Mit dem Cannabisgesetz (CannG) soll die Legalisierung von Cannabis betrieben werden. Der Gesetzentwurf ist derzeit nicht offiziell verfügbar, liegt uns aber vor und ich konnte erste Blicke hineinwerfen. Dabei zeigt sich aus meiner Sicht, dass das Werk ein Systembruch ist, mit gravierenden Auswirkungen – in dem die von mir vielfach kritisierte mangelnde Beherrschung der deutschen…WeiterlesenCannabisgesetz (CannG)
Rechtsanwalt Ferner, Schlagwort: 35 BtMG
Nach §35 BtMG kann bei Verurteilungen im Zusammenhang mit Drogenkonsum die Strafvollstreckung zurückgestellt werden („Therapie statt Strafe“). Die Voraussetzung ist relativ einfach zu verstehen: Ist jemand wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als zwei Jahren verurteilt worden und ergibt sich aus den Urteilsgründen oder steht sonst fest, daß er die Tat auf Grund einer Betäubungsmittelabhängigkeit begangen hat, so kann die Vollstreckungsbehörde mit Zustimmung des Gerichts des ersten Rechtszuges die Vollstreckung der Strafe, eines Strafrestes oder der Maßregel der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt für längstens zwei Jahre zurückstellen, wenn der Verurteilte sich wegen seiner Abhängigkeit in einer seiner Rehabilitation dienenden Behandlung befindet oder zusagt, sich einer solchen zu unterziehen, und deren Beginn gewährleistet ist.
Rechtsanwalt Ferner: Kontakt im Strafrecht & IT-/Technologierecht
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Die Zurückstellung der Strafvollstreckung („Therapie statt Strafe“) nach §35 BtMG ist nachrangig zu einer Unterbringung nach §64 StGB – das wird immer wieder übersehen und oft vom BGH moniert.Weiterlesen§35 BtMG: Zurückstellung der Strafvollstreckung und §64 BtMG
Das Landgericht Kleve, 180 StVK 145/19, hat entschieden, dass wenn nach § 35 Abs. 1 StPO neben der Vollstreckung der Strafe auch der Vollzug der neben der Strafe angeordneten Maßregel „Unterbringung in einer Entziehungsanstalt“ zugunsten einer Drogentherapie zurückgestellt wird, nach erfolgreicher Therapie das Gericht des ersten Rechtszugs nach § 36 Abs. 5 BtMG zuständig ist…WeiterlesenZuständigkeit bei §35 BtMG und Maßregel-Aussetzung
Verurteilte haben (inzwischen) die Möglichkeit der Zurückstellung einer suchtbedingten Freiheitsstrafe unter den Voraussetzungen des § 35 BtMG auch bei gleichzeitigem Vorliegen nicht suchtbedingter Freiheitsstrafe. Dies ist eine Ausnahme von der in § 454b Abs. 2 StPO zwingend vorgeschriebenen Unterbrechung der Strafvollstreckung zum Halbstrafen- oder Zweidrittelstrafzeitpunkt: Nicht suchtbedingte Freiheitsstrafen können jetzt auf Antrag des Verurteilten vor…WeiterlesenZurückstellung suchtbedingter Freiheitsstrafe bei §35 BtMG
Das Oberlandesgericht Hamm, 4 RVs 55/20, hat hinsichtlich der Frage der Bewährungsprognose bei Erstverbüßer in anderer Sache geäussert und klargestellt: Der von der Strafhaft ausgehende Warneffekt lässt bei einem Erstverbüßer allgemein erwarten, dass das der bloßen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe nicht vergleichbare Erlebnis von deren Vollstreckung seine Wirkung nicht verfehlt und den Täter befähigt, künftigen…WeiterlesenBewährungsprognose bei Erstverbüßer in anderer Sache
Strafbarkeit beim Umgang mit Drogen: Die Strafbarkeit beim Umgang mit Drogen ist mit vielen Mythen und Halbwahrheiten versehen, die von Bagatellisierung bis Übertreibung reichen. In diesem Beitrag wird auf einige gewichtige Aspekte eingegangen, die für Betroffene regelmässig überraschend sind.WeiterlesenStrafbarkeit von Drogen: Strafe bei Drogenbesitz & Drogenhandel
Ich hatte kürzlich einen sehr interessanten Termin beim Amtsgericht Aachen (Schöffengericht): Es ging um einen Mandanten, der mit dauerhaftem Drogenkonsum aufgefallen ist (Kokain und Heroin), dabei war er mit gut Mitte 30 insgesamt über 15 Jahre im Gefängnis gewesen. Jedesmal, so auch jetzt, wenn er kurzzeitig raus kommt, beginnt er wieder mit Konsum und wird…WeiterlesenBetäubungsmittelstrafrecht: Vorsicht beim Wirkstoffgutachten – Rückstellung nach §35 BtMG
Das Landgericht Hagen (45 Ns 200 Js 1947/12 (51/13)) hatte einen Angeklagten, der 9,9 Gramm Mariuhana-Gemisch bei sich führte, nach einer (auf die Rechtsfolgen beschränkte) Berufung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Monaten verurteilt – ohne Aussetzung zur Bewährung. Dabei spielte es eine durchaus gewichtige Rolle, dass zur Tatzeit bereits 2 offene Bewährungen „liefen“. Nicht auseinandergesetzt…WeiterlesenBetäubungsmittelstrafrecht: Strafe für Betäubungsmittelbesitz muss angemessen sein
Der Mandant wurde angeklagt wegen Einfuhr, Besitz und Handeltreiben von 41,9 Gramm Heroin (Wirkstoffanteil 9,08 Gramm Heroinhydrochlorid, HHC). Dabei lag – wie so oft im BTM-Strafrecht – die Besonderheit im Einzelschicksal, der Blick auf die Strafe allein wäre insofern verfehlt.WeiterlesenBetäubungsmittelstrafrecht: 1 Jahr und 10 Monate Freiheitsstrafe bei gut 41 Gramm Heroin