ANOM wird alles ändern im Cybercrime, denn das, was heute geschehen ist, war ein weltweiter herber Schlag gegen das organisierte Verbrechen: Mit ANOM wurde eine weitere zentrale Plattform für verschlüsselte Kommunikation von den Behörden ausgehoben. Und das Schlimme für die kriminellen Strukturen ist dabei, dass man auf eine Plattform hereingefallen ist, die von den Behörden…WeiterlesenANOM war ein Fake: Schlag gegen organisierte Kriminalität
Rechtsanwalt Ferner, Schlagwort: kokain
Rechtsanwalt für Kokain und BTM-Strafrecht: Kokain ist eine illegale Droge, die aus den Blättern des Kokastrauches gewonnen wird. Die Droge hat eine stimulierende Wirkung auf das zentrale Nervensystem und kann zu schweren körperlichen und psychischen Schäden führen. In Deutschland ist Kokain als Betäubungsmittel nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) eingestuft, Handel, Besitz und Konsum sind daher verboten.
Wer mit Kokain erwischt wird, muss mit empfindlichen Strafen rechnen, die je nach Menge, Art der Tat und persönlichen Vorstrafen sehr hoch ausfallen können. In solchen Fällen ist es ratsam, sich von einem Fachanwalt für Strafrecht oder einem erfahrenen Strafverteidiger beraten und verteidigen zu lassen. Diese können sich auf das BtMG spezialisiert haben und wissen, wie sie im Strafverfahren am besten vorgehen, um für ihren Mandanten das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Unsere Kanzlei ist auf die Strafverteidigung spezialisiert, insbesondere im BtMG auf Fragen rund um Kokain. Unsere grenznah zu den Niederlanden gelegene Kanzlei ist seit über 25 Jahren im BtMG-Strafrecht tätig und vertritt Sie bei Besitz, Handeltreiben oder Einfuhr von Kokain professionell und seriös. Mehr zu unserer Tätigkeit im BtMG!
Rechtsanwalt Ferner: Kontakt im Strafrecht & IT-/Technologierecht
- Spezialisierte Tätigkeit: Wir sind bundesweit tätig, spezialisiert auf Strafverteidigung & Technologie-/IT-Recht – ergänzt um Arbeitsrecht.
- Erreichbarkeit: bitte per Mail an kontakt@ferner-alsdorf.de, telefonisch nur bei Strafverteidigungen unter 02404 92100; Termine nur nach Vereinbarung
- Strafverteidiger-Notruf: 0175 1075646
- Kontaktzeiten: Mo bis Do 06:30 – 18:00 + Fr & Sa 06:30 – 10:00
- Vertrauliche Kommunikation: Besprechungen vor Ort im Büro; Mails mit S/MIME & GPG/PGP; Zoom-Videokonferenzen sowie Threema
- Warum wir: Einerseits spezialisiert, andererseits die persönliche Betreuung, die man erwartet: Kein Verstecken hinter dem Sekretariat und keine Fantasiegebühren – dazu echte Erreichbarkeit eines Anwalts, der in einer Sprache spricht, die Sie verstehen
- Unsere Kosten sind transparent, werden nachvollziehbar erklärt und sind auf Raten möglich. Keine kostenlose Erstberatung.
Der Vollständigkeit halber nehme ich hier noch die Entscheidung des LG Hamburg (620 Qs 1/21) auf, der die bekannte Entscheidung des OLG Hamburg zur Verwertung von Encrochat-Erkenntnissen folgte. Das LG Hamburg fasste sich noch etwas kürzer und stellte unter Verweis auf die Gesetzeslage fest, dass Beweise, die in einem Mitgliedstaat rechtmäßig erhoben worden sind, in…WeiterlesenVerwertung von Erkenntnissen aus Encrochat-Ermittlungen
Alleine eine Drogenabhängigkeit eines Angeklagten begründet als solche nicht die Annahme verminderter Schuldfähigkeit nicht zu begründen vermag. Dann mit dem BGH ist eine erhebliche Einschränkung der Steuerungsfähigkeit bei einem Drogensüchtigen nur ausnahmsweise gegeben.WeiterlesenVerminderte Schuldfähigkeit bei Drogenabhängigkeit
Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Aachen reicht allein der einmalige Konsum einer harten Droge (z. B. Kokain) aus, um die Fahreignung zu verneinen und die Fahr- erlaubnis zu entziehen. Eine Teilnahme am Straßenverkehr ist dabei im Übrigen nicht erforderlich.WeiterlesenEntzug der Fahrerlaubnis wegen Konsums harter Drogen
Wenn in einer teilaufhebenden Revisionsentscheidung der Schuldspruch bestätigt, jedoch der Strafausspruch mit den Feststellungen aufgehoben wird, so ist der neue Tatrichter nur an den Schuldspruch selbst und diejenigen Feststellungen gebunden, die ausschließlich oder ‒ als sogenannte doppelrelevante Tatsachen ‒ auch den nunmehr rechtskräftigen Schuldspruch betreffen (zusammenfassend BGH, 4 StR 610/19). Dagegen ist der Strafausspruch mit den ausschließlich ihn betreffenden…WeiterlesenTeilaufhebende Revisionsentscheidung
Bestelldaten bei Drogenkauf im Darknet: Das Amtsgericht Iserlohn, 16 Ds 139/17, hatte sich geweigert das Hauptverfahren zu eröffnen, in dem jemandem der Erwerb von Drogen vorgeworfen wurde, weil dessen Daten bei einem Dealer in Bestelldaten-Listen gefunden wurden (dass Verkäufer im Darknet unvorsichtig mit Daten umgehen hatte ich schon beschrieben).WeiterlesenDarknet: Kein Nachweis von BTM-Bestellungen alleine auf Grund vorhandener Bestelldaten
Preise & Wirkstoffmenge von Heroin: Die Menge an durch die Behörden beschlagnahmtem Heroin ist seit Jahren in stark fallendem Trend – wobei man der Grafik der EMCDDA auch entnehmen kann, wie sich in der EU insgesamt die für Strafverfahren wichtigen Werte verteilen: Wirkstoffgehalt: Reicht von 11% bis 41%, im Schnitt zwischen 15 – 29% Preis:…WeiterlesenHeroin: Preise, Wirkstoffmenge, Konsumverhalten und Beschlagnahmen in der EU
Preise & Wirkstoffgehalt von Kokain: Die Menge an durch die Behörden beschlagnahmtem Kokain ist inzwischen, nach kurzer Rückläufigkeit vor einigen Jahren, wieder in steigendem Trend – wobei man der Grafik der EMCDDA auch entnehmen kann, wie sich in der EU insgesamt – die für Strafverfahren – wichtigen Werte verteilen: Wirkstoffgehalt: Reicht von 31 % bis 91 %,…WeiterlesenKokain: Preise, Wirkstoffgehalt, Konsumverhalten und Beschlagnahmen in der EU
Preise & Wirkstoffmenge von Cannabis: Die Menge an durch die Behörden beschlagnahmtem Amphetamin ist seit Jahren in einem recht konstanten Trend – wobei man der Grafik der EMCDDA auch entnehmen kann, wie sich in der EU insgesamt die für Strafverfahren wichtigen Werte verteilen: Wirkstoffgehalt: Reicht von 13% bis 67%, im Schnitt zwischen 20 – 35%…WeiterlesenAmphetamin: Preise, Wirkstoffmenge, Konsumverhalten und Beschlagnahmen in der EU
Die Menge an durch die Behörden beschlagnahmtem Cannabis ist inzwischen, nach kurzer Rückläufigkeit, stagnierend – wobei man der Grafik der EMCDDA auch entnehmen kann, wie sich in der EU insgesamt die für Strafverfahren wichtigen Werte verteilen: Wirkstoffgehalt: Reicht von 5% bis 20% bei pflanzlichem Cannabis, im Schnitt zwischen 8 – 13% Preis: Von 5 Euro…WeiterlesenCannabis: Preise, Wirkstoffmenge und Beschlagnahmen in der EU
Einziehung des PKW im Strafverfahren: In Strafverfahren kann der PKW eingezogen werden, insbesondere die Einziehung als Tatmittel ist inzwischen als erheblicher Risikofaktor bei diesen Taten zu sehen: Fahren ohne Fahrerlaubnis Illegale Kraftfahrzeugrennen Beihilfe zum Handeltreiben mit BTM, etwa als Kurierfahrer In all diesen Fällen war ich bereits als Verteidiger tätig und konnte teilweise schlimmeres verhindern…WeiterlesenEinziehung des PKW
Nicht geringe Menge BTM: Wann liegt eine nicht geringe Menge Drogen vor – etwa eine nicht geringe Menge Amphetamin, Cannabis, Heroin, Kokain? Rechtsanwalt & Strafverteidiger Ferner zur nicht geringen Menge im Betäubungsmittelstrafrecht.WeiterlesenNicht geringe Menge BtMG
Schätzung des Wirkstoffgehalts: Der Wirkstoffgehalt ist schuldbestimmend im Betäubungsmittelstrafrecht und muss daher angegeben werden. Sollten Rückschlüsse auf den Wirkstoffgehalt der Betäubungsmittel auch nicht durch Parallelverfahren oder Teilsicherstellungen möglich sein , kann der Tatrichter den Wirkstoffgehalt nach einer sorgfältigen Würdigung im konkreten Einzelfall schätzen. Doch welcher Maßstab gilt bei der Schätzung des Wirkstoffgehalts?WeiterlesenAnforderungen an die Schätzung des Wirkstoffgehalts von Betäubungsmitteln
Bei BTM-Straftaten liegt regelmässig ein Konsum-Hintergrund vor, was die Prognose für eine Bewährung bei einer Aussetzung der Reststrafe eher schwierig macht – auf den ersten Blick. Wenn geprüft wird, ob die Voraussetzungen für eine Aussetzung der Vollstreckung des Strafrests zur Bewährung gem. § 57 Abs. 1 StGB vorliegen ist hier aber kein strengerer Maßstab anzulegen.…WeiterlesenZwei-Drittel-Strafe und Prognose bei BTM-Straftaten
Entzug der Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum: Die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen ist insbesondere dann gegeben, wenn Erkrankungen und Mängel nach der Anlage 4 der FeV vorliegen und dadurch die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen ist (§ 46 Abs. 1 Satz 2 FeV). Ausdrücklich ist bei der „Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (ausgenommen Cannabis)“ die Eignung oder…WeiterlesenEntzug der Fahrerlaubnis nach Konsum harter Drogen