Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen!

Schlagwort: Messer

Ein Messer im Sinne des Waffenrechts ist ein Gegenstand, der dazu bestimmt ist, als Angriffs- oder Verteidigungsmittel eingesetzt zu werden. Messer können unter das Waffengesetz fallen und damit bestimmten Regelungen und Beschränkungen unterliegen.

Im Alltag treten strafrechtliche Probleme mit Messern häufig im Zusammenhang mit Körperverletzung, Bedrohung und Raub auf. Täter setzen Messer häufig als Droh- oder Tatwaffe ein, um ihre Opfer zu verletzen oder einzuschüchtern.

Um diesen Missbrauch zu verhindern, sieht das Waffengesetz je nach Art und Größe des Messers unterschiedliche Regelungen für den Umgang mit Messern vor. So sind bestimmte Messer wie Einhandmesser oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm verboten und dürfen in der Öffentlichkeit nicht geführt werden. Auch das Führen von Messern an bestimmten öffentlichen Orten wie Schulen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln ist in der Regel verboten.

Bei strafrechtlichen Problemen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Messern können sich Opfer oder Täter an einen Fachanwalt für Strafrecht wenden.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen!

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Der Begriff des Besitzes im Sinne des Betäubungsmittelrechts

    Der Begriff des Besitzes im Sinne des Betäubungsmittelrechts

    In seiner Entscheidung vom 23. Oktober 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH, 2 StR 186/24) den Begriff des Besitzes im Betäubungsmittelrecht präzisiert und seine Anwendung in einem konkreten Fall überprüft. Der Angeklagte wurde wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt, obwohl er weder Eigentümer der Drogen war noch direkt am Handel beteiligt war. Die Entscheidung klärt, was unter „Besitz“ in diesem Kontext zu verstehen ist.

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  • Bundesgerichtshof zu den Grenzen der Notwehr im emotional aufgeladenen Wohnkonflikt

    Bundesgerichtshof zu den Grenzen der Notwehr im emotional aufgeladenen Wohnkonflikt

    In seinem Beschluss vom 7. Januar 2025 (Az. 2 StR 530/24) hebt der Bundesgerichtshof ein Urteil des Landgerichts Köln auf, das einen Mann wegen Totschlags zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt und zugleich seine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung angeordnet hatte.

    Der Vorfall, der sich in einer Wohneinrichtung für beeinträchtigte Menschen zutrug, war geprägt von eskalierenden Spannungen, körperlicher Gewalt und letztlich tödlicher Gegenwehr. Der BGH sieht in der rechtlichen Bewertung des Notwehrrechts durch das Landgericht gravierende Mängel – insbesondere im Hinblick auf die Voraussetzungen einer gegenwärtigen Bedrohungslage.

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  • Bundesgerichtshof zur Begründungspflicht bei Freisprüchen in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen

    Bundesgerichtshof zur Begründungspflicht bei Freisprüchen in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen

    Wenn der Freispruch strenger geprüft wird: Freisprüche genießen zu Recht einen hohen Stellenwert im Strafverfahren: Sie schützen die Unschuldvermutung, begrenzen staatliche Macht und geben der richterlichen Skepsis gegenüber lückenhafter Beweislage institutionellen Ausdruck. Und doch ist der Freispruch nicht die einfache Lösung, für die er zuweilen gehalten wird. Im Gegenteil: In Fällen, in denen Aussage gegen Aussage steht, erfordert ein Freispruch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine besonders stringente und nachvollziehbare Begründung. Dass dies keine bloße Förmelei ist, sondern eine substanzielle rechtliche Anforderung, zeigt der Beschluss des 1. Strafsenats vom 19. Februar 2025 (Az. 1 StR 193/24) in eindrucksvoller Deutlichkeit.

    Das Urteil hebt nicht nur die Entscheidung des Landgerichts Tübingen auf, sondern beleuchtet zugleich ein strukturelles Dilemma: In jenen Fällen, die faktisch wie rechtlich auf des Messers Schneide stehen, wird ein Freispruch – anders als gemeinhin vermutet – zur besonders anspruchsvollen Herausforderung für die Tatgerichte.

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  • BGH zur Notwehr und Trutzwehr bei einer Schlägerei

    BGH zur Notwehr und Trutzwehr bei einer Schlägerei

    Mit Urteil vom 28. November 2024 (3 StR 53/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Freispruchsurteil des Landgerichts Duisburg aufgehoben, in dem vier Angeklagte vom Vorwurf des versuchten gemeinschaftlichen Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung freigesprochen worden waren. Die Entscheidung thematisiert insbesondere die Abgrenzung zwischen gerechtfertigter Notwehr, sogenannter „Trutzwehr“ und einer einvernehmlichen Schlägerei. Der BGH rügte die unzureichende Beweiswürdigung des Landgerichts und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung an eine andere Strafkammer.

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  • Notwehr und ihre Grenzen

    Notwehr und ihre Grenzen

    Das Notwehrrecht ist eines der grundlegendsten Prinzipien des Strafrechts. Es erlaubt einem Menschen, sich gegen einen rechtswidrigen Angriff zu verteidigen, notfalls auch mit Gewalt. Doch wann überschreitet eine Verteidigungshandlung die Grenze zur strafbaren Tat?

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte in seinem Beschluss vom 21. November 2024 (Az. 2 StR 503/24) über einen Fall zu entscheiden, in dem ein Streit zwischen zwei alkoholisierten Männern eskalierte und einer von ihnen ein Messer einsetzte. Der Fall wirft die zentrale Frage auf, unter welchen Voraussetzungen eine Notwehrlage vorliegt und ob die Verteidigungshandlung des Angeklagten noch als gerechtfertigt gelten kann.

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  • BGH zur Begründungspflicht bei Freisprüchen

    BGH zur Begründungspflicht bei Freisprüchen

    Mit seinem Urteil vom 25. September 2024 (2 StR 223/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine bemerkenswerte Entscheidung zur Begründungspflicht bei Freisprüchen getroffen. Im Mittelpunkt stand die Frage, inwieweit ein freisprechendes Urteil Angaben zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten enthalten muss, um revisionsgerichtlicher Überprüfung standzuhalten. Der BGH hob das Urteil des Landgerichts Köln auf und stellte klar, dass auch Freisprüche eine vollständige Tatsachengrundlage erfordern.

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  • BGH zur strafmildernden Provokation im versuchten Totschlag

    BGH zur strafmildernden Provokation im versuchten Totschlag

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 23. Oktober 2024 (Az. 2 StR 401/24) eine Entscheidung zur Anwendung des § 213 Alt. 1 StGB („minder schwerer Fall des Totschlags“) getroffen. Im Mittelpunkt der Entscheidung steht die Frage, wann eine vorherige Provokation des Opfers strafmildernd berücksichtigt werden muss.

    Das Gericht korrigierte die Strafzumessung des Landgerichts Frankfurt am Main und hob den Strafausspruch auf, weil das Landgericht nicht hinreichend geprüft hatte, ob die vom Geschädigten ausgehende Gewalt eine angemessene Reaktion auf das Verhalten des Angeklagten war.

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  • BGH zur Wiedererkennung durch Zeugen

    BGH zur Wiedererkennung durch Zeugen

    Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) im Fall 1 StR 430/23 betraf mehrere rechtlich interessante Aspekte, insbesondere die gemeinschaftlich begangene Körperverletzung und die Frage der Wiedererkennung der Täter durch Zeugen.

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  • Gesetzentwurf zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems: Überblick und Änderungen im Waffenrecht

    Gesetzentwurf zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems: Überblick und Änderungen im Waffenrecht

    Der Gesetzentwurf zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems wurde von den Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP eingebracht. Ziel ist es, die Bedrohungen durch Extremismus und Terrorismus in Deutschland effektiver zu bekämpfen und gleichzeitig die Sicherheitsvorkehrungen im öffentlichen Raum zu verstärken. Der Entwurf umfasst Änderungen in verschiedenen Bereichen, darunter das Bundesverfassungsschutzgesetz, das Asyl- und Aufenthaltsrecht sowie das Waffenrecht.

    Besonders hervorzuheben sind die Maßnahmen zur besseren Identitätsfeststellung von Asylbewerbern und die erleichterte Ausweisung von Straftätern, die schwere Vergehen begangen haben. Weiterhin sieht der Entwurf umfassende Anpassungen im Waffenrecht vor, um den Zugang zu Waffen für extremistische und gewalttätige Personen deutlich zu erschweren.

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  • Bewertung eines polizeilichen Atemalkoholtests

    Bewertung eines polizeilichen Atemalkoholtests

    Der Beschluss des Kammergerichts (KG) Berlin vom 27. Mai 2024 (Az.: 3 ORs 41/24) thematisiert die Herausforderungen bei der Bewertung der Schuldfähigkeit eines Angeklagten auf Basis eines polizeilichen Atemalkoholtests. Das Gericht setzte sich insbesondere mit der Frage auseinander, wie forensisch verwertbar die Ergebnisse solcher Vortests sind und inwieweit sie zur Grundlage für eine Beurteilung der Schuldfähigkeit gemacht werden können.

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  • Fahrlässige Einfuhr von Cannabis: BtMG vs. KCanG

    Fahrlässige Einfuhr von Cannabis: BtMG vs. KCanG

    Der Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12. Juni 2024 (3 StR 108/24) beleuchtet die Auswirkungen von Gesetzesänderungen auf laufende Strafverfahren, insbesondere im Bereich des Betäubungsmittelhandels. In diesem Fall wurde das Cannabisgesetz (KCanG) am 1. April 2024 in Kraft gesetzt, welches mildere Strafen für den Umgang mit Cannabis im Vergleich zum Betäubungsmittelgesetz (BtMG) vorsieht. Der BGH musste entscheiden, wie diese neuen Regelungen auf den vorliegenden Fall anzuwenden sind.

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  • Auswirkung des KCanG auf die Strafzumessung

    Auswirkung des KCanG auf die Strafzumessung

    Der Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12. Juni 2024 (3 StR 108/24) betrifft einen Fall des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, der durch eine Gesetzesänderung im Cannabisgesetz (KCanG) neu bewertet werden muss. Diese Entscheidung zeigt auf, wie Änderungen in der Gesetzgebung die Bewertung und Strafe eines bereits verurteilten Falles beeinflussen können.

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  • Sexualstrafrecht: Verhältnis von §177 Abs.6 StGB zu §177 Abs.9 StGB

    Sexualstrafrecht: Verhältnis von §177 Abs.6 StGB zu §177 Abs.9 StGB

    In der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 14. Mai 2024 (6 StR 502/23) ging es um die Frage der Sperrwirkung des Strafrahmens des § 177 Abs. 6 Satz 1 StGB im Verhältnis zum Strafrahmen des § 177 Abs. 9 Variante 3 StGB. Im konkreten Fall wurde ein Täter wegen besonders schwerer Vergewaltigung verurteilt. Diese Entscheidung beleuchtet die rechtliche Problematik und die Anwendung der Sperrwirkung in solchen strafrechtlichen Konstellationen.

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  • Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung

    Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung

    Die Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung ist ein komplexes und oft strittiges Thema im deutschen Strafrecht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in der Entscheidung 3 StR 87/24 vom 29. Mai 2024 (Aktenzeichen: 3 StR 87/24) diese Problematik behandelt. Diese Analyse beleuchtet die Entscheidung des BGH und die rechtlichen Grundlagen sowie die praktischen Auswirkungen.

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  • Waffengesetz: Erlaubte Messer nach dem Waffenrecht

    Waffengesetz: Erlaubte Messer nach dem Waffenrecht

    Welche Messer sind erlaubt, welche Messer sind verboten? Immer wieder führt es zu Diskussionen, welche Messer nach dem Waffenrecht erlaubt und verboten sind. Gerade durch die Reform des Waffenrechts gibt es hierbei häufig Probleme und Missverständnisse, nicht zuletzt in Grenzregionen, da hierzulande mitunter verboten ist, was in Nachbarländern (noch) erlaubt ist.

    Ein kurzer Überblick soll im Folgenden die wesentlichen Fragen ganz grundsätzlich klären. Dabei sei hervorgehoben, dass es sich um einen grundsätzlichen Überblick handelt, in dem nicht sämtliche Ausnahmen einzeln dargelegt sind!

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