Inzwischen zeichnet sich ab, dass das eigentliche Verteidigungspotential von KRyptomessengern in deutschen Gerichtssälen derzeit weniger in der Beweisverwertung als vielmehr in der richtigen Erfassung und Darstellung des Sachverhalts liegt. Insbesondere finden sich immer wieder Kammern, die erhebliche Teile des Chatverkehrs entweder vollständig in das Urteil einbeziehen oder auf die im Selbstleseverfahren eingebrachten Teile verweisen wollen.WeiterlesenKryptomessenger: Notwendige Feststellungen im Urteil bei Encrochat & Co.
Schlagwort: Selbstleseverfahren
Das Selbstleseverfahren ist ein Verfahren im Strafprozessrecht, das es den Verfahrensbeteiligten ermöglicht, sich selbständig mit schriftlichen Beweismitteln wie Protokollen oder Gutachten vertraut zu machen.
Im Rahmen des Selbstleseverfahrens können die Verfahrensbeteiligten die schriftlichen Beweismittel selbst lesen und sich mit ihnen auseinandersetzen. Dadurch sollen Verfahrensverzögerungen vermieden und das Verfahren beschleunigt werden.
In der Praxis wird das Selbstleseverfahren vor allem in umfangreichen Strafverfahren mit vielen schriftlichen Beweismitteln eingesetzt. Es ermöglicht den Beteiligten, sich unabhängig von Zeit und Ort mit den Beweismitteln auseinanderzusetzen und ihre Verteidigung oder Anklage entsprechend vorzubereiten.
Ein Fachanwalt für Strafrecht kann im Rahmen des Selbstleseverfahrens die Verfahrensbeteiligten beraten und unterstützen, um eine effektive Verteidigung oder Anklage vorzubereiten und mögliche Verfahrensfehler zu vermeiden.
Gerade erst hatte der Bundesgerichtshof nochmals klargestellt, dass eine Fortsetzung der Hauptverhandlung auch vorliegen kann, wenn reine Verfahrensfragen erörtert werden. Nun legt der 6. Senat mit einer Leitsatzentscheidung nach, die aufhorchen lässt: Auch wenn in einem Termin zur Fortsetzung der Hauptverhandlung Verfahrensvorgänge stattfinden, die als Sachverhandlung anzusehen sind, verstößt es gegen § 229 StPO, wenn…WeiterlesenKeine Förderung der Hauptverhandlung, wenn Gericht nur zum Schein verhandelt (§229 StPO)
Im Strafprozess gibt es das „Selbstleseverfahren“, hierbei geht es um Urkunden, die nicht durch Verlesung in die Hauptverhandlung eingeführt werden, sondern indem die Verfahrensbeteiligten diese selber „für sich“ gelesen haben. Damit hier keine Unklarheiten aufkommen, müssen die entsprechenden Urkunden aber hinreichend bestimmt sein.WeiterlesenSelbstleseverfahren nach § 249 Abs. 2 StPO
Zumindest kurz hebt der 6. Senat hervor, was man mitteilen muss, wenn man basierend auf dem Widerspruch in der Hauptverhandlung gegen die Verwertung von Encrochat-Daten vorgehen möchte: Im Rahmen der Rüge einer Verwertung von – inhaltlich ebenfalls nicht näher dargestellten – Inhalten erfolgter Kommunikation über „EncroChat“ teilt der Beschwerdeführer seinen Widerspruch „gegen die Anordnung“ des…WeiterlesenAnforderung an Begründung in Revision bei Streit um Encrochat-Verwertung
In Encrochat-Verfahren spielen die eigentlichen Chat-Nachrichten bekanntlich eine erhebliche Rolle, dabei steht bisher die Frage der Verwertbarkeit im Fokus, wobei nahezu sämtliche OLG- und BGH-Senate sich inzwischen für eine Verwertbarkeit ausgesprochen haben. Es gibt aber einen weiteren Aspekt, der für Laien nicht ganz so leicht zugänglich ist und der durchaus Probleme aufwerfen kann: Die Darstellung…WeiterlesenDarstellung von Chatnachrichten im Urteil
Anklage beim Landgericht Aachen
Verteidigung nach Anklageschrift zum Landgericht Aachen: Wenn Sie eine Anklageschrift erhalten haben, die von der Staatsanwaltschaft an das Landgericht Aachen gesendet wurde, gelten erst einmal unsere allgemeinen Hinweise zur Anklageschrift zum Landgericht.WeiterlesenAnklage beim Landgericht Aachen
Unter Aufgabe bestehender Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof (5 StR 197/20) Ende 2020 entschieden, dass ein Urteil auf dem Unterlassen der Bescheidung eines Widerspruchs gegen das Selbstleseverfahren regelmäßig nicht beruhen kann, weil dieses Verfahren eine gleichwertige Alternative zum Verlesen einer Urkunde ist: Die Rüge kann keinen Erfolg haben, denn auf einem bloßen Verstoß gegen die Bescheidungspflicht…WeiterlesenWiderspruch gegen Selbstleseverfahren
Beweiswürdigung im Strafurteil: Wir sind Beweise und Indizien im Strafurteil zu Würdigen? Hier gibt es viele Angriffspunkte – doch Der Bundesgerichtshof prüft nur wenn man den richtigen Einstieg findet. WeiterlesenNotwendige Feststellungen im Strafurteil: Beweiswürdigung in den Urteilsgründen
Dass auch bei der Rüge des fehlerhaft durchgeführten Selbstleseverfahrens die „Widerspruchslösung“ greift sollte nicht neu sein: Auf etwaige Fehler bei der Durchführung des Selbstleseverfahrens kann– wie auch auf solche bei dessen Anordnung – eine Verfahrensrüge nur dann gestützt werden, wenn zuvor ein Gerichtsbeschluss herbeigeführt wurde. Geht es, wie hier, um die vom Vorsitzenden zu bestimmende Art der Durchführung…WeiterlesenRüge des fehlerhaften Selbstleseverfahrens
Die deutsche Strafprozessordnung ist alt – und in vielerlei Hinsicht nicht mehr dem entsprechend, was heutigem (möglichen) Standard entspricht. Dass etwas das Hauptverhandlungsprotokoll selbst bei den heutigen technischen Möglichkeiten nur den Gang und die Ergebnisse der Hauptverhandlung im wesentlichen wiedergeben muss, ist kaum mehr zu vermitteln. Da bietet sich eine umfassende Reform an, zu der…WeiterlesenReform des Strafprozessrechts 2016: Enttäuschender Gesetzentwurf