Messenger-Dienste sollen zum Entschlüsseln gezwungen werden (Mai 2019)

Spiegel-Online berichtet, dass Messenger-Dienste nach einem Wunsch des Bundesinnenministeriums gezwungen werden sollen, Ende-zu-Ende-verschlüsselte Chats im Klartext nach richterlicher Anordnung an Ermittlungsbehörden herauszugeben.

Ein derartiger Weg – der in der gesetzlichen Umsetzung erhebliche Zeit benötigen würde – würde zu erheblichen staatlichen Eingriffen führen, da letztlich fast jede Form distanzierter Kommunikation dem staatlichen Zugriff eröffnet wäre. Benutzer können sich gleichwohl schützen, insbesondere in sensiblen Bereichen wie anwaltlicher Kommunikation, wo eine geschützte Kommunikation möglich sein muss:

  • Weiterhin wird es die Möglichkeit gegen via PGP/GPG verschlüsselte Mails zu versenden
  • Wer unbedingt einen Messenger nutzen möchte sollte darüber nachdenken, dass man selber einen solchen Messenger betreiben kann – etwa in Form eines selbst betriebenen Nextcloud-Talk. Gerade bei Büro-interner Kommunikation bieten sich solche Wege an, um Herr über die eigenen Daten und Inhalte zu sein und zu bleiben.

Ich empfinde es als ebenso erheblichen wie auch vorhersehbaren staatlichen Eingriff – ein Staat der Wohnungen und Telefone inhaltlich überwachen darf, der wird auch nach Messenger-Daten fragen. So wichtig an der Stelle die gesellschaftliche Diskussion ist, so wichtig ist es auch, dass die Nutzer endlich mündig werden und darüber nachdenken, vorhandene Schutz-Möglichkeiten zu nutzen.

Insgesamt bleibt abzuwarten, wie sich die Sache entwickelt – ich gehe aber fest davon aus, dass in den nächsten Jahren staatliche Zugriffe auf sämtliche Kommunikationsformen eröffnet werden und nur die eigene Hoheit über die Kommunikation zumindest eine Chance auf vertrauliche Kommunikation eröffnet. Insoweit fehlt mir auch zunehmend das Verständnis dafür, dass zwar die öffentliche echauffierung immer sehr gross ist, nicht aber das Bemühen – bereits vorhandene! – Lösungen einzusetzen, weil die Nutzung (intransparenter) Dienste wie WhatsApp schlicht bequemer im Alltag ist.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist erfahrener Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht mit über einem Jahrzehnt Berufspraxis und widmet sich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht und anspruchsvolles IT-Recht inkl. IT-Sicherheitsrecht - ergänzt um Arbeitsrecht mit Fokus auf Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen und im Einzelfall Fälle im Arbeitsrecht übernommen!
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist erfahrener Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht mit über einem Jahrzehnt Berufspraxis und widmet sich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

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