OneCoin war ein komplexes, global operierendes Schneeballsystem, das sich als Kryptowährungs- und Schulungsunternehmen präsentierte, tatsächlich jedoch auf systematischem Betrug basierte. Das
Landgericht Münster, 7 KLs-6 Js 167/16-2/20, hatte sich mit den strafrechtlichen Aspekten dieses Wirtschaftskrimis zu beschäftigen.
Die Hauptverantwortliche (CA) schuf das OneCoin-Konzept zusammen mit einem Partner (CB), während sie sich diverser Firmen in Gibraltar, Dubai und auf den Seychellen bediente, die vordergründig für die Strukturierung und Verwaltung von OneCoin genutzt wurden. Zahlreiche Beteiligte, darunter die Angeklagten B., L., und D., waren auf verschiedenen Ebenen in das betrügerische System involviert und wurden nun verurteilt.
Hinweis: Wir vertreten als spezialisierte Strafverteidiger-Kanzlei keine Opfer von Straftaten, insbesondere nicht Opfer von Krypto-Scam. Sehen Sie von Anfragen dazu bei uns ab, wir übernehmen im Bereich Kryptowährungen nur Strafverteidigungen und Beratungen von Unternehmen.
(mehr …)















