Das Thüringer Oberlandesgericht hat in einem aktuellen Beschluss vom 6. März 2025 (Aktenzeichen: 1 Ws 80/25) wichtige Fragen zur Zulässigkeit der Weisung einer Zahlung eines Einziehungsbetrags im Rahmen einer Strafaussetzung zur Bewährung entschieden. Der Fall betraf einen Verurteilten, dessen Strafaussetzung zur Bewährung widerrufen wurde, nachdem er gegen Auflagen und Weisungen verstoßen hatte. Der Beschluss des Oberlandesgerichts gibt Aufschluss über die rechtlichen Grundlagen und die Voraussetzungen für einen solchen Widerruf.
(mehr …)Schlagwort: 35 BtMG
Nach §35 BtMG kann bei Verurteilungen im Zusammenhang mit Drogenkonsum die Strafvollstreckung zurückgestellt werden („Therapie statt Strafe“). Die Voraussetzung ist relativ einfach zu verstehen: Ist jemand wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als zwei Jahren verurteilt worden und ergibt sich aus den Urteilsgründen oder steht sonst fest, daß er die Tat auf Grund einer Betäubungsmittelabhängigkeit begangen hat, so kann die Vollstreckungsbehörde mit Zustimmung des Gerichts des ersten Rechtszuges die Vollstreckung der Strafe, eines Strafrestes oder der Maßregel der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt für längstens zwei Jahre zurückstellen, wenn der Verurteilte sich wegen seiner Abhängigkeit in einer seiner Rehabilitation dienenden Behandlung befindet oder zusagt, sich einer solchen zu unterziehen, und deren Beginn gewährleistet ist.
§35 BtMG: Zurückstellung der Strafvollstreckung und §64 BtMG
Die Zurückstellung der Strafvollstreckung („Therapie statt Strafe“) nach §35 BtMG ist nachrangig zu einer Unterbringung nach §64 StGB – das wird immer wieder übersehen und oft vom BGH moniert.
(mehr …)Zuständigkeit bei §35 BtMG und Maßregel-Aussetzung
Das Landgericht Kleve, 180 StVK 145/19, hat entschieden, dass wenn nach § 35 Abs. 1 StPO neben der Vollstreckung der Strafe auch der Vollzug der neben der Strafe angeordneten Maßregel „Unterbringung in einer Entziehungsanstalt“ zugunsten einer Drogentherapie zurückgestellt wird, nach erfolgreicher Therapie das Gericht des ersten Rechtszugs nach § 36 Abs. 5 BtMG zuständig ist bei der Frage der Aussetzung der Vollstreckung der Maßregel zur Bewährung.
(mehr …)Zurückstellung suchtbedingter Freiheitsstrafe bei §35 BtMG
Verurteilte haben (inzwischen) die Möglichkeit der Zurückstellung einer suchtbedingten Freiheitsstrafe unter den Voraussetzungen des § 35 BtMG auch bei gleichzeitigem Vorliegen nicht suchtbedingter Freiheitsstrafe. Dies ist eine Ausnahme von der in § 454b Abs. 2 StPO zwingend vorgeschriebenen Unterbrechung der Strafvollstreckung zum Halbstrafen- oder Zweidrittelstrafzeitpunkt: Nicht suchtbedingte Freiheitsstrafen können jetzt auf Antrag des Verurteilten vor der Zurückstellung der Strafvollstreckung suchtbedingter Freiheitsstrafen und vor Antritt der Therapie vollständig verbüßt werden. Diese Möglichkeit, von der Unterbrechung von Freiheitsstrafen zum Halbstrafen- bzw. Zweidrittelzeitpunkt abzusehen, wurde durch Gesetz vom 17.08.2017 (BGBl I 3202, 3210, siehe auch BT-Drs. 18/11272, 35) geschaffen.
(mehr …)Bewährungsprognose bei Erstverbüßer in anderer Sache
Das Oberlandesgericht Hamm, 4 RVs 55/20, hat hinsichtlich der Frage der Bewährungsprognose bei Erstverbüßer in anderer Sache geäussert und klargestellt:
Der von der Strafhaft ausgehende Warneffekt lässt bei einem Erstverbüßer allgemein erwarten, dass das der bloßen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe nicht vergleichbare Erlebnis von deren Vollstreckung seine Wirkung nicht verfehlt und den Täter befähigt, künftigen Tatanreizen zu widerstehen. Diese (widerlegbare) Vermutung greift regelmäßig nur dann, wenn die Führung während des Vollzugs keinen Anlass zu gewichtigen Beanstandungen gegeben hat.
(mehr …)Strafbarkeit von Drogen: Strafe bei Drogenbesitz & Drogenhandel
Strafbarkeit beim Umgang mit Drogen: Die Strafbarkeit beim Umgang mit Drogen ist mit vielen Mythen und Halbwahrheiten versehen, die von Bagatellisierung bis Übertreibung reichen. In diesem Beitrag wird auf einige gewichtige Aspekte eingegangen, die für Betroffene regelmässig überraschend sind.
(mehr …)Betäubungsmittelstrafrecht: Vorsicht beim Wirkstoffgutachten – Rückstellung nach §35 BtMG
Ich hatte kürzlich einen sehr interessanten Termin beim Amtsgericht Aachen (Schöffengericht): Es ging um einen Mandanten, der mit dauerhaftem Drogenkonsum aufgefallen ist (Kokain und Heroin), dabei war er mit gut Mitte 30 insgesamt über 15 Jahre im Gefängnis gewesen. Jedesmal, so auch jetzt, wenn er kurzzeitig raus kommt, beginnt er wieder mit Konsum und wird dann mit Kokain und Heroin Mengen jenseits der nicht geringen Menge aufgegriffen. Das Gericht hatte nunmehr eine Sachverständige im Hinblick auf §64 StGB (Unterbringung in einer Entziehungsanstalt) geladen. Der Mandant allerdings hatte sich seinerseits sehr aktiv aus der JVA heraus um eine Therapiemöglichkeit gekümmert. Hierzu konnte er in der Hauptverhandlung dann vorweisen, dass er zum einen sofort in ein Substitutionsprogramm aufgenommen werden kann, eine ambulante Gesprächstherapie besorgt hat die ihn sofort aufnimmt und darüber hinaus einen Wohnplatz im Rahmen eines betreuten Wohnens nach SGB hat. Die Verhandlung war sodann unter zwei Aspekten besonders interessant.
(mehr …)Betäubungsmittelstrafrecht: Strafe für Betäubungsmittelbesitz muss angemessen sein
Das Landgericht Hagen (45 Ns 200 Js 1947/12 (51/13)) hatte einen Angeklagten, der 9,9 Gramm Mariuhana-Gemisch bei sich führte, nach einer (auf die Rechtsfolgen beschränkte) Berufung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Monaten verurteilt – ohne Aussetzung zur Bewährung. Dabei spielte es eine durchaus gewichtige Rolle, dass zur Tatzeit bereits 2 offene Bewährungen „liefen“. Nicht auseinandergesetzt hatte sich das Landgericht aber mit §29 Abs.5 BtMG, der da lautet:
Das Gericht kann von einer Bestrafung nach den Absätzen 1, 2 und 4 absehen, wenn der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt.
Dies auf den ersten Blick auf mit gutem Grund, denn bei dieser Ausnahmevorschrift gilt grundsätzlich eine zurückhaltende Anwendung:
Die Vorschrift des § 29 Abs. 5 BtMG soll Probierern und Gelegenheitskonsumenten, nicht aber Dauerkonsumenten und ständigen Kleinverbrauchern, entgegenkommen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9.03.1994, NJW 1994, 1577 [BVerfG 09.03.1994 – 2 BvL 43/92]; OLG Hamm, Beschluss vom 28.12.2011 – III-2 RVs 45/11 -; OLG Hamm, Beschluss vom 17.03.2009 – 3 Ss 15/09 – m.w.N.; BeckRS 2009, 12921; OLG Hamm, Beschluss vom 03.05.2005 – 4 Ss 115/05 -; OLG Oldenburg, Beschluss vom 11.12.2009 – 1 Ss 197/09 -, StV 2010, 135 m.w.N.; OLG Koblenz, Beschluss vom 8.12.2005 – 1 Ss 271/05 -, StV 2006, 531).
Das Oberlandesgericht Hamm (2 RVs 33/14) hob die Entscheidung gleichwohl auf.
(mehr …)Betäubungsmittelstrafrecht: 1 Jahr und 10 Monate Freiheitsstrafe bei gut 41 Gramm Heroin
Der Mandant wurde angeklagt wegen Einfuhr, Besitz und Handeltreiben von 41,9 Gramm Heroin (Wirkstoffanteil 9,08 Gramm Heroinhydrochlorid, HHC). Dabei lag – wie so oft im BTM-Strafrecht – die Besonderheit im Einzelschicksal, der Blick auf die Strafe allein wäre insofern verfehlt.
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