Noch mehr Kritik an Nomos

Ich habe mich ja schon kritisch geäussert, was die Preispolitik von Nomos angeht – doch es geht noch dreister was Nomos angeht. In der nach meinem Empfinden äußerst teuren Gesetzesausgabe “Strafrecht der europäischen Union” gibt es nämlich auch inhaltlich Probleme. Dass z.B. die EMRK nur auszugsweise abgedruckt ist und ohne eines der wichtige und ausbildungsrelevanten Zusatzprotokolle ist schon ohne weitere Aussage schlimm genug. Dass aber beispielsweise der Art.2 EMRK vollständig fehlt und der Auszug erst mit Artikel 3 beginnt ist derart schlimm, dass ich momentan nachdenke, das Ganze als Sachmangel gegenüber Nomos geltend zu machen.

Nicht nur das der Artikel 2 EMRK wichtig ist, selbst das Nomos-Lehrbuch zum gleichen Thema schreibt dazu ein eigenes Unterkapitel, das man dann aber mit der entsprechenden Gesetzessammlung gar nicht lernen kann. Aber was solls, der Artikel 15 fehlt ja auch, so wie die Artikel 12 bis 16 insgesamt und alle ab Artikel 18. Was ich damit anfangen soll ist mir immer noch ein Rätsel, zumal die Aufsplittung des 1. Abschnitts der EMRK auf mich schlichtweg willkürlich wirkt. Momentan kann ich vom Kauf dieses Werkes nur abraten, in dieser Form ist es meines Erachtens für Klausuren nicht geeignet. Im Laufe der Woche schreibe ich an Nomos und berichte über die Reaktion.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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