Finanzagent oder Warenagent

Wer als „“ agiert hat, bewegt sich in einem strafbaren Umfeld – auch wenn man zu Beginn arglos gewesen ist! Doch was ist ein Finanzagent?

Bei einem Finanzagenten oder Warenagenten handelt es sich im Kern um einen Mittelsmann: Der Täter im Hintergrund versucht durch betrügerisches Agieren an Gelder oder Waren zu kommen. Damit der Hintermann nicht direkt zu finden ist, beauftragt er Dritte, für ihn Geld oder Waren anzunehmen und später an den Täter weiterzuleiten.

Bei den Finanzagenten handelt es sich nicht selten um gutgläubige Ausgenutzte, die eine kleine Provision erhalten oder die durch soziale Tricks – etwa eine vorgetäuschte Liebschaft – zur Weiterleitung verleitet werden. Hier drohen für solche gutgläubigen Agenten eigene Strafbarkeit, speziell wegen (leichtfertiger) Geldwäsche oder zur Tat des Täters.

Mir sind viele Varianten von Finanzagenten in den Jahren bekannt geworden – Regelmäßig ist es aber so, dass jedenfalls nach einer gewissen Zeit eine vielleicht zu Beginn vorhandene Arglosigkeit umschlagen wird oder ein Gericht zumindest davon ausgehen wird. Je länger man das Spielchen also mitspielt, umso gefährlicher wird es.

Die Art des Weiterleitens ist sehr stark Einzelfallabhängig. Da bei Überweisungen der Geldfluss weiter zu verfolgen ist, spielen höchstens bei Mittelsleuten Geldüberweisungen eine Rolle. Am Ende muss das Geld aber nicht mehr rückverfolgbar an den Täter gelangen. Dabei sind besonders zwei Vorgehensweisen in Mode:

  • Der klassische Weg ist, dass der Kontoinhaber das Geld abhebt und dann weiterreicht. Bei einfachen -Betrügereien ist es meistens ein Bekannter, dem man das Geld dann in die Hand drückt (so dass am Ende beide auf der Anklagebank sitzen). Bei gewieften Tätern wird dazu angehalten, das Geld abzuheben und per Transfer (etwa Western Union) ins Ausland zu schicken, wo dann wiederum ein Finanzagent das Geld empfängt und an die Hinterleute weiterreicht (man spricht hier im Englischen auch von „Money Mules“).
  • Der modernere Weg ist, dass – sogar scheinbar seriös durch Stellenanzeigen, ich habe auch schon Arbeitsverträge dazu gesehen, die unterzeichnet wurden – gutgläubige Menschen angeworben werden, die auf ihr Konto Überweisungen erhalten. Mit diesen Geldern sollen dann auf -Börsen Bitcoins erworben werden (vermeintlich als Kapitalanlage für Dritte), die dann später an externe Bitcoin-Wallets weitergeleitet werden. Die Inhaber dieser Wallets nutzen dann Bitcoin-Mixer, um die weitere Verfolgbarkeit der Bitcoins zu erschweren.

Wie wird man als Finanzagent erwischt?

Das geht relativ fix – zum einen natürlich, wenn im Zuge von Ermittlungen irgendwann der Weg des Geldes die Ermittler zu dem Finanzagenten geführt werden. Viel wichtiger sind aber neben den Ermittlungen der Staatsanwaltschaften Geldwäschemeldungen, die die Banken vornehmen müssen, wenn Verdachtsmomente für eine Geldwäsche auftreten. Und wenn etwa regelmäßige (erhebliche) Zahlungseingänge über gewisse Zeiträume hinweg bei jemandem eingehen, der zugleich vom Jobcenter Leistungen bezieht, ist eine solche Meldung geradezu vorprogrammiert.

Es gibt eine Vielzahl von Geldquellen für inkriminiertes Geld: Schwarzarbeit, Drogenhandel, , illegales Glücksspiel, Waffenhandel und Korruption spielen eine ganz erhebliche Rolle; Straftäter erlangen durch diese Handlungen erhebliche Summen "schmutzigen Geldes", natürlich überwiegend in Bar. Diese werden durch die Geldwäsche "sauber gewaschen". Sie werden also in den Finanzkreislauf eingebracht und etwa durch verschiedene Konten und Firmen geschleust.

Am Ende ist nicht mehr zu erkennen, woher die Gelder kommen und wem sie eigentlich gehören. Das Geld wird im normalen Wirtschaftsverkehr nutzbar, etwa zum Erwerb von Immobilien oder anderen Gütern.

Geldwäsche wird nach deutschem Strafrecht mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren und in besonders schweren Fällen mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren geahndet (§ 261 StGB). Eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine droht, wenn leichtfertig nicht erkannt wird, dass ein Gegenstand aus einer rechtswidrigen Tat stammt (§ 261 Abs. 5 StGB).

Die meisten europäischen sowie nicht-europäischen Strafverfolgungsbehörden, Deutschland mit eingeschlossen, müssen zunächst die rechtswidrige Tat als Vortat zur Geldwäsche nachweisen, um eine Verurteilung der Täter wegen Geldwäsche zu erreichen. Unerklärbare Vermögenswerte sind für eine Verurteilung dabei zwar nicht ausreichend - können aber Anlass für eine Einziehung der Vermögenswerte geben! Für die strafrechtliche Relevanz muss dagegen eine Verbindung zwischen verdächtigen Finanzmitteln ohne erkennbare legale Quelle und einer Vortat hergestellt werden können. Kann dieser Zusammenhang nicht bewiesen werden, kommt es ggf. zu Verurteilungen wegen leichtfertiger Geldwäsche aufgrund einer Tätigkeit als Finanzagent mit Betrug bzw. als Vortat.

Die Geldwäsche ist auch für sogenannte Finanzagenten von Bedeutung. Bei Finanzagenten handelt es sich um Personen, die ihr Privatkonto für geldwäscherelevante Transaktionen zur Verfügung stellen. Dort eingehende Beträge leiten sie gegen Provision an Hinterleute im Ausland oder andere Finanzagenten weiter.

Oftmals handelt es sich dabei um (arglose) Bürgerinnen und Bürger, die von Geldwäschern für ihre Zwecke missbraucht werden. Finanzagenten drohen dabei Strafen wegen Geldwäsche. Besonders verdächtig sind Anzeigen in Zeitungen oder im Internet, in denen nach Geschäftspartnern gesucht wird. Diese sollen oftmals die gegen eine hohe Provision ihre Konto- und Kontaktdaten zur Verfügung stellen. Inzwischen wird dabei professionell getäuscht, etwa durch Vorlage von Arbeitsverträgen und dem eindringlichen Versprechen einer seriösen Tätigkeit. Informieren Sie sich über Finanzagenten hier bei uns. 

Verfahrensintegrierte Finanzermittlungen haben zum Ziel, Vermögenswerte aufzuspüren und die Geldwäschehandlungen im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens zu erkennen. Bei verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen werden verdächtige Finanztransaktionen durch Auswertungen und Ermittlungen unabhängig von einem konkreten Grunddelikt geführt. Oft sind es die Banken, die bei einem Verdacht auf Geldwäsche eine Mitteilung an die Behörden herausgeben und dadurch Ermittlungen auslösen - etwa wenn jemand, der Geld vom Jobcenter erhält, plötzlich Corona-Subventionen überwiesen erhält oder grosse Bareinzahlungen vornimmt; zahlreiche eingehende Überweisungen können zudem einen Bank-Internen Betrugsverdacht auslösen.

Bei Finanzagenten kann man sehr oft die ohne weitere Konsequenz erreichen - wenn man weiß was man tut. Es gibt auch Fälle wie diesen: Der uneinsichtige Mandant hatte fünfstellige Beträge in die Türkei gewaschen und erhielt 3 Jahre Freiheitsstrafe! Unsere Revision beim war aber erfolgreich ... die breite Masse unserer Mandanten erhält als Finanzagenten Einstellungen! Im Übrigen, wenn eine vorsätzliche Geldwäsche vorliegt, erledigen wir es als Einstellungen mit Geldauflage oder kleine Geldstrafe, insgesamt kann man die Sachen gut verteidigen (wenn kein krasser Fall vorliegt)

Konsequenzen der Tätigkeit als Finanzagent

Es steht natürlich eine Strafbarkeit im Raum, zumindest wegen leichtfertiger Geldwäsche. Neben realistisch zu sehenden zivilrechtlichen Ansprüchen ist in jedem Fall zu sehen, dass eine Vermögensabschöpfung („Einziehung“) im Raum steht. Das bedeutet, zumindest die erlangten Provisionen werden ermittelt oder geschätzt und man muss diese an den Staat zahlen.

Ebenso muss gesehen werden, dass ein privates Bankkonto nicht für Geldgeschäfte für Dritte verwendet werden darf, was man bei der Eröffnung des Bankkontos auch unterschrieben hat. Sobald hier Geldwäschemeldungen „aufploppen“ muss das realistische Szenario einer Kontokündigung gesehen werden.

Verteidigung bei Geldwäsche

Beim Vorwurf Geldwäsche verteidigen unsere Strafverteidiger professionell und ruhig, vom Vorwurf bis zur Einziehung.

Einziehung bei Finanzagenten?

Ein erhebliches Risiko stellt die schon angesprochene Einziehung dar – vor allem, weil Amtsgerichte sich hier schnell überfordert zeigen: Staatsanwaltschaften schielen auf das „gewaschene Geld“ und möchten nicht selten den gesamten transferierten Betrag bei dem Finanzagenten einziehen. Das heißt, wenn man etwa 10.000 Euro erhalten und davon sofort 9900 Euro weitergeleitet hat, soll man plötzlich 10.000 Euro an die Staatskasse zahlen.

Dies aber ist weder zwingend noch in jedem Fall überhaupt ein korrekter Ansatz – ein trittsicherer Strafverteidiger weiß hier anzusetzen und die Sache rechtlich zu beurteilen. Speziell, wenn, wie in vielen Fällen, nicht mal mehr Bargeld, sondern Kryptowährungen geflossen sind, besteht hinsichtlich der Einziehung bei Finanzagenten Verteidigungspotenzial!

Wird man als Finanzagent bestraft?

Es kommt darauf an, im Einzelfall muss man werten, was wohl geschieht. Nahezu sämtliche Verfahren mit überschaubarer Tätigkeit hier bei uns konnten, sogar, ohne dass eine Geldauflage notwendig war, eingestellt werden.

Es kommt in der Tat auf das eigene Verhalten an, kleine Stellschrauben beim eigenen Verhalten können den Ausschlag geben, ob letztlich eine Einstellung im Raum steht – oder eine Anklage. Es ist sinnvoll, sich hier frühzeitig um Beratung und Beistand zu kümmern, speziell seit der Reform der Geldwäsche dürften Laien hier in Vernehmungen nicht trittsicher auftreten und ohne professionelle Unterstützung den Ermittlern ausgeliefert sein.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
Benutzerbild von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.