Darknet-Drogenshop „Lenas Bioladen“ von Ermittlern ausgehoben

In einer Pressemitteilung vom 04.08.2020 teilt die Generalstaatswaltschaft Bamberg als zuständige Zentralstelle Cybercrime Bayern mit, dass der Drogenshop „Lenas Bioladen“, betrieben im , wohl „hochgenommen“ wurde. Dabei wurde zwei Personen als mutmaßliche Betreiber festgenommen.

Wieder war wohl der Versand, also die Brücke von virtueller in realer Welt, Anknüpfungspunkt für Ermittlungen (weswegen der Gesetzgeber auch weiter tätig werden möchte, Bericht dazu folgt). Dabei sind inzwischen in meinem Umfeld regelmässig Ermittlungen in Richtung Ursprung des Versandweges und/oder Beschaffung der Verpackungsmaterialien die erfolgreichsten Ermittlungsansätze, die derartige Betreiber auch gerne unterschätzen. Dabei geht es vorliegend um den Handel mit 4kg insgesamt, also um das Handeltreiben in nicht geringer Menge, wobei das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit erfüllt sein könnte, weswegen man bei empfindlichen 2 Jahren Mindestfreiheitsstrafe pro Tat landen könnte. Wie viele Taten letztlich vorliegen dürfte auf den Einzelfall ankommen, da gerade beim Handel im Darknet auf einen fortlaufend konstanten Verkaufsvorrat geachtet wird, was für weniger Taten (bis hin zu einer Tat!) sprechen dürfte.

Kritischer dürfte wieder einmal sein, dass wahrscheinlich Daten der Käufer vorhanden sein werden, die die Ermittler nun ebenso auswerten – dem ein oder anderen Käufer könnten schlaflose Nächte bevorstehen.

Dazu auch bei uns: Veräußerung von Bitcoins durch Staatsanwaltschaft im Zuge von Ermittlungen

Die Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg im Folgenden im Wortlaut: Nach intensiven und fast zweijährigen Ermittlungen der bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg errichteten Zentralstelle Cybercrime Bayern und der Kriminalpolizeiinspektion mit Zentralaufgaben Oberfranken (KPI/Z) gegen die Betreiber des Darknet-Drogenshops „Lenas Bioladen“ wurden im Juli die beiden mutmaßlichen Betreiber festgenommen.

Bamberg/Bayreuth/Neu-Ulm. Der Zusatz „Bio“ belebt das Geschäft – dieser Meinung waren offensichtlich auch die Betreiber eines Darknet-Drogenshops mit dem Namen „Lenas Bioladen“. Über diesen Shop konnten Käufer aus ganz Deutschland sowie dem benachbarten Ausland Cannabisprodukte bestellen, die ihnen dann auf dem Postweg zugestellt wurden. Die Ermittlungen starteten im Oktober 2018, als die Cybercrime-Experten der KPI/Z Oberfranken im Rahmen ihrer Initiativermittlungen auf den Onlineshop im Darknet stießen. Die Auswertung der vorhandenen Spuren führte nach Neu-Ulm, von wo aus die Shopbetreiber tausende Briefe mit verbotenem Inhalt versandten. Unter Handelsnamen wie „Lenas Cheese“ oder „Lenas Hawaiian Snow“ wurden zwischen Juni 2018 und März 2020 mindestens 4 kg Marihuana über Lenas Bioladen verkauft und ausgeliefert.

Intensive, wochenlange Ermittlungsarbeit vor Ort in enger Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei mit Zentralaufgaben Schwaben Süd-West brachte die Beamten im Jahre 2019 auf die Spur eines 42-jährigen Mannes aus dem Alb-Donau-Kreis. Im weiteren Verlauf kristallisierte sich im Rahmen operativer Maßnahmen ein 31-jähriger Mann aus dem Zollernalbkreis als zweiter Tatverdächtiger heraus.

Die Ermittlungen haben den Tatverdacht erhärtet, dass die beiden Männer Lenas Bioladen gemeinsam betrieben haben. Unter Leitung der Zentralstelle Cybercrime Bayern und mit Unterstützung der Kriminalpolizeien aus Ulm und Reutlingen wurden am 21.07.2020 Durchsuchungen an den Wohnadressen der beiden Beschuldigten durchgeführt. Dabei stellten die Beamten diverse Beweismittel, darunter Verpackungsmaterial, Mobiltelefone, Computer und Speichermedien sowie zur Gewinnabschöpfung Vermögenswerte wie Bargeld und Bitcoins sicher.

Gegen beide Beschuldigte ergingen auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg am 22.07.2020 Untersuchungshaftbefehle wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr. Die beiden befinden sich inzwischen in unterschiedlichen Justizvollzugsanstalten. Sie sind jeweils mehrerer Fälle des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge dringend verdächtig. Das Gesetz sieht dafür von 1 bis zu 15 Jahren vor.

Die Ermittlungen und Auswertungen bei der KPI/Z Oberfranken und der Zentralstelle Cybercrime Bayern dauern an, da Anhaltspunkte für weitere Transaktionen über den Darknet-Drogenshop in fünfstelliger Anzahl mit einem Gesamtumsatz im Millionenbereich bestehen.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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