Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19. November 2025 (IV ZR 66/25) markiert einen wichtigen Präzedenzfall für die Auslegung von Ausschlussklauseln in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Unternehmensleiter und leitende Angestellte (D&O-Versicherung). Im Mittelpunkt steht die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine wissentliche Pflichtverletzung den Versicherungsschutz entfallen lässt. Der Fall zeigt, wie eng die Gerichte solche Klauseln auslegen und…WeiterlesenWissentliche Pflichtverletzung in der D&O-Versicherung
Schlagwort: D&O Versicherung
Rechtsanwalt für D&O-Versicherung: Eine D&O-Versicherung (Directors and Officers Versicherung) ist eine Versicherung, die speziell für Manager und leitende Angestellte (z.B. Vorstände, Geschäftsführer) entwickelt wurde, um sie vor Haftungsansprüchen Dritter zu schützen, die sich aus ihrer Tätigkeit im Unternehmen ergeben können.
Die D&O-Versicherung kann dazu beitragen, das Management bei Vorwürfen von Pflichtverletzungen, Fahrlässigkeit oder Fehlverhalten, die in ihrer Rolle als Manager auftreten können, finanziell abzusichern. Dabei kann es sich z.B. um Compliance-Verstöße, Vertragsverletzungen, Diskriminierung, Verletzung geistigen Eigentums oder falsche Angaben in der Finanzberichterstattung handeln.
Eine D&O-Versicherung kann je nach Bedarf und Versicherungssumme die Abwehrkosten und Schadenersatzansprüche in einem bestimmten Rahmen abdecken. Unternehmen können ihren Managern und Führungskräften den Abschluss einer D&O-Versicherung empfehlen, um ihre Haftung zu minimieren und gleichzeitig das Vertrauen ihrer Investoren und Stakeholder zu stärken.
Es ist jedoch zu beachten, dass die D&O-Versicherung nicht alle Arten von Pflichtverletzungen abdeckt und es je nach Versicherungsbedingungen zu Einschränkungen und Ausschlüssen kommen kann. Darüber hinaus ist es wichtig, dass sich Manager und Führungskräfte selbst umfassend über ihre Pflichten und Verantwortlichkeiten informieren, um potenzielle Haftungsansprüche zu vermeiden.
Kardinalpflichten, Krisenmanagement und Versicherungsschutz: Die insolvenzrechtliche Verantwortung von Geschäftsführern ist nicht nur haftungsrechtlich brisant, sondern zunehmend auch versicherungsrechtlich umkämpft. Mit Urteil vom 5. März 2025 (Az. 7 U 134/23) hat das Oberlandesgericht Frankfurt die Haftungslinie für D&O-Versicherer weiter konturiert. Im Fokus stand die Frage, ob ein Geschäftsführer, der trotz offensichtlicher Zahlungsunfähigkeit weiterhin Zahlungen tätigt, eine…WeiterlesenOLG Frankfurt zur wissentlichen Pflichtverletzung bei Verstoß gegen die Masseerhaltungspflicht
OLG Frankfurt zur D&O-Deckung bei unterlassenem Insolvenzantrag: Die Reichweite des Versicherungsschutzes im Rahmen einer D&O-Versicherung bei insolvenzbedingten Pflichtverstößen gehört zu den konfliktträchtigsten Fragen des wirtschaftlichen Haftungsrechts. Mit Beschluss vom 16. Januar 2025 (Az. 7 W 20/24) hat das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. die Anforderungen an die Ablehnung der Deckung durch den Versicherer im Falle einer…WeiterlesenKein D&O-Versicherungsschutz bei bewusstem Pflichtverstoß
Das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 5. März 2025 (Az. 7 U 134/23) beleuchtet ein hochrelevantes Spannungsfeld im Gesellschafts- und Versicherungsrecht: Die persönliche Haftung von Geschäftsführern bei Insolvenz sowie die Grenzen des Versicherungsschutzes aus einer D&O-Versicherung. Im Mittelpunkt steht die Frage, wann ein Geschäftsführer „wissentlich“ gegen insolvenzrechtliche Pflichten verstößt – und was dies für den…WeiterlesenGeschäftsleiterhaftung und D&O-Versicherung: Wenn Pflichten zur Bürde werden
Mit Beschluss vom 16. Januar 2025 (OLG Frankfurt, Az. 7 W 20/24) entschied der 7. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt über die sofortige Beschwerde eines Insolvenzverwalters, der Prozesskostenhilfe (PKH) für eine beabsichtigte Klage gegen den D&O-Versicherer einer insolventen GmbH begehrte. Im Kern ging es um die Frage, ob der Versicherer wegen einer behaupteten wissentlichen Pflichtverletzung leistungsfrei…WeiterlesenWissentliche Pflichtverletzung und D&O-Versicherung: Kein Anspruch auf Prozesskostenhilfe
Die D&O-Versicherung (Directors and Officers Liability Insurance) ist ein wesentliches Instrument zur Absicherung von Führungskräften gegen persönliche Haftungsrisiken. Doch wie verhält sich die Versicherung im Fall einer Insolvenz des Versicherungsnehmers? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 18. Dezember 2024 (Az. IV ZR 151/23) grundlegende Klarstellungen zur Wirksamkeit von Klauseln getroffen, die ein automatisches…WeiterlesenD&O-Versicherung und das automatische Vertragsende bei Insolvenz
Das Urteil des OLG Frankfurt vom 29. November 2024 (Az. 7 U 82/22) behandelt die Frage, in welchem Umfang Versicherungsschutz aus einer D&O-Versicherung (Directors and Officers Liability Insurance) besteht, insbesondere in Bezug auf PR-Kosten und die Erschöpfung der Versicherungssumme.WeiterlesenWirtschaftsstrafrecht: Erschöpfung der D&O-Versicherungssumme
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 12. März 2024 im Beschluss 4 StR 173/23 ein Urteil des Landgerichts Münster aufgehoben, das sich mit der Untreue eines ehemaligen Vorstandsvorsitzenden und den damit verbundenen Fragen zur D&O Versicherung beschäftigte. Diese Entscheidung bietet tiefgehende Einblicke in die rechtlichen Folgewirkungen des Einstands der D&O Versicherung – hier speziell bei der…WeiterlesenEntscheidung des BGH zur D&O-Versicherung im Fall der Untreue
Ein bedeutsames Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 13. Juli 2023 (Aktenzeichen 20 U 64/22) behandelt die Frage der Übernahme der Kosten eines Strafverteidigers durch eine D&O-Versicherung im Kontext eines Steuerstrafverfahrens.WeiterlesenOLG Hamm zur Übernahme der Kosten des Strafverteidigers durch D&O-Versicherung
Die „Directors and Officers“(D&O)-Versicherung des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Wirecard AG umfasst bei kritischer Medienberichterstattung und aufgrund dessen drohendem karrierebeeinträchtigenden Reputationsschaden auch vorläufigen Deckungsschutz für Public-Relations-Kosten. Dies gilt insbesondere für eine kritische Berichterstattung über das strafrechtliche Ermittlungsverfahren. Der Höhe nach ist der Anspruch aber auf 100.000 Euro begrenzt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (7 U 150/21)…WeiterlesenUmfang der D&O-Versicherung für ehemaligen Vorstandsvorsitzenden
Entgegen der bisher als gefestigt zu bezeichnenden Rechtsprechung des OLG Düsseldorf hat nun der Bundesgerichtshof (IV ZR 217/19) – durchaus überraschend – klargestellt, dass eine D&O Versicherung bei einer Haftung entsprechend §64 GmbH (heute: §15a InsO) eintreten kann und muss, da die entsprechende Klausel so zu verstehen ist. Dabei war Thema, dass die komplexen dogmatischen…WeiterlesenD&O Versicherung: Eintritt bei Haftung nach §64 GmbHG
Bei einer Directors-and-Officers-Versicherung („D&O-Versicherung“) handelt es sich um eine originäre Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die klassisch für Unternehmens-Organe und Geschäftsführer abgeschlossen wird. Lange im Streit war dabei die Frage, ob eine solche Versicherung bei der Haftung für Zahlungen nach Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung entsprechend §64 GmbHG aufkommen muss. Das OLG Düsseldorf hat klargestellt, dass dem nicht so ist. Update: Dieser Beitrag muss nunmehr…WeiterlesenD&O Versicherung: Kein Eintritt bei Haftung nach §64 GmbHG












