Bitcoin-Datenbanken: Liegt bekannter SCAM vor?

Bitcoins werden mitunter genutzt für SCAM, etwa die bekannte Porno-Mail-Masche oder im Zusammenhang mit Ransomware. Da bei Bitcoins Transaktionen offen einsehbar sind, kann zumindest nachvollzogen werden, ob Zahlungen bereits stattgefunden haben – inzwischen entstehen Datenbanken, die diesen Umstand nutzen um weitere Informationen zu sammeln und somit Einblick aber auch Abwehrmöglichkeit bieten.

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Die Idee ist relativ einfach: Man sammelt auf einer Webseite Meldungen zu einer Blockchain-Addresse, wertet die empfangenen Zahlungen automatisch aus und bietet somit zu jeder Adresse einen Überblick. Zwei Dienste sind mir dabei besonders ins Auge gesprungen:

  • Scam-Alert.IO
  • BitcoinAbuse.com

Bei Scam-Alert.io werden die Berichte zusammengefasst und es gibt sogar eine Top-Liste, die erschreckende Zahlen aufweist. Wirkliche Details gibt es allerdings nicht, man hat einfach einen guten Überblick und einen ersten Eindruck, ob die Adresse um die es gerade geht, bereits bekannt ist.

Ansicht einer Meldung auf Scam-Alert.IO

Anders dagegen bei Bitcoin-Abuse, wo die Berichte von Betroffenen vollständig gezeigt werden. Der Vorteil ist, dass man sehen kann, welche Mails andere erhalten haben und dass es sich offenkundig um Massenmails handelt, was viele eingeschüchterte Betroffene beruhigen dürfte; ein erheblicher Nachteil hier ist aber – und das ist nicht zu unterschätzen – das hier Mailadressen von (vermeintlichen) Absendern genannt werden. Da nicht geprüft wird, ob die Mailadressen wirklich genutzt wurden oder nur als Fake benannt waren, besteht das erhebliche Risiko, dass hier Unbeteiligte Dritte in den Fokus geraten könnten. Ein unschöner Effekt.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht und widmet sich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht und anspruchsvolles IT-Recht inkl. IT-Sicherheitsrecht - ergänzt um Arbeitsrecht mit Fokus auf Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen und im Einzelfall Fälle im Arbeitsrecht übernommen!
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht und widmet sich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

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