Mit Beschluss vom 24.06.2010 hat das Oberlandesgericht Nürnberg die Beschwerde eines Verurteilten gegen den Beschluss des Landgerichts Regensburg, mit dem seine Sicherungsverwahrung aufrechterhalten wurde, verworfen. Das Gericht setzt sich dabei mit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17.12.2009 auseinander und meint, dessen Auslegung der Menschenrechte sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Denn die…WeiterlesenOLG Nürnberg: Sicherungsverwahrung eines Sexualstraftäters bleibt aufrechterhalten
Schlagwort: Messer
Ein Messer im Sinne des Waffenrechts ist ein Gegenstand, der dazu bestimmt ist, als Angriffs- oder Verteidigungsmittel eingesetzt zu werden. Messer können unter das Waffengesetz fallen und damit bestimmten Regelungen und Beschränkungen unterliegen.
Im Alltag treten strafrechtliche Probleme mit Messern häufig im Zusammenhang mit Körperverletzung, Bedrohung und Raub auf. Täter setzen Messer häufig als Droh- oder Tatwaffe ein, um ihre Opfer zu verletzen oder einzuschüchtern.
Um diesen Missbrauch zu verhindern, sieht das Waffengesetz je nach Art und Größe des Messers unterschiedliche Regelungen für den Umgang mit Messern vor. So sind bestimmte Messer wie Einhandmesser oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm verboten und dürfen in der Öffentlichkeit nicht geführt werden. Auch das Führen von Messern an bestimmten öffentlichen Orten wie Schulen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln ist in der Regel verboten.
Bei strafrechtlichen Problemen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Messern können sich Opfer oder Täter an einen Fachanwalt für Strafrecht wenden.
Auch wenn es auf den ersten Blick abstrus wirkt: Man muss heute bei wirklich jeder Gelegenheit damit rechnen, die Rechte anderer zu verletzen – und abgemahnt zu werden. Das bemerkte etwa ein Turnverein, der im Jahr 2011 abgemahnt wurde, weil er im Rahmen seiner Karnevalsfeier das Motto „Südsee, Sommer, Ballermann und Karibikflair“ verwendete. Wie so…WeiterlesenMarkenrecht: Abmahnung für Slogan einer Party bzw. Karnevalsfeier
Geschwindigkeitsüberschreitung: Nach einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (2 Ss (Owi) 69/21) können Messergebnisse des Geräts LEIVTEC XV3 in Bußgeldverfahren derzeit nicht mehr ohne Weiteres zugrunde gelegt werden.WeiterlesenMessgerät LEIVTEC XV3 nicht immer zuverlässig genug
Nunmehr hat auch der 3. Senat (StB 47/20) bestätigt, dass § 100a Abs. 1 Satz 1 StPO unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, Telekommunikation – einschließlich dabei anfallender Verkehrsdaten zu überwachen und aufzuzeichnen, inklusive Mail-Accounts. Hintergrund ist, dass entsprechend § 100a Abs. 4 Satz 1 StPO aufgrund der Anordnung einer Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation jeder, der Telekommunikationsdienste erbringt oder…WeiterlesenBGH bekräftigt: Mail-Überwachung ist durch § 100a StPO gedeckt
Das Bundesverfassungsgericht (2 BvR 1616/18, auch hier bei uns) hat einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, die den Zugang des Betroffenen im Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung zu Informationen betrifft, die nicht Teil der Bußgeldakte waren. Die Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen und prägt die weitere Rechtsprechung.WeiterlesenBußgeldverfahren: Betroffene müssen Zugang zu außerhalb der Bußgeldakte befindlichen Informationen erhalten
Mit Beschluss vom 15.12.2020 hat das Bundesverfassungsgericht (2 BvR 1616/18) einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, die den Zugang des Betroffenen im Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung zu Informationen betrifft, die nicht Teil der Bußgeldakte waren. Dazu vorher bei uns: Kein Anspruch auf RohmessdatenWeiterlesenBVerfG: Anspruch auf Rohmessdaten
Grundsätzlich kann eine Mehrzahl von Körperverletzungsdelikten auch dann nicht zur Tateinheit zusammengefasst werden, wenn diese in engem zeitlichen Zusammenhang stehen, denn höchstpersönliche Rechtsgüter verschiedener Personen, insbesondere das Leben von Menschen, sind einer „additiven Betrachtungsweise“ nur ausnahmsweise zugänglich. Greift daher ein Täter einzelne Menschen nacheinander an, um jeden von ihnen in seiner Individualität zu vernichten, so…WeiterlesenTatmehrheit bei Körperverletzungsdelikten
In Deutschland gibt es eine Vielzahl von relevanten Promillegrenzen. Die folgende Auflistung stellt die üblichen Promillegrenzen in einer Auflistung dar: 0 Promille: Für Fahranfänger unter 21 Jahren bzw. in der zweijährigen Probezeit gilt die Null Promillegrenze. 0,3 Promille: Im Regelfall beginnt hier, in Kombination mit Fahrfehlern, die so genannte „relative Fahruntüchtigkeit“. Speziell wenn zudem noch…WeiterlesenPromillegrenzen im Verkehrsrecht und Strafrecht
Wann liegt bei einem räuberischen Diebstahl ein Verwenden im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 Alternative 2 StGB vor: Dies liegt bei jedem zweckgerichteten Gebrauch eines objektiv gefährlichen Tatmittels. Das Verwenden bezieht sich dabei auf den Einsatz des Nötigungsmittels zur Verwirklichung des Raubtatbestands. Ein Verwenden liegt also vor, wenn der Täter eine Waffe…WeiterlesenBesonders schwerer räuberischer Diebstahl
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (in nicht geringer Menge): Das bewaffnete Handeltreiben mit Betäubungsmitteln sieht eine Mindestfreiheitsstrafe von 5 Jahren vor (§30a II Nr.2 BtmG). Was dabei wenig bekannt ist, ist wie rigide diese Regelung Anwendung findet. Aufhänger für Diskussionen beim bewaffneten Handeltreiben ist regelmäßig das „Mitsichführen“ der Waffe. Der Bundesgerichtshof hat hier inzwischen eine sehr dezidierte…WeiterlesenBewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
Strafbarkeit beim Umgang mit Drogen: Die Strafbarkeit beim Umgang mit Drogen ist mit vielen Mythen und Halbwahrheiten versehen, die von Bagatellisierung bis Übertreibung reichen. In diesem Beitrag wird auf einige gewichtige Aspekte eingegangen, die für Betroffene regelmässig überraschend sind.WeiterlesenStrafbarkeit von Drogen: Strafe bei Drogenbesitz & Drogenhandel
Noch für einiges Aufsehen hatte eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes (Lv 7/17) gesorgt, demzufolge Rohmessdaten auch bei standardisierten Messverfahren zur Verfügung gestellt werden müssen. Das Verfassungsgericht stellte insoweit klar, dass ein Verteidiger die Grundlagen einer Geschwindigkeitsmessung eigenverantwortlich prüfen darf und dies auch können muss. Insbesondere, wenn er zunächst keine auf der Hand liegende Einwände…WeiterlesenKein anlassloser Anspruch auf Überlassung von Rohmessdaten
Beim OLG Bamberg stand eine Geschwindigkeitsmessung mit dem Einseitensensor vom Typ „ES3.0“ auf dem Prüfstand. Das Oberlandesgericht Bamberg (OLG Bamberg, Urteil vom 15.12.2017, 2 Ss OWi 1703/171) hat dabei darauf gepocht, dass die Bedienungsanleitung strikt eingehalten wird. Das OLG bestätigt: Von einem im standardisierten Messverfahren gewonnenen Messergebnis kann – auch bei Geschwindigkeitsmessungen mit dem sog.…WeiterlesenGeschwindigkeitsmessung: Abweichende Fotodokumentation mit Einseitensensor ES3.0
Strafverteidigung bei bewaffnetem Handeltreiben mit BTM: Kürzlich hatte ich vor der großen Kammer erneut einen Fall des bewaffneten Handeltreibens zu verteidigen. Im Kern ging es um eine Wohnsitutation in „ungeordneten Verhältnissen“, hier hatte die Mandantin in der Handtasche ein Messer, während sich in gleicher Handtasche aber auch im Kühlschrank Betäubungsmittel befunden haben (u.a. Amphetamin im…WeiterlesenBewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge – 10 Monate auf Bewährung
Bedingter Tötungsvorsatz: Wann liegt ein bedingter Tötungsvorsatz vor? Die Frage stellt sich immer dann, wenn durch eine nicht auf den Tod zielgerichtete Handlung dazu führt, dass jemand stirbt – insbesondere im Straßenverkehr eine häufige Problematik. In rechtlicher Hinsicht ist mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ein bedingter Tötungsvorsatz dann in zweistufiger Prüfung gegeben, wenn Ihre Bejahung…WeiterlesenWann ist bedingter Tötungsvorsatz anzunehmen?