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Messenger-Dienste sollen zum Entschlüsseln gezwungen werden (Mai 2019)

Spiegel-Online berichtet, dass Messenger-Dienste nach einem Wunsch des Bundesinnenministeriums gezwungen werden sollen, Ende-zu-Ende-verschlüsselte Chats im Klartext nach richterlicher Anordnung an Ermittlungsbehörden herauszugeben.

Ein derartiger Weg – der in der gesetzlichen Umsetzung erhebliche Zeit benötigen würde – würde zu erheblichen staatlichen Eingriffen führen, da letztlich fast jede Form distanzierter Kommunikation dem staatlichen Zugriff eröffnet wäre. Benutzer können sich gleichwohl schützen, insbesondere in sensiblen Bereichen wie anwaltlicher Kommunikation, wo eine geschützte Kommunikation möglich sein muss:

  • Weiterhin wird es die Möglichkeit gegen via PGP/GPG verschlüsselte Mails zu versenden
  • Wer unbedingt einen Messenger nutzen möchte sollte darüber nachdenken, dass man selber einen solchen Messenger betreiben kann – etwa in Form eines selbst betriebenen Nextcloud-Talk. Gerade bei Büro-interner Kommunikation bieten sich solche Wege an, um Herr über die eigenen Daten und Inhalte zu sein und zu bleiben.

Ich empfinde es als ebenso erheblichen wie auch vorhersehbaren staatlichen Eingriff – ein Staat der Wohnungen und Telefone inhaltlich überwachen darf, der wird auch nach Messenger-Daten fragen. So wichtig an der Stelle die gesellschaftliche Diskussion ist, so wichtig ist es auch, dass die Nutzer endlich mündig werden und darüber nachdenken, vorhandene Schutz-Möglichkeiten zu nutzen.

Insgesamt bleibt abzuwarten, wie sich die Sache entwickelt – ich gehe aber fest davon aus, dass in den nächsten Jahren staatliche Zugriffe auf sämtliche Kommunikationsformen eröffnet werden und nur die eigene Hoheit über die Kommunikation zumindest eine Chance auf vertrauliche Kommunikation eröffnet. Insoweit fehlt mir auch zunehmend das Verständnis dafür, dass zwar die öffentliche echauffierung immer sehr gross ist, nicht aber das Bemühen – bereits vorhandene! – Lösungen einzusetzen, weil die Nutzung (intransparenter) Dienste wie WhatsApp schlicht bequemer im Alltag ist.

Rechtsanwalt Jens Ferner
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Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.