Noch mehr Kritik an Nomos

Ich habe mich ja schon kritisch geäussert, was die Preispolitik von Nomos angeht – doch es geht noch dreister was Nomos angeht. In der nach meinem Empfinden äußerst teuren Gesetzesausgabe „Strafrecht der europäischen Union“ gibt es nämlich auch inhaltlich Probleme. Dass z.B. die EMRK nur auszugsweise abgedruckt ist und ohne eines der wichtige und ausbildungsrelevanten Zusatzprotokolle ist schon ohne weitere Aussage schlimm genug. Dass aber beispielsweise der Art.2 EMRK vollständig fehlt und der Auszug erst mit Artikel 3 beginnt ist derart schlimm, dass ich momentan nachdenke, das Ganze als Sachmangel gegenüber Nomos geltend zu machen.

Nicht nur das der Artikel 2 EMRK wichtig ist, selbst das Nomos-Lehrbuch zum gleichen Thema schreibt dazu ein eigenes Unterkapitel, das man dann aber mit der entsprechenden Gesetzessammlung gar nicht lernen kann. Aber was solls, der Artikel 15 fehlt ja auch, so wie die Artikel 12 bis 16 insgesamt und alle ab Artikel 18. Was ich damit anfangen soll ist mir immer noch ein Rätsel, zumal die Aufsplittung des 1. Abschnitts der EMRK auf mich schlichtweg willkürlich wirkt. Momentan kann ich vom Kauf dieses Werkes nur abraten, in dieser Form ist es meines Erachtens für Klausuren nicht geeignet. Im Laufe der Woche schreibe ich an Nomos und berichte über die Reaktion.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.