Gefälschten Fahrschein genutzt: Freispruch

Meine Mandantin kam mit einem : Bei einer Kontrolle im Bus hatte Sie ein gefälschtes Busticket vorgezeigt. Nun sollte sie wegen einer verurteilt werden. Dazu muss man wissen, dass der lokale Bus- und Bahnanbieter nach dem von Fahrscheinrollen seit einiger Zeit mit gefälschten Fahrscheinen zu kämpfen hat. Dass man nun aber diejenigen verfolgt, die im guten Glauben solche Tickets einsetzen war mir neu.

Das Problem bei einem Strafbefehl ist: Wenn man sich nicht wehrt, erwächst er in Rechtskraft. Ich habe also Einspruch eingelegt und wir sind in die Verhandlung, wo dann recht schnell klar wurde, dass man der Mandantin keinen Vorsatz hinsichtlich der falschen (weder bei Besitzbegründung noch beim Verwenden) nachweisen konnte. Die Nummer endete im verdienten Freispruch.

Das Schlimme: Bei Urkundendelikten und beim Erschleichen von Leistungen wehren sich Betroffene oft nicht, weil sie nicht wissen, wie die rechtliche Lage ist. Weder ist das Fahren ohne Fahrschein sofort strafbar (wenn man das Ticket nur vergessen hat) noch liegt zwingend eine strafbare Urkundenfälschung vor, wenn man guten Gewissens unwissentlich eine falsche Urkunde schlicht verwendet.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
Benutzerbild von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.