Schlagwort: Vorladung

Eine Vorladung ist ein Schriftstück, das von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht an eine Person gesandt wird, um sie aufzufordern, zu einem bestimmten Zeitpunkt und an einem bestimmten Ort zu erscheinen und als Zeuge, Beschuldigter oder Angeklagter in einem Strafverfahren auszusagen oder an einer Gerichtsverhandlung teilzunehmen. Eine Vorladung ist keine förmliche Anklage, sondern eine Aufforderung, an einem Verfahren teilzunehmen und mit der Justiz zu kooperieren. Wenn eine Person eine Vorladung erhält, ist es ratsam, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, um sich über seine Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Vorladung zu informieren.

  • Illegales IPTV, Post von der Polizei 2026

    Illegales IPTV, Post von der Polizei 2026

    Was die neue Ermittlungswelle bedeutet

    Wer einen Brief der Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein im Briefkasten findet und darin liest, er werde wegen der Nutzung eines illegalen IPTV-Dienstes als Beschuldigter geführt, dem stockt erst einmal der Atem. Die Reaktion ist menschlich verständlich – und juristisch der entscheidende Moment, in dem falsche Schritte besonders teuer werden können.

    Solche Anschreiben mehren sich derzeit spürbar. Mandanten, die sich an meine Kanzlei wenden, berichten übereinstimmend: Die Schreiben kommen von der Polizei Siegen-Wittgenstein, werfen die Nutzung eines illegalen Streaming-Dienstes vor und fordern – in der Regel – zur Stellungnahme auf. Was dahinter steckt, warum das kein Einzelphänomen ist und wie man sich richtig verhält, erkläre ich in diesem Beitrag.

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  • Vorladung zur Polizei: Was tun?

    Vorladung zur Polizei: Sollten Sie hingehen? Wenn Sie eine Vorladung der Polizei erhalten haben: Seien Sie vorsichtig! Der Vorladung können Sie entnehmen, ob Sie als „Beschuldigter“ oder „Zeuge“ vorgeladen wurden. Die Konsequenz ist in beiden Fällen schon unterschiedlich: Auch wenn es „Vorladung“ heißt, ist es für den Beschuldigten dennoch nur eine „Einladung“! Sie müssen dem als Beschuldigter – anders als Zeuge – nicht Folge leisten.

    Hinweis: Wundern Sie sich nicht! Es war bis zum September 2017 über Jahrzehnte hinweg so, dass man auch als Zeuge nicht bei der Polizei erscheinen musste. Das hat der Gesetzgeber aber bewusst geändert, Sie müssen daher als Zeuge (nicht Beschuldigter!) zur Polizei, sonst riskieren Sie ein Zwangsgeld. Der Beitrag wurde zuletzt im Juni 2026 aktualisiert.

    Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

    Mehr dazu: Haft | Haftbefehl | Hausdurchsuchung | Bewährungswiderruf | Beschuldigtenvernehmung | Vermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten | Strafbefehl | digitale Beweismittel

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  • Subventionsbetrug

    Subventionsbetrug

    Rechtsanwalt für Subventionsbetrug: Der Subventionsbetrug gehört als Sonderfall des Betruges weder zu den schwersten Delikten im deutschen Strafrecht noch zu den Mildesten, sondern bewegt sich im normalen Maß mit entsprechender Straferwartung. Er ist, je nach Form der Begehung, durchaus mit schwerwiegenden Konsequenzen verbunden, die sich auch schnell steigern können. Insbesondere im Zuge der Corona-Krise sehen wir erhebliche Strafbarkeitsrisiken im Bereich des Subventionsbetruges, auf die wir auch frühzeitig hingewiesen haben.

    Ihnen wird Subventionsbetrug (§ 264 StGB) vorgeworfen oder Sie haben eine Vorladung im Zusammenhang mit Fördermitteln oder Corona‑Hilfen erhalten? In unserer auf Strafverteidigung und Wirtschaftsstrafrecht spezialisierten Kanzlei verteidige ich seit vielen Jahren Unternehmer, Selbständige und Privatpersonen beim Vorwurf des Subventionsbetrugs – von klassischen Förderprogrammen bis hin zu Corona‑Soforthilfen.

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  • Scheck- und Kreditkartenmissbrauch (§ 266b StGB)

    Scheck- und Kreditkartenmissbrauch (§ 266b StGB)

    Rechtsanwalt für Scheck- und Kreditkartenmissbrauch (§ 266b StGB): Der Vorwurf des Scheck- oder Kreditkartenmissbrauchs trifft in der Praxis meist Menschen, die ihre Karte „überzogen“ oder in finanziell angespannter Lage eingesetzt haben und nun mit einem Strafverfahren konfrontiert sind.

    § 266b StGB richtet sich nicht gegen den Diebstahl oder die unbefugte Nutzung fremder Karten, sondern speziell gegen den berechtigten Karteninhaber, der die ihm eingeräumte Möglichkeit, den Aussteller zu einer Zahlung zu veranlassen, missbraucht und dadurch das kreditgebende Institut schädigt. Das macht die Vorschrift zu einem echten Sonderdelikt mit deutlicher Nähe zur Untreue – das untreueartige „Schädigen von innen“ steht im Mittelpunkt.

    Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

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  • Computerbetrug, § 263a StGB – Strafbarkeit wegen Computerbetrug

    Computerbetrug, § 263a StGB – Strafbarkeit wegen Computerbetrug

    Computerbetrug (§ 263a StGB): Der Computerbetrug nach § 263a StGB ist bis heute eine der im Alltag am meisten missverstandenen Normen des StGB – gerade im Umfeld von Online‑Banking, Phishing‑Angriffen, manipulierten Zahlungsprozessen und KI‑gestützten Social‑Engineering‑Angriffen.

    Dies nicht nur von Laien, auch und gerade bei der Polizei werden nach meiner Erfahrung gerne Ermittlungen wegen Computerbetruges geführt, die bestenfalls ein „normaler“ Betrug sind, denn: Häufig wird vorschnell „Computerbetrug“ angenommen, sobald irgendwie IT‑Hardware oder das Internet beteiligt ist; tatsächlich greift § 263a StGB aber nur, wenn der Datenverarbeitungsvorgang selbst und nicht das Vorstellungsbild einer natürlichen Person im Zentrum der Tat steht.

    Ihnen wird Computerbetrug (§ 263a StGB) vorgeworfen oder Sie haben eine Vorladung wegen Computerbetrugs erhalten? In meiner Kanzlei verteidige ich seit vielen Jahren Mandanten bei Vorwürfen rund um Online‑Banking, Phishing, manipulierte Zahlungsprozesse und andere Formen des Computerbetrugs. Ich bin spezialisiert auf strafrechtliche und prozessuale Fragen der Cyberkriminalität samt digitaler Beweismittel – und biete damit ganz besondere Orientierung in solchen Strafverfahren.

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  • Rechtsanwalt für Betrug – Verteidigung beim Vorwurf des Betrugs

    Rechtsanwalt für Betrug – Verteidigung beim Vorwurf des Betrugs

    Betrug: Der Betrug gehört weder zu den schwersten Delikten im deutschen Strafrecht noch zu den mildestens sondern bewegt sich im normalen Maß mit entsprechender Straferwartung. Er ist, je nach Form der Begehung, durchaus mit schwerwiegenden Konsequenzen verbunden, die sich auch schnell steigern können.

    Ihnen wird ein Betrug vorgeworfen oder Sie haben eine Vorladung wegen Betrug (§ 263 StGB) erhalten? Als Fachanwalt für Strafrecht verteidige ich seit vielen Jahren Mandanten beim Vorwurf des Betrugs – vom einfachen Betrug bis hin zum gewerbsmäßigen oder bandenmäßigen Betrug mit mehrstelligen Millionenumsätzen.

    Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

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  • Verjährung von Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr

    Verjährung von Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr

    Reichweite der strafprozessualen Unterbrechungshandlungen: Die strafrechtliche Aufarbeitung von Wirtschaftskriminalität steht nicht selten unter dem Druck verjährungsbedingter Einstellung. Gerade bei komplexen Tatserien, die sich über mehrere Jahre erstrecken, wird die genaue Bestimmung des Verjährungsbeginns und die Wirkung von Unterbrechungshandlungen zur Schlüsselfrage.

    In seinem Beschluss vom 23. April 2025 (5 StR 422/24) hat der Bundesgerichtshof eine vielschichtige Entscheidung zur Untreue, zum gewerbsmäßigen Bandenbetrug und insbesondere zur Verjährung von Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr getroffen. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie sich der Beginn und die Hemmung der Verfolgungsverjährung bei § 299 StGB a.F. bestimmen lassen – und welche Anforderungen an die Konkretisierung des Tatvorwurfs in Unterbrechungsakten zu stellen sind.

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  • BVerfG zur Verhältnismäßigkeit einer Wohnungsdurchsuchung

    BVerfG zur Verhältnismäßigkeit einer Wohnungsdurchsuchung

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 29. Januar 2025 (1 BvR 1677/24) eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Wohnungsdurchsuchung als unzulässig verworfen. Ausschlaggebend war die unzureichende Darlegung der Wahrung der Beschwerdefrist.

    Gleichzeitig äußerte das Gericht verfassungsrechtliche Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Durchsuchungsanordnung. Die Entscheidung verdeutlicht sowohl die formalen Anforderungen an eine Verfassungsbeschwerde als auch die hohen materiellen Hürden für Wohnungsdurchsuchungen, die stets unter dem Schutz des Art. 13 Abs. 1 GG stehen.

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  • Vorladung: BtMG

    Vorladung von der Polizei wegen eines Verstoßes gegen das BtMG erhalten? In vielen Fällen werden Sie bereits wissen, wo der Vorwurf herkommt oder eine dunkle Ahnung haben. Das verführt dazu, zur Polizei zu gehen und mit einigen – vermeintlich harmlosen – Sätzen die Angelegenheit zu „entschärfen“. Tatsächlich ist es gerade im Bereich des BtMG aber so, dass man durch wenige (dumme) Sätze viel schlimmen Schaden anrichten kann.

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  • Messenger Signal gibt auf gerichtlichen Beschluss keine Nutzerdaten heraus

    Die Betreiber des Signal-Messenger haben bekannt gegeben, dass (erneut) eine gerichtliche Aufforderung eines US-Gerichts zur Vorlage von Nutzer-Informationen eingegangen ist. Hier konnte man keine Daten zur Verfügung stellen, interessant ist für mich dabei vor allem, dass durch Geheimhaltungsverfügungen über Monate verboten wurde, darüber zu berichten – und wie sich das Gericht im Umgang mit Signal aus dortiger Sicht zeigte:

    Obwohl wir nichts Wesentliches vorzulegen hatten, wurde auch dieser Antrag mit einer viermal verlängerten Geheimhaltungsverfügung versehen. Obwohl der Richter vier aufeinanderfolgende Geheimhaltungsanordnungen genehmigte, bestätigte das Gericht nie den Eingang unseres Antrags auf teilweise Entsiegelung und setzte auch keinen Termin für eine Anhörung an, und es reagierte auch nicht auf die Anrufe der Anwälte, die eine Anhörung ansetzen wollten.

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  • Falsche Behauptungen gegenüber der Polizei: Strafbar?

    Einbrüche sind (leider) Alltag: Ob in Geschäfte, Wohnungen oder Autos. Bei manchem ist die Versuchung gross, dieses Schadensereignis für eine finanzielle Aufbesserung zu nutzen, etwa wenn der sprichwörtliche Picasso zufällig im Kofferraum lag. Dabei sind zwei Ebenen zu unterscheiden: Die Äußerung des erlogenen Diebstahls gegenüber der Polizei und später gegenüber der Versicherung. Letzteres ist im Regelfall ein Betrug(sversuch), wenn man noch selber Sachen beiseite schafft und das meldet ein Fall des Versicherungsmissbrauchs (§265a StGB) – ersteres dagegen ist mitunter sehr kompliziert.
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  • Beweisverwertungsverbot: Spontanäußerung und Verwertungsverbot

    Die ungefragt gegenüber einem Polizeibeamten fernmündlich abgegebene Sachverhaltsschilderung und die in Anwesenheit eines Polizeibeamten gegenüber dem Beschuldigten erfolgte Bezichtigung durch einen zur Zeugnisverweigerung berechtigten Angehörigen bleiben als sog. Spontanäußerungen verwertbar. Das gilt auch, wenn der Angehörige später von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht.

    Dazu auch bei uns: Das Beweisverwertungsverbot im Strafprozess und Ordnungswidrigkeitenrecht

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  • Rechte als Zeuge

    Rechte als Zeuge und Zeugenbeistand – Informieren Sie sich genau, die Ermittlungsbehörden wissen sehr genau wie sie vorgehen und nutzen gerade die Arglosigkeit vieler Zeugen aus, die dann plötzlich zu Beschuldigten werden. Das Wichtigste zu Ihren Rechten als Zeuge vorab in der Kurzfassung:

    • Vorsicht, geänderte Rechtslage mit der StPO-Reform 2017: Die Polizei hatte früher gegenüber einem Zeugen keinerlei Druckmittel, der Bürger brauchte sich früher – bis September 2017 – nicht einmal mit der Polizei zu unterhalten, wenn er das nicht will. Heute aber können Zwangsgelder und sogar Haft angedroht und vollstreckt werden. Vor diesem Hintergrund sollten Ladungen der Polizei nicht wie früher kurzerhand ignoriert werden.
    • Der Zeuge muss daher heute durchaus einer Vorladung folgen, kann meines Erachtens aber nicht einfach „zur Wache mitgenommen werden“. Es sollte auf einer ordentliche Ladung bestanden werden.
    • Schon gar nicht muss ein Zeuge die Polizei – ohne Durchsuchungsbeschluss – in seine Wohnung lassen.
    • Eine schlimme Unsitte ist es, dass oftmals die Polizei Zeugen am Arbeitsplatz vernehmen will, dass sollte sich ein Zeuge unbedingt verbieten.
    • Durchsuchungen von Zeugen oder Fahrzeugen eines Zeugen sind ohne richterliche Genehmigung nicht möglich und ansonsten gegen den Willen des Zeugen sogar illegal!
    • Unter Umständen stehen Ihren aus verschiedenen Gründen Rechte zum Schweigen zu, diese sollten Sie nicht leichtfertig aufgeben sondern gut überlegen bzw. sich beraten lassen – etwa wenn eigene Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten im Raum stehen.
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  • Beschuldigtenvernehmung

    Beschuldigtenvernehmung, was tun: Wenn Sie eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten haben, dann wissen Sie nun endgültig, dass ein Ermittlungsverfahren gegen Sie in Gang gesetzt wurde. Das bedeutet, Sie haben den Status eines Beschuldigten. Sie können dabei mit einiger bitterer Note sogar recht froh sein – die Beschuldigtenvernehmung ist der eine Weg, auf dem Sie von dem Ermittlungsverfahren erfahren; der andere verbreitete Weg ist die plötzliche Hausdurchsuchung.

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