Verunsicherung durch neues Kaufrecht 2022

Die Einführung des neuen Schuldrechts im Jahr 2022 sorgt weiterhin für Unsicherheit: Mit dem Jahresbeginn 2022 wurde ein neues Schuldrecht, samt neuem Kaufrecht, in Deutschland umgesetzt, dessen Kern in erster Linie gesetzliche Kodifikationen rund um digitale Rechtsfragen waren.

Etwas unbeachtet, wurde daneben das Kaufrecht insgesamt und europaweit auf einen neuen Standard gebracht. Dies hat in Deutschland gravierende Auswirkungen, insbesondere bei der Frage, wann ein vorliegt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass der Begriff des Sachmangels beim Kauf von Gegenständen stärker objektiviert wird als früher.

Zum Jahreswechsel 2022 trat ein neues, auf Digitalisierung ausgerichtetes Kaufrecht in Kraft, das erhebliche Neuerungen mit sich bringt. Zu diesem neuen Kaufrecht 2022 bieten wir eine Beitrags-Serie in unserem Blog, die zum Jahresende 2021 von Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner verfasst wurde:

Teil 1: Überblick und neues Kaufrecht
Teil 2: Sicherheit
Teil 3: Digitale Produkte + Waren mit digitalen Elementen
Teil 4: die Aktualisierungspflicht

Mit der letzten Reform, die in manchen Aspekten noch tiefgreifender ist als die „große Schuldrechtsreform 2002“, geht eine erhebliche Unsicherheit einher. Ich stelle in meinem juristischen Umfeld fest, dass vor allem bei der Frage, ob man einen Prozess führt, große Sorge herrscht, wie Gerichte mit den bisher unklaren Rechtsfragen umgehen.

Wie auch die Zeitschrift Verkehrsrecht Aktuell (05/2023, Seite 73) berichtet, ob bei einem Verbrauchsgüterkauf die Kenntnis des Käufers über den Sachmangel bei der Frage prüft, ob die Haftung für einen Sachmangel ausgeschlossen ist. Seit dem 1.1.2022 ist diese Frage aber überflüssig, da mit §475 Abs.3 S.2 BGB der §442 BGB bei einem Verbrauchsgüterkauf keine Anwendung mehr findet. 

Professionelles IT-Vertragsrecht

Unser Fachanwalt für IT-Recht berät und vertritt Unternehmen in IT-Vertragsangelegenheiten, insbesondere in Bezug auf Künstliche Intelligenz und Cloud-Dienste, um rechtliche Risiken zu minimieren und die Einhaltung relevanter Vorschriften zu gewährleisten.

Die Unsicherheit und die Zurückhaltung von Anwälten, die vorsichtig agieren, werden in diesem Fall deutlich: Man sollte einkalkulieren, dass Richter überraschend in Teilfragen altes Recht anwenden und damit befremdliche Ergebnisse erzielen. Als Mandant sollte man nicht überrascht sein, wenn der eigene Anwalt sich mit Klagewünschen zurückhält. Der entlastet seine Kollegen konsequent, indem er die Verantwortung dafür, solchen Irrtümern vorzubeugen, den Anwälten aufbürdet. Wie das funktionieren soll, fragt sich die Fachwelt seit dieser Rechtsprechung immer energischer.

Es ist eine insgesamt befremdliche Situation, die der Gesetzgeber nur lösen kann, indem er Zivilprozesse bürgerfreundlicher gestaltet. Diese Verantwortung den Anwälten aufzubürden und Richter bis heute keiner Fortbildungspflicht zu unterwerfen, ist ein antiquiertes Denken, das am Ende die Bürger nur Rechtssicherheit kostet. 

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht - zertifizierter Experte in Krisenkommunikation & Cybersecurity)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht - zertifizierter Experte in Krisenkommunikation & Cybersecurity)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Ich bin zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht und zur EU-Staatsanwaltschaft. Ich bin Softwareentwickler, in Python zertifiziert und habe IT-Handbücher geschrieben.

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