Betrug per WhatsApp

Das Polizeipräsidium Neubrandenburg warnt vor per , wobei es sich um eine bekannte Masche, nämlich den Enkeltrick, handelt: Betrüger bedienen sich einer neuen Form des sogenannten Enkeltricks. Die Geldforderungen kommen nun nicht mehr nur per Telefonat, sondern auch über den Messengerdienst WhatsApp.

Am Wochenende sind gleich zwei Fälle in unserem Zuständigkeitsgebiet bekannt geworden:

Eine 70-Jährige aus dem Raum Greifswald erhielt in der vergangenen Woche eine WhatsApp von einer ihr unbekannten Nummer. Ihre angebliche Tochter teilte ihr mit, dass sie ein neues Handy habe und das ihre neue Nummer sei. Kurze Zeit später bat die angebliche Tochter die deutsche Geschädigte darum, für sie zwei Überweisungen vorzunehmen, da das Onlinebanking mit dem neuen Handy noch nicht funktionieren würde. Die 70-Jährige nahm die Überweisungen vor und schickte ihrer Tochter Bilder davon per WhatsApp. Es folgten Dankesworte und etwas später eine weitere Bitte um Überweisungen. Die Geschädigte überwies etwa 5000 EUR an verschiedene deutsche Konten.

Betrug per WhatsApp - Rechtsanwalt Ferner
WhatsApp Chat aus Polizei-PM

Am Wochenende telefonierte die Seniorin dann mit ihrer echten Tochter und fragte sie nach den Schwierigkeiten mit dem Handy. Die Tochter fiel natürlich aus allen Wolken. Als die 70-Jährige dann auf ihrem Handy nachsah, stellte sie fest, dass sämtliche Daten dieses Chatverlaufs und auch die Nummer gelöscht waren.

Auf der Insel Rügen ist einer 60-Jährigen am Wochenende das Gleiche passiert. Die Deutsche nahm an, dass die WhatsApp mit gleichem Wortlaut von ihrem Sohn kommt. Er bat nach einigen Nachrichten ebenfalls um eine Überweisung, schickte jedoch zwei IBAN. Am Festnetztelefon wollte sie sich erkundigen, welche Nummer denn nun die richtige sei und auch ihr echter Sohn war vollkommen überrascht.

Wir warnen vor dieser neuen Masche und geben folgende Hinweise:

  • Fragen Sie bei Ihren echten Angehörigen unter der bisherigen Telefonnummer nach, ob es tatsächlich eine neue Erreichbarkeit gibt!
  • Nehmen Sie keine neuen Nummern sofort als Kontakt auf!
  • Erfüllen Sie niemals sofort die Bitte nach Geldforderungen aus Messengerdiensten! Seien Sie misstrauisch und überprüfen die Forderung in einem persönlichen Gespräch!
  • Falls Sie Opfer geworden sind, informieren Sie umgehend Ihre Bank, um Überweisungen eventuell noch rückgängig machen zu können oder anzuhalten!
  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei!

(Quelle: Pressemitteilung der Polizei)

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.