Reichweite der strafprozessualen Unterbrechungshandlungen: Die strafrechtliche Aufarbeitung von Wirtschaftskriminalität steht nicht selten unter dem Druck verjährungsbedingter Einstellung. Gerade bei komplexen Tatserien, die sich über mehrere Jahre erstrecken, wird die genaue Bestimmung des Verjährungsbeginns und die Wirkung von Unterbrechungshandlungen zur Schlüsselfrage.
In seinem Beschluss vom 23. April 2025 (5 StR 422/24) hat der Bundesgerichtshof eine vielschichtige Entscheidung zur Untreue, zum gewerbsmäßigen Bandenbetrug und insbesondere zur Verjährung von Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr getroffen. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie sich der Beginn und die Hemmung der Verfolgungsverjährung bei § 299 StGB a.F. bestimmen lassen – und welche Anforderungen an die Konkretisierung des Tatvorwurfs in Unterbrechungsakten zu stellen sind.
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