Am 8. August 2024 haben die Vereinten Nationen nach intensiven Verhandlungen den Text für ein neues, globales Übereinkommen zur Bekämpfung von Cyberkriminalität verabschiedet. Dieses Abkommen markiert einen bedeutenden und damit auch durchaus kritischen Schritt in der internationalen Zusammenarbeit gegen kriminelle Aktivitäten im digitalen Raum. Das nunmehr neu gefasste UN-Übereinkommen zur Bekämpfung von Cyberkriminalität regelt im…WeiterlesenUN-Übereinkommen zur Bekämpfung von Cyberkriminalität verabschiedet (2024)
Rechtsanwalt Ferner - Schlagwort: Sexueller Missbrauch von Kindern
Sexueller Missbrauch von Kindern: Rechtsanwalt Ferner zum sexuellen Missbrauch von Kindern – der sexuelle Missbrauch von Kindern ist ein Straftatbestand, der in § 176 StGB (Strafgesetzbuch) geregelt ist. Darunter fallen sexuelle Handlungen an oder vor Kindern unter 14 Jahren oder Personen, die sich aufgrund einer körperlichen oder geistigen Behinderung in einer schutzlosen Lage befinden.
Zum sexuellen Missbrauch von Kindern finden Sie auf unserer Webseite zahlreiche Informationen. Unsere Kanzlei ist im Sexualstrafrecht umfassend aufgestellt, wir bieten eine seriöse Strafverteidigung bei sämtlichen Sexualdelikten.
Der sexuelle Missbrauch von Kindern kann verschiedene Handlungen umfassen, wie z.B. Berührungen im Intimbereich, das Zeigen pornografischen Materials oder sexuelle Handlungen an oder vor dem Opfer. Der Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern ist ein Verbrechen, mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr, es steht also eine Haft im Raum. Bei Verdacht mehrfacher Taten, speziell im familiären Umfeld, droht zudem eine frühzeitige Untersuchungshaft! Beachten Sie dazu auch unsere Beiträge zum Thema Kinderpornographie.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27. März 2024 (2 StR 461/23) behandelt schwerwiegende Straftaten im Bereich des sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie der Herstellung und Verbreitung kinderpornographischer Schriften. Dieses Urteil korrigiert und ergänzt die vorherige Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main vom 19. April 2023 (5/04 KLs 10/22).WeiterlesenMissbrauch von Kindern sowie Herstellung und Verbreitung kinderpornographischer Schriften
In der Entscheidung vom 19. März 2024 (3 StR 349/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) über die Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Landgerichts Mainz vom 21. Dezember 2022 (3 KLs 3100 Js 15219/18 jug) entschieden. Der Angeklagte war unter anderem wegen Erwerbs jugendpornografischer Schriften, Nötigung und sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt worden. Der BGH…WeiterlesenGefährliche Körperverletzung durch Cetirizin?
Ganz aktuell wurde von Europol unter Verweis auf die „europäischen Polizeichefs“ eine deutliche Stellungnahme zur Einführung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung durch Technologieunternehmen wie Meta abgegeben. Diese Form der Verschlüsselung verhindert, dass außer den Kommunikationsteilnehmern jemand anderes, einschließlich der Plattformbetreiber, Zugang zu den Inhalten der Nachrichten hat. Und sie ist immer wieder Ziel von Bestrebungen von Ermittlern, hier…WeiterlesenEUROPOL vs. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
Vergewaltigung
Rechtsanwalt für Vergewaltigung gesucht? Vorwurf der Vergewaltigung: Fachanwalt für Strafrecht Ferner verteidigt Sie beim Vorwurf der Vergewaltigung.
Viel Stigma und Vorurteile sind mit dem Vorwurf einer Vergewaltigung verbunden – hier erklären wir Ihnen, wie ein Rechtsanwalt für Vergewaltigung als Strafverteidiger helfen kann.WeiterlesenVergewaltigung
Auch das Amtsgericht Buchen (1 Ls 1 Js 6298/21) hat – neben weiteren Gerichten – dem Bundesverfassungsgericht ein Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit von §184b StGB vorgelegt. Während erste (gelungene) Vorlagen aus formellen Gründen scheiterten, ist diese Vorlage deutlich formaler und auf den Einzelfall zugeschnitten, was eine klarere Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in solchen Fällen ist.…WeiterlesenKiPo: Vorlage des AG Buchen an das Bundesverfassungsgericht
Da die krasse Zunahme von Online-Material über die sexuelle Ausbeutung und den Missbrauch von Kindern (CSEM) eine erhebliche Herausforderung für die europäischen Strafverfolgungsbehörden darstellt, geht manchmal unter, welche Herausforderungen hier liegen. EUROPOL weist darauf hin, dass Ermittler, die mit potenziellen Opfer von CSEM interagieren, notwendig ist, dass diese mit den notwendigen Fähigkeiten und Schulungen ausgestattet…WeiterlesenSexueller Missbrauch von Kindern: Leitlinien für Ersthelfer
Das Oberlandesgericht Hamm, 5 RVs 60/22, hebt hervor, dass es sich bei dem von § 174c Abs. 1 StGB vorausgesetzten Missbrauch des Beratungsverhältnisses um ein einschränkendes Tatbestandsmerkmal handelt, dem eine eigenständige Bedeutung zukommt.WeiterlesenSexueller Missbrauch im Behandlungsverhältnis
Seit Ende Juni 2022 verfügt EUROPOL über mehr Kompetenzen: Durch die Verordnung (EU) 2022/991 wird das Mandat von Europol im Hinblick auf den Austausch personenbezogener Daten mit privaten Parteien, den Einsatz künstlicher Intelligenz und die Verarbeitung großer Datensätze erheblich erweitert, indem die Verordnung (EU) 2016/794 ausgebaut wird.WeiterlesenAusgebaute Kompetenzen für EUROPOL
Die Europol Analyse-Projekte („Europol Analysis Projects„) sind nach eigener Erklärung von EUROPOL „Teil des Europol-Analysesystems“. Hierbei geht es um ein Informationsverarbeitungssystem, das auf die enormen Datenmengen von EUROPOL zurückgreift. Die Projekte konzentrieren sich auf bestimmte Kriminalitätsbereiche.WeiterlesenEuropol Analyse-Projekte
Europol eine – sehr kurze – Analyse der kriminellen Nutzung von Kryptowährungen vorgenommen, um die Strafverfolgung und ihre Reaktion auf die sich verändernden Trends in diesem Bereich zu unterstützen. Die so zustande gekommene Zusammenstellung enthält Kerndefinitionen, Fallbeispiele und Einzelheiten zu den Herausforderungen, denen sich die Behörden bei der Bekämpfung der illegalen Verwendung von Kryptowährungen gegenübersehen.…WeiterlesenKryptowährungen: Entwicklung der kriminellen Finanzen
EUROPOL hat den IOCTA Report 2021 vorgestellt. IOCTA steht für „INTERNET ORGANISED CRIME THREAT ASSESSMENT“ und versucht einen Überblick über die Bedrohungen durch organisierte Cyberkriminalität zu geben. Er ist ein ganz erheblicher Baustein, wenn man die Entwicklungen und den Aufbau von Cybercrime im aktuellen (internationalen) Kontext verstehen möchte.WeiterlesenIOCTA Report 2021: Cybercrime-Bedrohungen
Seit dem Urteil des EGMR mit der Feststellung, dass die nachträglich angeordnete Sicherungsverwahrung bei Tätern, die vor 1998 verurteilt wurden, nicht mit der europäischen Menschenrechtskonvention in Einklang zu bringen ist, herrscht bundesweit ein regelrechtes Chaos in der Rechtsprechung. Je nach Landgericht bzw. Oberlandesgericht erhält man grundverschiedene Aussagen. Beim BVerfG (2 BvR 571/10) ist eine Sache…WeiterlesenBVerfG: Keine einstweilige Anordnung wegen nachträglicher Sicherungsverwahrung
Sexueller Missbrauch
Der Tatbestand des § 180 Abs. 1 StGB ist auch dann erfüllt, wenn der Täter nicht nur fremden sexuellen Handlungen Vorschub leistet, sondern zugleich auch eigene sexuelle Handlungen an der minderjährigen Person vornehmen will. Verbringt der Täter das Tatopfer unter Anwendung einer List in seinem Fahrzeug zu einem abgelegenen Ort, um dort eine Sexualstraftat zu…WeiterlesenSexueller Missbrauch
Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofes hat die nachträgliche Anordnung der Unterbringung eines 49-jährigen wegen vielfachen Kindesmissbrauchs verurteilten Mannes in der Sicherungsverwahrung durch das Landgericht Dresden aufgehoben. Trotz einer auf der Grundlage psychiatrischer Gutachten angenommenen Gefährlichkeit des Verurteilten lagen die gesetzlichen Voraussetzungen des § 66b StGB für eine nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht vor. Sie darf nur…WeiterlesenBGH nochmals zur Sicherungsverwahrung