Das Tatbestandsmerkmal „auf frischer Tat betroffen“ im Sinne dieser Vorschrift ist erfüllt, wenn der Dieb noch in unmittelbarer Nähe des Tatortes und alsbald nach der Tatausführung wahrgenommen wird, also im Zeitpunkt der Wahrnehmung noch ein enger örtlicher und zeitlicher Zusammenhang mit der Vortat besteht (dazu BGH, 4 StR 451/22).WeiterlesenRäuberischer Diebstahl: Auf frischer Tat betroffen
Schlagwort: räuberischer diebstahl
Räuberischer Diebstahl liegt mit §252 StGB vor, wenn jemand, bei einem Diebstahl auf frischer Tat betroffen, gegen eine Person Gewalt verübt oder Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben anwendet, um sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten. Ein solcher Täter ist gleich einem Räuber zu bestrafen!
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Wann liegt bei einem räuberischen Diebstahl ein Verwenden im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 Alternative 2 StGB vor: Dies liegt bei jedem zweckgerichteten Gebrauch eines objektiv gefährlichen Tatmittels. Das Verwenden bezieht sich dabei auf den Einsatz des Nötigungsmittels zur Verwirklichung des Raubtatbestands. Ein Verwenden liegt also vor, wenn der Täter eine Waffe…WeiterlesenBesonders schwerer räuberischer Diebstahl
Allgemeines zum Raub Der Raub gehört zu den schwersten Delikten im deutschen Strafrecht und ist, je nach Form der Begehung, mit schwerwiegenden Konsequenzen verbunden, die sich schnell steigern können. Raub: Gesetzessystematik Es fängt im Grunddelikt mit dem Tatbestand des Raubes an: „Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr…WeiterlesenRechtsanwalt zum Raub – Die Strafverteidiger in Alsdorf