Schlagwort: Bitcoin

Bitcoin ist eine digitale Währung („Kryptowährung“), die auf der dezentralen Blockchain-Technologie basiert und ohne zentrale Kontrollinstanz auskommt. Die Kryptowährung ermöglicht den Nutzern Peer-to-Peer-Zahlungen ohne Zwischenschaltung einer Bank oder eines Zahlungsdienstleisters.

Aus steuerrechtlicher Sicht ergeben sich im Umgang mit Bitcoin besondere Probleme, da die Besteuerung von Kryptowährungen in vielen Ländern noch nicht einheitlich geregelt ist. In Deutschland werden Kryptowährungen wie Bitcoin steuerlich als „private Veräußerungsgeschäfte“ behandelt, was bedeutet, dass Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoins nach Ablauf einer Haltefrist von einem Jahr steuerfrei sind. Innerhalb eines Jahres erzielte Gewinne aus dem Handel mit Bitcoins müssen jedoch in der Steuererklärung angegeben und entsprechend versteuert werden. Auch bei der Besteuerung von Einkäufen mit Bitcoins können sich besondere Herausforderungen ergeben.

Auch im Strafrecht gibt es im Zusammenhang mit Bitcoin besondere Herausforderungen. Aufgrund der Anonymität von Bitcoin-Transaktionen können Kryptowährungen für illegale Aktivitäten wie Geldwäsche oder Drogenhandel genutzt werden. Es gibt auch Fälle von Bitcoin-Betrug oder -Diebstahl, bei denen Kriminelle anderen Nutzern Kryptowährungen stehlen oder ihnen falsche Versprechungen machen, um sie um ihr Geld zu bringen.

Auch die Softwareentwicklung steht im Zusammenhang mit Bitcoin vor besonderen Herausforderungen. Die dezentrale Natur der Blockchain-Technologie, auf der Bitcoin basiert, erfordert ein hohes Maß an Sicherheit und Zuverlässigkeit, um Manipulationen oder Angriffe zu verhindern. Darüber hinaus stellen sich rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Regulierung von Kryptowährungen und der Einhaltung von Datenschutz- und Verbraucherschutzbestimmungen.

Rund um Bitcoin übernehmen wir Strafverteidigungen und beraten Unternehmen in der Softwareentwicklung sowie im Wirtschaftsstrafrecht!

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Organisierte Kriminalität in Deutschland 2024

    Organisierte Kriminalität in Deutschland 2024

    „Crime as a Service“ und digitale Schattenwirtschaft als Herausforderung: Die Organisierte Kriminalität (OK) in Deutschland entwickelt sich rasant – weg von klassischen Clan-Strukturen, hin zu professionellen Dienstleistern, die ihre kriminellen Fähigkeiten wie ein legales Unternehmen anbieten. Das aktuelle Bundeslagebild des Bundeskriminalamts (BKA) für 2024 zeichnet ein alarmierendes Bild: Kriminelle Banden agieren zunehmend wie Start-ups der Schattenwirtschaft, spezialisieren sich auf Nischen wie Geldwäsche oder Gewaltausübung und vermarkten diese als „Crime as a Service“. Dabei zeigt sich immer deutlicher, wie Cyberkriminalität und organisierte Kriminalität miteinander verwoben sind.

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  • Nach Ransomwareangriff: Kein Herausgabeanspruch für beschlagnahmte Kryptowährungen

    Nach Ransomwareangriff: Kein Herausgabeanspruch für beschlagnahmte Kryptowährungen

    Ein Ransomware-Angriff, die Zahlung eines Lösegelds in Bitcoin und schließlich die Sicherstellung von Solana-Coins durch die Strafverfolgungsbehörden: Eine Entscheidung des Landgerichts Verden (2 Qs 35/25) verdeutlicht die aktuellen Herausforderungen im strafprozessualen Umgang mit Kryptowerten. Zentrale Frage war: Kann eine geschädigte Gesellschaft im Ermittlungsverfahren die Herausgabe digitaler Vermögenswerte verlangen, die durch staatliche Sicherstellungsmaßnahmen beschlagnahmt wurden? Die Antwort des Landgerichts ist ebenso klar wie restriktiv und folgt einer konsequent formalen Auslegung des geltenden Rechts.

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  • movie2k-Bitcoins veräußert

    movie2k-Bitcoins veräußert

    Strafrecht trifft Kryptomarkt: Im Schatten des Strafverfahrens zum Streamingportal movie2k.to hat sich in Sachsen ein Vorgang abgespielt, der sowohl juristisch als auch wirtschaftlich bemerkenswert ist: Fast 50.000 Bitcoins wurden zwischen Juni und Juli 2024 im Wege einer sogenannten Notveräußerung zu Geld gemacht. Der Freistaat Sachsen sicherte damit rund 2,64 Milliarden Euro – ein Vorgang von bislang einzigartiger Dimension in der deutschen Rechtsgeschichte.

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  • Notveräußerung von Kryptowerten nach § 111p StPO

    Notveräußerung von Kryptowerten nach § 111p StPO

    Mit Beschluss vom 15. April 2025 (Az. 1 Qs 10/25) hat die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Hanau eine praxisrelevante Entscheidung zur vorläufigen Sicherung und Verwertung von Kryptowährungen im strafprozessualen Kontext getroffen. Im Kern ging es um die Frage, ob Kryptowerte, die im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens beschlagnahmt worden waren, zum Zwecke des Werterhalts veräußert werden dürfen – gegen den ausdrücklichen Willen des mutmaßlichen Eigentümers. Das Landgericht bejaht dies und positioniert sich damit klar zugunsten einer funktionalen, risikoaversen Strafverfolgungspraxis.

    Beachten Sie auch, dass die Entscheidung – unter Bezug auf meine Besprechung – bei „heise online“ aufgegriffen wurde.

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  • Love Scamming: Keine Haftung bei Weiterleitung betrügerisch erlangter Gelder

    Love Scamming: Keine Haftung bei Weiterleitung betrügerisch erlangter Gelder

    Zur zivilrechtlichen Einhegung des Geldwäschetatbestands im „Love-Scamming“-Kontext: In seinem Hinweisbeschluss vom 21. Januar 2025 (Az. 13 U 146/24) hat das OLG Karlsruhe entschieden, dass ein Empfänger und Weiterleiter betrügerisch erlangter Gelder unter engen Voraussetzungen weder deliktisch noch bereicherungsrechtlich haftet.

    Die Entscheidung betrifft ein Szenario, das zunehmend in der Praxis auftritt: sogenannte „Love-Scamming“-Fälle, bei denen Dritte – häufig ahnungslos – als Zwischenstation für Geldtransfers missbraucht werden. Das Gericht entwickelt die zivilrechtlichen Anforderungen an Leichtfertigkeit im Sinne von § 261 Abs. 5 StGB a.F. und die Grenzen des Bereicherungsrechts in diesem Kontext weiter.

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  • ShinyFlakes 2.0 vor dem BGH

    ShinyFlakes 2.0 vor dem BGH

    Strafrechtlicher Blick auf ein digitales Drogennetzwerk: Mit Urteil vom 5. November 2024 (5 StR 599/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) erneut einen Fall entschieden, der das enorme Spannungsverhältnis zwischen traditionellem Strafrecht und digitaler Kriminalität aufzeigt. Im Zentrum der Entscheidung steht ein Online-Drogenhandel, der in seiner Organisation und technischen Ausgestaltung Parallelen zum berüchtigten „ShinyFlakes“-Fall aufweist, dessen Ersttäter mit vergleichbarem Modus Operandi bereits 2015 verurteilt worden war. Der BGH hatte in diesem Verfahren eine komplexe Revisionslage zu bewerten, die sowohl sachlich-rechtliche als auch verfahrensrechtliche Fragen von erheblicher Tragweite betraf.

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  • Krypto-Swapping-Dienst „eXch“ abgeschaltet – Millionenfund und Millionenrisiko

    Krypto-Swapping-Dienst „eXch“ abgeschaltet – Millionenfund und Millionenrisiko

    Am 30. April 2025 haben das BKA und die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt (ZIT), unterstützt von der niederländischen Steuerfahndung FIOD, die Plattform „eXch.cx“ abgeschaltet. Die Ermittler sicherten dabei Kryptowährungen im Gegenwert von rund 34 Millionen Euro sowie mehr als acht Terabyte an Daten. Laut Behörden handelt es sich um die drittgrößte Sicherstellung von Kryptowerten in der Geschichte des BKA.

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  • Kryptowährungen als steuerpflichtige Wirtschaftsgüter

    Kryptowährungen als steuerpflichtige Wirtschaftsgüter

    FG Nürnberg bestätigt Steuerbarkeit trotz virtueller Abwicklung: Mit Urteil vom 22.01.2025 (Az. 3 K 760/22) hat das Finanzgericht (FG) Nürnberg ein wegweisendes Urteil zur steuerlichen Behandlung von Gewinnen aus dem Handel mit Kryptowährungen gefällt. Das Gericht bestätigt nicht nur die grundsätzliche Steuerpflicht solcher Veräußerungsgewinne gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, sondern setzt sich auch umfassend mit den Einwänden des Klägers auseinander – etwa zur angeblich fehlenden Wirtschaftsguteigenschaft von Tokens oder zur Verfassungswidrigkeit wegen struktureller Vollzugsdefizite.

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  • Darknet-Drogenhandel: Apotheker mischt mit

    Darknet-Drogenhandel: Apotheker mischt mit

    Die Ermittler haben erneut im Darknet zugeschlagen – diesmal mit einem Paukenschlag: Fünf Männer zwischen 26 und 49 Jahren, darunter ein Apotheker, wurden festgenommen. Der Vorwurf: Organisierter Handel mit Betäubungsmitteln und verschreibungspflichtigen Arzneimitteln über das Darknet und einen Messengerdienst. Über ein Jahr lang hatten Ermittlungsbehörden in Rheinland-Pfalz verdeckt recherchiert, bevor es nun zur großangelegten Razzia kam – inklusive Zugriff in Nordrhein-Westfalen und Belgien, durch mehr als 160 Einsatzkräfte, darunter 60 Spezialkräfte.

    Was auf den ersten Blick wie ein filmreifer Coup klingt, offenbart ein gravierendes Problem: Die zunehmende Professionalisierung des Drogenhandels im digitalen Untergrund – und die Illusion, dass dieser „unsichtbar“ und damit auch sicher sei.

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  • Ende der US-Sanktionen für Tornado Cash

    Ende der US-Sanktionen für Tornado Cash

    Am 21. März 2025 gab das US-Finanzministerium überraschend bekannt, dass es die Wirtschaftssanktionen gegen den Krypto-Mixer Tornado Cash aufhebt. Diese Entscheidung kommt wenige Monate nach einem wegweisenden Urteil des Berufungsgerichts des Fifth Circuit, das die Sanktionen in ihrer damaligen Form für rechtswidrig erklärte.

    Doch was bedeutet diese Entwicklung wirklich – insbesondere im Lichte staatlich gelenkter Cyberkriminalität wie im Fall Nordkorea? Und lassen sich daraus Lehren für die zukünftige Regulierung digitaler Infrastrukturen ziehen?

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  • Bitcoin-Kurssteigerung führt zu Bewilligung von PKH

    Bitcoin-Kurssteigerung führt zu Bewilligung von PKH

    Das Oberlandesgericht Köln hat mit Beschluss vom 13. Januar 2025 (Az.: 2 W 21/24) einem Insolvenzverwalter Prozesskostenhilfe (PKH) bewilligt, wobei der Streitwert der beabsichtigten Klage durch die massive Kurssteigerung von Bitcoin auf über 18 Millionen Euro angewachsen war. Die Entscheidung ist wegweisend für die prozessrechtliche Behandlung von Kryptowährungen, insbesondere hinsichtlich der Frage, inwieweit hohe Streitwerte einer PKH-Bewilligung entgegenstehen können.

    Zentral war die Problematik, dass der Antragsteller selbst nicht über Bitcoin verfügte, sondern diese in einem Klageverfahren geltend machen wollte. Aufgrund des zwischenzeitlich stark gestiegenen Bitcoin-Kurses waren die zu erwartenden Prozesskosten enorm, sodass fraglich war, ob der Antragsteller tatsächlich als bedürftig im Sinne der Zivilprozessordnung (ZPO) angesehen werden konnte.

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  • Datenschutzklagen und Beweislast: Entscheidung des OLG Dresden zu „Have I Been Pwned“ als Beweisquelle

    Datenschutzklagen und Beweislast: Entscheidung des OLG Dresden zu „Have I Been Pwned“ als Beweisquelle

    Für IT-verständige Menschen ist es ein naheliegender Gedanke, zum Nachweis der Betroffenheit eines Datenlecks auf einschlägige Webseiten zu verweisen – und genau darum ging es beim OLG Dresden (4 U 1090/24): Im Zentrum des Falls stand die Frage, ob eine Abfrage auf der Website „Have I Been Pwned“ (HIBP) ausreicht, um den Nachweis eines Datenschutzverstoßes zu führen.

    Der Kläger, der sich auf ein Datenleck berief, konnte nach Ansicht des Gerichts nicht substantiiert belegen, dass seine Daten tatsächlich betroffen waren und dass er dadurch einen Schaden erlitten hatte. Diese Entscheidung hat weitreichende Folgen für Datenschutzprozesse und die Anforderungen an den Nachweis eines Schadens.

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  • Zivilrechtliche Haftung für leichtfertige Geldwäsche

    Zivilrechtliche Haftung für leichtfertige Geldwäsche

    Das Landgericht Nürnberg-Fürth (Az.: 19 O 4768/23) hat in einem bemerkenswerten Urteil die zivilrechtliche Haftung eines Empfängers täuschungsbedingt überwiesener Gelder bejaht. Im Zentrum der Entscheidung steht die Anwendung des Geldwäschetatbestands (§ 261 StGB) als Schutzgesetz nach § 823 Abs. 2 BGB. Die Entscheidung zeigt exemplarisch, wie zivilrechtliche und strafrechtliche Aspekte ineinandergreifen, insbesondere in der modernen Welt der Kryptowährungen.

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  • Entscheidung zur internationalen Zuständigkeit bei Bitcoin-Investments

    Entscheidung zur internationalen Zuständigkeit bei Bitcoin-Investments

    Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) hat sich in einem Beschluss vom 13. November 2024 mit der internationalen und örtlichen Zuständigkeit deutscher Gerichte bei einem grenzüberschreitenden Streitfall um Bitcoin-Investitionen befasst (Az.: 102 AR 119/24 e). Der Fall illustriert die Herausforderungen bei der Anwendung der Brüssel Ia-VO (EuGVVO) auf innovative Finanzinstrumente wie Kryptowährungen und wirft grundsätzliche Fragen zu Verweisungsbeschlüssen und deliktischem Gerichtsstand auf.

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  • USA: Keine Sanktionen gegen Kryptowährungs-Mixer

    USA: Keine Sanktionen gegen Kryptowährungs-Mixer

    Am 26. November 2024 fällte das fünfte Berufungsgericht der Vereinigten Staaten ein bedeutsames Urteil in einem Fall, der die Grenzen der staatlichen Kontrolle über Kryptowährungen und offene Technologien untersucht: Van Loon v. Department of the Treasury.

    Im Kern stand die Frage, ob das US-Finanzministerium (OFAC) die Befugnis hatte, Tornado Cash, ein Open-Source-Softwareprojekt für kryptografische Transaktionen, zu sanktionieren. Das Gericht entschied, dass die Sanktionierung von Tornado Cash durch OFAC die gesetzlichen Befugnisse überschritten hat.

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