Botnet

Ein Bot ist ein Programm, das aus der Ferne auf einem Computersystem betrieben wird und dieses steuert. Bei einem Botnet geht es darum, dass ein Dritter (zahlreiche) verschiedene Systeme kontrolliert und zu einem Netzwerk verbinden kann, dass er für eigene (böswillige) Zwecke nutzen kann. So können zahlreiche beherrschte System für einen Distributed Denial of Service (DDoS) Angriff genutzt werden, aber auch um massenhaft Mails zu versenden, etwa als verteiltes Netzwerk für einen SPAM-Versand. Ein Botnetz entsteht also, wenn zahlreiche solcher infizierten Systeme – oft Tausende – miteinander verbunden und aus der Ferne gesteuert werden, um bestimmte Aufgaben auszuführen.

Nicht immer geht es dabei alleine um Computer oder Server, auch Router oder sonstige Systeme mit Internetzugang wie Uhren oder Kühlschränke („Internet of Things“) können dabei eine Rolle spielen.

Bei einem Botnetz handelt es also sich um eine massenhafte „Fernsteuerung“ von fremden Systemen, die letztlich durch einen Dritten beherrscht für seine Zwecke genutzt werden.

Solche Botnetze entstehen durch die zumeist für den Besitzer unbemerkte Installation einer Schadsoftware auf dem jeweiligen System, etwa indem man selber unbemerkt die Software installiert, beispielsweise durch Öffnung eines infizierten E-Mail-Anhangs oder auch mittels „Drive-by-Infection“. Eine andere durchaus verbreitete Variante ist die Verteilung der zugehörigen Schadsoftware über P2P-Netzwerke oder über soziale Netzwerke, indem durch gekaperte Nutzerkonten Nachrichten mit infizierten Anhängen versendet werden.

Idas Ergebnis ist, dass der Täter durch die zuvor installierte Schadsoftware einen nahezu vollständigen Zugriff auf das infizierte System des Geschädigten ausüben kann. Laut Mitteilung des BKA im Bundeslagebild 2018 stehen folgende Verwendungen von Botnetzen im Vordergrund:

  • Online-Banking-Betrug
  • Dropper, die zum Nachladen weiterer Schadprogramme dienen
  • Klickbetrug
  • Bitcoin-Mining
  • Spam-Versand
  • DDoS-AngriffeZum Teil sind Botnetze multifunktional konzipiert und lassen sich somit flexibel für unterschiedliche kriminelle Zwecke verwenden.

Dazu auch: Strafbarkeit von Botnetzen

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.