Da die krasse Zunahme von Online-Material über die sexuelle Ausbeutung und den Missbrauch von Kindern (CSEM) eine erhebliche Herausforderung für die europäischen Strafverfolgungsbehörden darstellt, geht manchmal unter, welche Herausforderungen hier liegen. EUROPOL weist darauf hin, dass Ermittler, die mit potenziellen Opfer von CSEM interagieren, notwendig ist, dass diese mit den notwendigen Fähigkeiten und Schulungen ausgestattet…WeiterlesenSexueller Missbrauch von Kindern: Leitlinien für Ersthelfer
Schlagwort: Sexueller Missbrauch
Rechtsanwalt für Sexueller Missbrauch: Sexueller Missbrauch ist ein Straftatbestand, der in § 176 StGB (Strafgesetzbuch) geregelt ist. Darunter fallen sexuelle Handlungen an oder vor Kindern unter 14 Jahren oder Personen, die sich aufgrund einer körperlichen oder geistigen Behinderung in einer schutzlosen Lage befinden.
Sexueller Missbrauch kann verschiedene Handlungen umfassen, wie z.B. Berührungen im Intimbereich, das Zeigen pornografischen Materials oder sexuelle Handlungen an oder vor dem Opfer.
Der Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs wird in der Regel mit einer Freiheitsstrafe geahndet.
Rechtsanwalt Ferner: Kontakt im Strafrecht & IT-/Technologierecht
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Das Oberlandesgericht Hamm, 5 RVs 60/22, hebt hervor, dass es sich bei dem von § 174c Abs. 1 StGB vorausgesetzten Missbrauch des Beratungsverhältnisses um ein einschränkendes Tatbestandsmerkmal handelt, dem eine eigenständige Bedeutung zukommt.WeiterlesenSexueller Missbrauch im Behandlungsverhältnis
Seit dem Urteil des EGMR mit der Feststellung, dass die nachträglich angeordnete Sicherungsverwahrung bei Tätern, die vor 1998 verurteilt wurden, nicht mit der europäischen Menschenrechtskonvention in Einklang zu bringen ist, herrscht bundesweit ein regelrechtes Chaos in der Rechtsprechung. Je nach Landgericht bzw. Oberlandesgericht erhält man grundverschiedene Aussagen. Beim BVerfG (2 BvR 571/10) ist eine Sache…WeiterlesenBVerfG: Keine einstweilige Anordnung wegen nachträglicher Sicherungsverwahrung
Sexueller Missbrauch
Der Tatbestand des § 180 Abs. 1 StGB ist auch dann erfüllt, wenn der Täter nicht nur fremden sexuellen Handlungen Vorschub leistet, sondern zugleich auch eigene sexuelle Handlungen an der minderjährigen Person vornehmen will. Verbringt der Täter das Tatopfer unter Anwendung einer List in seinem Fahrzeug zu einem abgelegenen Ort, um dort eine Sexualstraftat zu…WeiterlesenSexueller Missbrauch
Aus einer Pressemitteilung der Polizei Aachen: In den letzten Wochen rufen verstärkt Geschäftsleute aus der Städteregion bei uns an, denen im Zusammenhang mit dem Namen der Polizei Werbeanzeigen angeboten werden. Aktuelle Thematik: Sexueller Missbrauch von Kindern. In Broschüren, Faltblättern und sonstigen Print-Erzeugnissen sollen diese dann veröffentlicht werden. Vor allem fragen die durchaus Hilfswilligen dann nach,…WeiterlesenVorsicht: Werbung mit dem Namen „Polizei“
Prozessualer Tatbegriff: Wann liegt prozessuale Tatidentität vor: Von prozessualer Tatidentität kann ohne Weiteres ausgegangen werden, wenn mehrere Taten materiell-rechtlich zueinander im Verhältnis der Tateinheit nach § 52 Abs. 1 StGB stehen (siehe BVerfG, 2 BvR 674/77). Doch wie ist es, wenn es etwas komplizierter ist? Dazu auch bei uns: Reichweite des Strafklageverbrauchs Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift…WeiterlesenProzessualer Tatbegriff und Tatidentität
Die „Zentralstelle zur Bekämpfung der Internet- und Computerkriminalität“ oder auch ZIT besteht als Außenstelle der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main im Januar 2010. Sie ist quasi koordinativer Ansprechpartner des Bundeskriminalamtes für Internetstraftaten, wenn die örtliche Zuständigkeit entweder unklar ist (aber Deutschland feststeht) sowie wenn Massenverfahren gegen eine Vielzahl von Tatverdächtigen im gesamten Bundesgebiet koordiniert werden müssen.…WeiterlesenZentralstelle zur Bekämpfung der Internet- und Computerkriminalität (ZIT)
Zum Thema Cybercrime gehört fest verbunden auch die Thematik Sexualstrafrecht, insbesondere der Kindesmissbrauch. Ich habe in den vergangenen Jahren sowohl Opfer wie Täter vertreten und dabei gelernt, dass es viele Irrtümer in diesem Bereich gibt. Einer der gefährlichsten Irrtümer ist aus meiner Sicht, dass viele Menschen bis heute bei „Kindesmissbrauch“ an irgendeinen Fremden denken, der…WeiterlesenZahlen und Fakten zum Thema Kindesmissbrauch
In einer Pressemitteilung warnt das Polizeipräsidium Neubrandenburg vor einer aktuellen Welle von Cybergrooming: Die Polizei möchte hiermit ausdrücklich vor einem vermehrten Aufkommen des sogenannten Cyber-Groomings warnen. Dabei wird insbesondere zu Kindern in sozialen Netzwerken zunächst ein Vertrauensverhältnis (das Grooming = vorbereiten) aufgebaut, welches schließlich dazu genutzt wird, an Aufnahmen mit teilweise kinderpornographischen Inhalten zu gelangen. WeiterlesenPolizei warnt vor sogenanntem Cyber-Grooming
Wieder musste der Bundesgerichtshof (1 StR 627/16) klären, wann ein sexueller Missbrauch eines Kindes anzunehmen ist – dabei ging es um ein „Drehen auf den Rücken und Herunterziehen der Schlafanzughose des Kindes“, was mit dem BGH die tatbestandlichen Voraussetzungen (noch) nicht erfüllt. Denn das Ausziehen eines Kindes stellt sich regelmäßig nicht als sexuelle Handlung „an“…WeiterlesenSexueller Missbrauch von Kindern: Ausziehen eines Kindes
Immer noch ein wenig Schattendasein fristet die Umsetzung des „Cyber-Groomings“ in Deutschland. Dies wurde bereits vor einiger Zeit in deutsches Recht umgesetzt und sieht vor, dass bereits die Vorstufe zum durchgeführten sexuellen Missbrauch, nämlich die Kontaktanbahnung mit der Zielrichtung des sexuellen Missbrauchs, als besondere Form des Sexuellen Mißbrauchs strafbar ist. §176 Abs.4 Nr.3 StGB formuliert…WeiterlesenCyber-Grooming: Sexueller Missbrauch von Kindern durch Whatsapp-Nachrichten
Gesetzgebung: Stärkung der sexuellen Selbstbestimmung durch Neufassung des §179 StGB?WeiterlesenGesetzgebung zum Sexualstrafrecht: Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung
Der BGH hat sich zur Frage im Sexualstrafrecht geäußert, ob ein sexueller Missbrauch von Kindern durch eine Übermittlung sexueller Handlungen via Webcam vorliegen kann. Sachverhalt Das Landgericht München I hat den Angeklagten am 15. Dezember 2008 wegen fünf tateinheitlich begangener Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern in weiterer Tateinheit mit der Verbreitung pornographischer Darbietungen durch…WeiterlesenSexualstrafrecht: Sexueller Missbrauch von Kindern durch Übermittlung sexueller Handlungen über Webcam und Internet