, wenn man guten Gewissens unwissentlich eine falsche Urkunde schlicht verwendet.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.