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Auswirkung des KCanG auf die Strafzumessung

Der Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12. Juni 2024 (3 StR 108/24) betrifft einen Fall des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, der durch eine Gesetzesänderung im Cannabisgesetz (KCanG) neu bewertet werden muss. Diese Entscheidung zeigt auf, wie Änderungen in der Gesetzgebung die Bewertung und Strafe eines bereits verurteilten Falles beeinflussen können.

Sachverhalt

Der Angeklagte wurde vom Landgericht Duisburg am 28. November 2023 wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Der Angeklagte hatte Marihuana, Haschisch und Kokain sowohl für den Eigenkonsum als auch zum gewinnbringenden Weiterverkauf gelagert. Zusätzlich bewahrte er einen Baseballschläger und ein Butterflymesser griffbereit auf, um sie im Falle einer Auseinandersetzung mit Betäubungsmittelabnehmern einzusetzen.

Rechtliche Analyse

Bewertung des neuen Cannabisgesetzes

Nach der Urteilsverkündung trat das Cannabisgesetz (KCanG) in Kraft, welches im Vergleich zum Betäubungsmittelgesetz (BtMG) mildere Strafen für den Handel mit Cannabis vorsieht. Das BGH musste nun entscheiden, ob das neue Gesetz auf den vorliegenden Fall anzuwenden ist und ob es für den Angeklagten milder im Sinne des § 2 Abs. 3 StGB ist.

Entscheidung des BGH

Der BGH hat festgestellt, dass es einer neuen Bewertung durch das Tatgericht bedarf, ob ein minder schwerer Fall des bewaffneten Handeltreibens mit Cannabis vorliegt, was eine mildere Strafe gemäß dem neuen Gesetz zur Folge haben könnte. Das Landgericht hatte ursprünglich minder schwere Fälle angenommen und die Tat gemäß § 30a Abs. 2 Nr. 2, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG bewertet. Nun muss geprüft werden, ob die Regelungen des neuen KCanG auf den Fall anwendbar sind und ob diese eine mildere Strafe erlauben.

Auswirkungen der Gesetzesänderung

Die neuen Regelungen des KCanG sehen bei bewaffnetem Handeltreiben mit Cannabis einen Strafrahmen von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor, wenn ein minder schwerer Fall angenommen wird, was im Vergleich zum BtMG mildere Strafen zulässt. Das Gericht muss nun bewerten, ob die neuen Umstände des Gesetzes auf den konkreten Fall zutreffen und somit eine mildere Strafe rechtfertigen.

Fazit

Der Beschluss des BGH zeigt die Bedeutung der Berücksichtigung neuer Gesetzeslagen bei der Bewertung strafrechtlicher Fälle. Es unterstreicht die Notwendigkeit, dass Tatgerichte bei Gesetzesänderungen eine erneute Bewertung vornehmen müssen, um sicherzustellen, dass Angeklagte die für sie günstigste rechtliche Behandlung erhalten. Dies stärkt die Rechtssicherheit und Gerechtigkeit im Strafrechtssystem.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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