Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge – 10 Monate auf Bewährung

Strafverteidigung bei bewaffnetem Handeltreiben mit BTM: Kürzlich hatte ich vor der großen Kammer erneut einen Fall des bewaffneten Handeltreibens zu verteidigen. Im Kern ging es um eine Wohnsitutation in “ungeordneten Verhältnissen”, hier hatte die Mandantin in der Handtasche ein Messer, während sich in gleicher Handtasche aber auch im Kühlschrank Betäubungsmittel befunden haben (u.a. Amphetamin im Bereich mehrerer hundert Gramm).

Trotz loser Lebensverhältnisse konnte bereits im Vorhinein die Untersuchungshaft verhindert werden. In der späteren Verhandlung liessen sich die zuerst hoch wirkenden Wirkstoffmengen relativ schnell “klein rechnen” und es liess sich insgesamt ein minder schwerer Fall erarbeiten, mit dem man am Ende bei einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, auskam.

Dabei war die Bewährung keineswegs von Anfang an sicher – die Mandantin hatte ursprünglich zu gelöste Lebensverhältnisse, suchte aber frühzeitig Rat und konnte mit einigen einfachen Schritten letztlich in eine Lebenssituation gebracht werden, in der eine Bewährung nicht mehr ernsthaft zur Diskussion stand – trotz der mehrfachen, einschlägigen, Vorstrafen.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist erfahrener Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht mit über einem Jahrzehnt Berufspraxis und widmet sich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht und anspruchsvolles IT-Recht inkl. IT-Sicherheitsrecht - ergänzt um Arbeitsrecht mit Fokus auf Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen und im Einzelfall Fälle im Arbeitsrecht übernommen!
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist erfahrener Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht mit über einem Jahrzehnt Berufspraxis und widmet sich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

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