Es mag etwas seltsam klingen, aber die Frage musste der Bundesgerichtshof entscheiden: Darf man Produkte abfotografieren, um Produktfotos zu erstellen – etwa zur Vermarktung? Tatsächlich wird ein Design häufig geschützt sein, etwa das Cover eines Buches oder die Form eines Parfums, ist insofern die Fotografie zulässig um das Produkt zu vermarkten? Der BGH (I ZR…WeiterlesenUrheberrecht: Das Anfertigen von Produktfotos ist zulässig – Abfotografieren von Produkten
Rechtsanwalt Ferner - Schlagwort: Erschöpfung
Der Grundsatz der Erschöpfung ist ein wichtiger Bestandteil vieler Rechtssysteme, insbesondere des Urheberrechts und des Markenrechts. Es bezieht sich auf die Idee, dass das ausschließliche Recht eines Urhebers oder Markeninhabers an einem bestimmten Werk oder Produkt „erschöpft“ ist, sobald das Werk oder Produkt erstmals mit seiner Zustimmung in Verkehr gebracht wurde.
Im Urheberrecht bedeutet die Erschöpfung, dass der Urheber eines Werkes das ausschließliche Recht hat, Kopien seines Werkes zu verkaufen. Sobald jedoch eine Kopie des Werkes (z. B. ein Buch, eine DVD, eine CD usw.) mit seiner Zustimmung verkauft wurde, hat der Käufer das Recht, diese Kopie ohne Erlaubnis des Urhebers weiterzuverkaufen. Der Urheber kann also nicht verhindern, dass das ursprünglich von ihm verkaufte Exemplar weiterverkauft wird.
Im Markenrecht bedeutet Erschöpfung, dass der Inhaber einer Marke das Recht hat, die Verwendung seiner Marke zu kontrollieren. Sobald aber ein mit dieser Marke gekennzeichnetes Produkt mit seiner Zustimmung in Verkehr gebracht worden ist, hat der Käufer das Recht, dieses Produkt ohne Zustimmung des Markeninhabers weiterzuverkaufen. Der Markeninhaber kann also nicht verhindern, dass die ursprünglich von ihm verkaufte Ware weiterverkauft wird.
Dieses Prinzip wurde eingeführt, um einen Ausgleich zwischen den Interessen der Rechteinhaber und der Allgemeinheit zu schaffen. Er ermöglicht freien Handel und Wettbewerb auf dem Markt, indem er verhindert, dass Rechteinhaber den Weiterverkauf ihrer Werke oder Produkte unangemessen kontrollieren oder einschränken.
Eine Kündigung per E-Mail kann gegenüber Verbrauchern nicht zwingend ausgeschlossen werden. Ein Überblick zum Formerfordernis bei Kündigungen.WeiterlesenVertragsrecht: Trotz Schriftform-Erfordernis in AGB ist Kündigung per E-Mail ist möglich
Adrian Schneider weist auf Telemedicus darauf hin, dass sich das OLG Frankfurt (11 U 68/11) mit der Frage beschäftigt hat, ob man Volumenlizenzen beim Verkauf von gebrauchter Software aufspalten kann. Update: Der BGH hat inzwischen entschieden, dass eine Aufspaltung der Volumenlizenzen ebenfalls möglich ist.WeiterlesenVerkauf gebrauchter Software: Aufspaltung von Volumen-Lizenzen möglich?
Nach dem AG Nürtingen hat nun auch das Amtsgericht Göttingen (62 DS 106/11) festgestellt, dass das Entfernen eines SIM-Lock eine Strafbarkeit, nämlich wegen Fälschung beweiserheblicher Daten (§269 StGB) sowie Datenveränderung (§303a StGB) darstellt. Laut ersten Presseberichten ist das Thema damit aber erst der Auftakt, der Strafverteidiger hat wohl angekündigt, die nächste Instanz zu beschreiten. Das…WeiterlesenAmtsgericht Göttingen: SIM-Lock entfernen ist strafbar
Wer sich an den EGMR wendet, der muss den Grundsatz der Subsidiarität beachten. Zu finden ist der im Art. 35 EMRK, wo normiert ist, dass sich der EGMR erst nach Erschöpfung aller innerstaatlichen Rechtsbehelfe mit einer Sache beschäftigt. Die Frage ist nun: Gehört das BVerfG dazu oder nicht? Der EGMR (22683/04) hat Anfang 2009 dazu…WeiterlesenMuss das BVerfG vor dem EGMR angerufen werden?
Das Landgericht (LG) München I hat am 15. März 2007 im Urteil (Az. 7 O 7061/06) über die rechtliche Einordnung und die Zulässigkeit des Handels mit „gebrauchten“ Softwarelizenzen entschieden. Dabei ging es insbesondere um die Frage, ob der Weiterverkauf von Lizenzen für Software der Firma Oracle zulässig ist und welche Rechte der ursprüngliche Rechteinhaber geltend…WeiterlesenZulässigkeit des Handels mit „gebrauchten“ Softwarelizenzen (LG München)
Die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt (Az. 2-06 O 224/06) aus dem Jahr 2006 beleuchtet präzise die rechtlichen Aspekte rund um die GNU General Public License (GPL) und die Einhaltung von Lizenzbedingungen. Der Fall wirft grundlegende Fragen zur Verbreitung von Open-Source-Software auf und klärt die Verantwortlichkeiten von Unternehmen, die GPL-lizenzierte Software in ihren Produkten verwenden. Neben…WeiterlesenUrheberrechtsverletzungen und Lizenzkonformität bei GPL