Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge – 10 Monate auf Bewährung

Strafverteidigung bei bewaffnetem : Kürzlich hatte ich vor der großen Kammer erneut einen Fall des bewaffneten Handeltreibens zu verteidigen. Im Kern ging es um eine Wohnsitutation in „ungeordneten Verhältnissen“, hier hatte die Mandantin in der Handtasche ein , während sich in gleicher Handtasche aber auch im Kühlschrank Betäubungsmittel befunden haben (u.a. im Bereich mehrerer hundert Gramm).

Trotz loser Lebensverhältnisse konnte bereits im Vorhinein die verhindert werden. In der späteren Verhandlung liessen sich die zuerst hoch wirkenden Wirkstoffmengen relativ schnell „klein rechnen“ und es liess sich insgesamt ein minder schwerer Fall erarbeiten, mit dem man am Ende bei einer von 10 Monaten, ausgesetzt zur , auskam.

Dabei war die Bewährung keineswegs von Anfang an sicher – die Mandantin hatte ursprünglich zu gelöste Lebensverhältnisse, suchte aber frühzeitig Rat und konnte mit einigen einfachen Schritten letztlich in eine Lebenssituation gebracht werden, in der eine Bewährung nicht mehr ernsthaft zur Diskussion stand – trotz der mehrfachen, einschlägigen, Vorstrafen.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften. Dabei bin ich fortgebildet in Krisenkommunikation und Compliance.

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