Das LG Frankfurt am Main (2-03 O 430/17) konnte sich zum Anwendungsbereich des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes („Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken“, NetzDG) äussern und feststellen, dass dieser unklar und somit in jedem Fall auslegungsbedürftig ist. Dabei geht es davon aus, dass Persönlichkeitsrechtsverletzungen, die unter Verwendung des „Facebook-Messengers“ nicht öffentlich zwischen nur zwei Personen erfolgt…WeiterlesenAnwendungsbereich des NetzDG
Schlagwort: Messenger
Ein Messenger ist eine Anwendung für Smartphones und Computer, mit der Nachrichten, Bilder, Videos und andere Dateien gesendet und empfangen werden können. Die bekanntesten Messenger sind WhatsApp, Telegram, Signal, Facebook Messenger und WeChat.
Im Alltag treten bei der Nutzung von Messengern häufig strafrechtliche Probleme auf, insbesondere in den Bereichen Beleidigung, Volksverhetzung, Verleumdung, Bedrohung, Stalking und Verbreitung von kinderpornografischem Material.
Kriminelle nutzen Messenger häufig zur Planung und Durchführung von Straftaten wie Drogen- oder Waffenhandel, Erpressung, Geldwäsche, Cyber-Angriffe und Terrorismus. Die Verschlüsselung der Nachrichten durch einige Messenger-Dienste erschwert oft die strafrechtliche Verfolgung solcher Taten.
Ein auf Strafrecht & IT-Recht spezialisierter Rechtsanwalt kann bei strafrechtlichen Problemen im Zusammenhang mit Messengern helfen und auch Fragen zur IT-Sicherheit beantworten.
Das Landgericht Düsseldorf (5 O 400/16) konnte im Zuge eines Erlasses einer einstweiligen Verfügung klarstellende Worte in aller Kürze zur Persönlichkeitsrechtsverletzung durch die Weitergabe Personenbezoegener Daten (hier: Kontodaten über einen Messenger) verlieren: Durch die Weitergabe der Kontodaten der Verfügungsklägerin liegt ein Eingriff in deren Allgemeines Persönlichkeitsrecht vor, welches als sonstiges Recht durch§ 823 Abs. 1…WeiterlesenDatenschutzrecht: Weitergabe personenbezogener Daten stellt Persönlichkeitsrechtsverletzung dar
Cybergrooming
Was ist Cybergrooming: Das Cybergrooming bezeichnet die Kontaktaufnahme erwachsener Täter zu Kindern oder Jugendlichen mittels Internet zur zielgerichteten Anbahnung sexueller Handlungen, etwa über einen Chat oder mittels Messenger. Cybergrooming ist in Deutschland inzwischen als eigene Handlungsform unter Strafe gestellt: Entsprechend §176 StGB werden Täter mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft. Zu den Tatbeständen…WeiterlesenCybergrooming
Inzwischen gibt es mehrere Entscheidungen, die sich mit der Frage der Zulässigkeit eines „Internetverbots“ als Weisung beschäftigen. Ich hatte bereits berichtet, dass etwa ein unreflektiert (oder in diesem Fall vorsätzlich ausgerichteter) Facebook-Gebrauch zum Widerruf der Bewährung führen kann, wenn dadurch ein Kontaktverbot verletzt wird. Und 2010 hatte das AG Marburg (1 Ws 371/89) entschieden, dass…WeiterlesenStrafaussetzung zur Bewährung: „Internetverbot“ oder Nutzungsverbot Sozialer Netze als Weisung zulässig