In einem meiner Steuerstrafverfahren ging es um Kaffeesteuer – das besondere bei der Kaffeesteuer ist dabei, dass hier spezielle Besteuerungsgrundlagen im Kaffeesteuergesetz existieren, die Gerichte nicht immer gleich im Blick haben. Dabei weise ich immer wieder darauf hin, dass mit dem BGH die Berechnungsdarstellung der hinterzogenen Steuern im Urteil nicht so lückenhaft sein darf, dass…WeiterlesenSteuerstrafrecht: Notwendige Feststellungen bei Verkürzung von Kaffeesteuer
Schlagwort: Kaffeesteuer
Rechtsanwalt für Kaffeesteuer: Die Kaffeesteuer ist eine besondere Verbrauchsteuer, die auf den Verkauf von Röstkaffee erhoben wird.
Fachanwalt für Strafrecht Jens Ferner ist erfahren in der Strafverteidigung rund um die Kaffeesteuer, speziell bei der Verkürzung von Kaffeesteuer!
Die Kaffeesteuer ist in Deutschland im Kaffeesteuergesetz geregelt und wird vom Bund erhoben. Typische Straftatbestände im Kontext der Kaffeesteuer sind z. B.:
- Kaffeesteuerhinterziehung: Wenn jemand Kaffee verkauft, aber die fällige Kaffeesteuer nicht abführt, kann dies als Steuerhinterziehung gewertet werden. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn jemand Kaffee aus dem Ausland einführt und in Deutschland verkauft, ohne die Kaffeesteuer abzuführen.
- Kaffeeschmuggel: Wenn jemand Kaffee aus dem Ausland nach Deutschland einführt, ohne die fällige Kaffeesteuer abzuführen, kann dies als Kaffeeschmuggel gewertet werden.
- Fälschung von Kaffeesteuermarken: Um nachzuweisen, dass die Kaffeesteuer für den verkauften Kaffee entrichtet wurde, müssen Kaffeesteuermarken angebracht werden. Die Herstellung oder Verwendung gefälschter Kaffeesteuermarken kann als Urkundenfälschung geahndet werden.
- Verstoß gegen das Kaffeesteuergesetz: Das Kaffeesteuergesetz enthält verschiedene Vorschriften über die Erhebung und Abführung der Kaffeesteuer. Verstöße gegen diese Vorschriften können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Wir sind im Steuerstrafrecht tätig, beachten Sie auch unseren Beitrag zur Steuerhinterziehung!
Rechtsanwalt Ferner: Kontakt im Strafrecht & IT-/Technologierecht
- Spezialisierte Tätigkeit: Wir übernehmen allein Strafverteidigungen und sind daneben beratend für Unternehmen im Wirtschaftsstrafrecht & IT-Recht tätig.
- Erreichbarkeit: Mo-Do von 6.30h bis 10h und 16h bis 19h unter 02404-92100 oder kontakt@ferner-alsdorf.de
- Räumliche Tätigkeit: In sinnvollen Fällen sind wir bundesweit tätig und beraten vorab, ob ein Auftrag sinnvoll ist
- Im Notfall: 0175 1075646 oder notfall@ferner-alsdorf.de
- Transparente Preise mit Ratenzahlungen aber keine kostenlose Erstberatung und keine Prozesskostenhilfe
Der Bundesgerichtshof (I ZR 121/08, „Sommer unseres Lebens“) hat sich im Jahr 2010 in Sachen Störerhaftung bei Betrieb eines WLAN geäußert. Die Entscheidung kann mit Fug und Recht als Grundlagen-Entscheidung zur Störerhaftung beim Betrieb von WLAN bzw. Netzwerken bezeichnet werden und hatte schon mit der Pressemitteilung für viel Aufsehen gesorgt. Im Kern hatte der BGH eine…WeiterlesenBGH zur Störerhaftung bei WLAN-Betrieb („Sommer unseres Lebens“, 2010)
Das wird dem jungen Weinheimer Unternehmen sicherlich einiges Aufsehen bescheren: Unter der Registernummer 302012038338 hat man beim Marken- und Patentamt das „@“-Symbol als Wortmarke eintragen lassen, wobei die Widerspruchsfrist jetzt noch läuft. Die Marke ist dabei für verschiedene Klassen eingetragen: Neben eher abenteuerlichen Klassen wie Klasse 29 (Fleisch, Fisch…) und Klasse 30 (Kaffee, Tee, Kakao..)…WeiterlesenMarkenanmeldung des Monats: Firma trägt „@“ als Marke ein
Der von der Werbung eines Internet-Versandhauses angesprochene Durchschnittsverbraucher erwartet in der Regel, daß die beworbene Ware unverzüglich versandt werden kann, wenn nicht auf das Bestehen einer abweichenden Lieferfrist unmißverständlich hingewiesen wird. BGH Urteil vom 7.4.2005, Az: I ZR 314/02WeiterlesenLieferfrist im Online-Shop als irreführende Werbung
Werbung mit Testergebnis: Wie wirbt man zulässig mit Testergebnis? Testurteile, etwa von der Stiftung Warentest oder Ökotest, sind äusserst beliebt in der Werbung – verständlich, da Verbraucher hier ein hohes Vertrauen haben und eine gute Note ein echtes „Verkaufsargument“ ist. Gleichwohl müssen Grundregeln bei der Werbung mit Testergebnissen beachtet werden, wenn man nicht in die…WeiterlesenWerbung mit Testergebnis