Terrorismusfinanzierung ist ein zentraler Straftatbestand mit weitreichenden Ermittlungsbefugnissen, der nicht nur direkte Geldflüsse, sondern auch indirekte Unterstützung erfasst. Banken, Zahlungsdienstleister und Unternehmen müssen verdächtige Transaktionen identifizieren und melden, um Haftungsrisiken zu vermeiden. Diese Übersicht beleuchtet die aktuellen Anforderungen an Sorgfaltspflichten, die Rolle von Finanzermittlungen und zeigt auf, wie durch präventive Compliance-Maßnahmen und interne Kontrollsysteme strafrechtliche Risiken minimiert werden können. Besonders relevant wird dies bei grenzüberschreitenden Geschäften oder in Hochrisikosektoren.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf (Urteil vom 6.3.2025 – 6 St 4/24) verurteilt einen jungen, in Deutschland sozialisierten Angeklagten wegen Unterstützung des „Islamischen Staates“ im Ausland, Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz sowie Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren. Die Entscheidung verbindet klassische Terrorismusstrafbarkeit mit modernen Phänomenen wie Kryptotransfers und digitaler Radikalisierung und konkretisiert zugleich den Ausreise-Tatbestand des § 89a Abs. 2a StGB.
Was in Stuttgart rund um den Angriff auf die dortigen Staatstheater vor dem Landgericht verhandelt wird, ist mehr als eine typische Cybercrime-Geschichte. Der Fall erzählt, wie schwierig Ransomware-Fälle vor Gericht sind … für Staat, Wirtschaft und Verteidiger zugleich. Dabei sieht man hier durchaus aus Sicht der Strafverfolger eine Erfolgsgeschichte, denn es ist einer der ganz wenigen Fälle in denen ein im Ausland lebender Ransomware-Erpresser von der deutschen Justiz verurteilt wurde, zu immerhin sieben Jahren Haft.
Werbeaussagen, die rechtliche Vorteile suggerieren, sind ein wirksames Marketinginstrument – doch wenn sie auf falschen Tatsachen beruhen, können sie schnell wettbewerbswidrig werden. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit seinem Urteil vom 19. September 2025 (Aktenzeichen 14 U 72/25) klargestellt, dass die Behauptung, Online-Bestellungen von Edelmetallen über 2.000 Euro seien „nicht meldepflichtig“, irreführend ist, wenn sie den Eindruck erweckt, im stationären Handel gelte etwas anderes. Vor ungewohntem Hintergrund wird hier aufgezeigt, wie wichtig eine präzise und rechtlich korrekte Kommunikation ist, insbesondere wenn es um komplexe Regelungen wie das Geldwäschegesetz geht.
Ransomware-Angriffe gehören auch in aktuellen Studien zu den größten Bedrohungen für Unternehmen jeder Größe und Branche. Die Angriffe führen nicht nur zu operativen Stillständen und finanziellen Verlusten, sondern bergen auch erhebliche juristische Risiken – von strafrechtlichen Konsequenzen bis hin zu zivilrechtlichen Haftungsansprüchen. Für Führungskräfte ist es daher entscheidend, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen, um im Ernstfall angemessen reagieren zu können. Dieser Beitrag fasst die zentralen Erkenntnisse aus der juristischen Diskussion zusammen und gibt einen Überblick über die wichtigsten Pflichten und Risiken.
Mit Beschluss vom 31. Oktober 2024 (Az. StB 21/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein bemerkenswertes Signal an Rechtsprechung und Gesellschaft gesendet. Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob humanitäre Geldleistungen von Angehörigen an eine nahestehende Person, die sich im Einflussbereich einer terroristischen Vereinigung befindet, strafbar sein können – entweder als Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§§ 129a, 129b StGB) oder als Verstoß gegen das unionsrechtlich verankerte Bereitstellungsverbot im Rahmen der Embargovorschriften (§ 18 AWG).
Der BGH erkannte einen „eng umgrenzten straffreien Raum“ für familiäre, humanitäre Hilfen an und verwies auf die grundrechtlich gebotene Differenzierung zwischen deliktischer Unterstützung und sozialadäquatem Verhalten. Die Entscheidung setzt damit nicht nur einen wichtigen Akzent im Verhältnis von Sicherheitsrecht und Familienbindung, sondern leistet zugleich einen Beitrag zur dogmatischen Klarheit in einem hochsensiblen Grenzbereich des Strafrechts.
Die Finanzierung terroristischer Aktivitäten ist ein wesentlicher Bestandteil der globalen Sicherheitsbedrohung. Die Mittel für solche Vorhaben können aus legalen und illegalen Quellen stammen, oft unter dem Deckmantel vermeintlich legitimer Transaktionen. Regierungen und internationale Organisationen haben in den letzten Jahrzehnten ein zunehmend komplexes Regelwerk geschaffen, um Terrorismusfinanzierung effektiv zu unterbinden. Doch wie jede strafrechtliche Regulierung stellt auch dieses Unterfangen die Rechtsordnung vor fundamentale Herausforderungen.
In den letzten Jahren haben Kryptowährungen nicht nur das wirtschaftliche Leben revolutioniert, sondern auch das kriminelle Milieu stark beeinflusst. Insbesondere für Cyberkriminelle und Hackergruppen bieten digitale Währungen eine Vielzahl von Vorteilen, die traditionelle Zahlungsmethoden nicht bieten können. Doch was macht Kryptowährungen so attraktiv für diese Akteure, und welche Rolle spielen sie im internationalen Kontext?
AML-Paket: Die Europäische Union hat einen bedeutenden Schritt im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gemacht. Mit der Annahme des neuen EU Anti Money Laundering Packages (AML-Paket) werden die bestehenden Regelungen zur Bekämpfung dieser Finanzdelikte EU-weit harmonisiert und verstärkt.
EU-Geldwäscheverordnung: Die Europäische Union hat kürzlich einen neuen Gesetzesvorschlag zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgelegt. Dieser Vorschlag sieht eine umfassende Verordnung vor, die darauf abzielt, die bestehenden Maßnahmen zu verschärfen und eine kohärentere Anwendung der Regelungen innerhalb der EU zu gewährleisten.
Die Europäische Union hat kürzlich einen überarbeiteten Entwurf für eine neue Geldwäscherichtlinie 2021/0250 (COD) vorgestellt, die darauf abzielt, die bisherigen Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu stärken. Dieser Blog-Beitrag bietet einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Änderungen und Neuerungen der Richtlinie.
Die Europäische Union hat kürzlich einen wichtigen Schritt zur Stärkung ihrer Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unternommen. Dies geschieht durch die Gründung einer neuen Behörde, die eine zentrale Rolle in der EU-weiten Aufsicht und Koordination spielen wird.
Die EU hat einen wesentlichen Schritt getan zur Regulierung von Kryptowährungen. Entgegen vorschnellen Berichten geht es dabei gerade nicht um das Verbot anonymer Zahlungen, sondern um die Etablierung eines seriösen Kryptomarktes. Auch wenn kurzfristig die Kryptowerte im Schnitt danach wiedermal eingesackt sind, dürfte mittelfristig eine Stabilisierung zu erhoffen sein.
Beiträge bei uns zu Kryptowährungen im Strafrecht:
Die Europol Analyse-Projekte („Europol Analysis Projects„) sind nach eigener Erklärung von EUROPOL „Teil des Europol-Analysesystems“. Hierbei geht es um ein Informationsverarbeitungssystem, das auf die enormen Datenmengen von EUROPOL zurückgreift. Die Projekte konzentrieren sich auf bestimmte Kriminalitätsbereiche.
Wie stellt sich die Haftungssituation im Themenkomplex der IT-Sicherheit, insbesondere für Geschäftsleitung (Geschäftsführer und Vorstand), dar?In meinem Vortrag zur Haftung bei IT-Sicherheitslücken, zugeschnitten auf Geschäftsführung und Vorstände, gehe ich auf die relevanten Umstände ein: Nach einer Darstellung allgemeiner Haftungsfragen werden, hierauf aufbauend, konkrete Haftungsfragen für Arbeitnehmer & Vorstand aufgezeigt sowie abschließend, in aller Kürze, Wege der Haftungsbegrenzung dargestellt – bis hin zur Frage, ob es nicht ein Haftungsgrund ist, wenn man als Unternehmen nicht vorsorglich Bitcoin kauft. Im Folgenden stelle ich wesentliche Teile des Vortrags zur Haftung des Vorstands bei IT-Sicherheitslücken vor.
Die IT-Sicherheit ist das Kernthema moderner Informationstechnologie und zunehmend im Fokus auch politischer Entwicklungen – gleichwohl fehlt es bis heute an einem differenzierten verbindlichen Regelwerk; zwar gibt es auf EU-Ebene Vorgaben und erste gesetzliche Regelungen auf nationaler Ebene. Doch gerade im Bereich originärer Probleme, speziell bei der Entwicklung und dem Einsatz von Software oder der Haftung eines Unternehmensvorstands, ergeben sich sofort unklare Haftungssituationen. In der rechtlichen Praxis scheint die IT-Sicherheit als solche zu verkümmern und auf die praktische Anwendung von Teilbereichen der DSGVO hinauszulaufen – tatsächlich aber gibt es unmittelbare Haftungs-Szenarien.
Der Bundestag hat am Donnerstag, 10. Juni 2021, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (19/28164) beschlossen. Der Entwurf wurde in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (19/30443) mit den Stimmen der CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der AfD, FDP, der Linken und Grünen angenommen. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (19/30524) vor.
Um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen, soll mit dem Gesetz mehr Transparenz über deutsche Gesellschaften und ihre wirtschaftlich Berechtigten geschaffen werden (19/28164). Anlass ist die nach der EU-Geldwäscherichtlinie vorgesehene Vernetzung der Transparenzregister der EU-Mitgliedstaaten.
Mit dem Gesetz wird das bisherige deutsche System des Auffangregisters auf ein Transparenz-Vollregister umgestellt. Alle Gesellschaften sind danach verpflichtet, ihren wirtschaftlich Berechtigten nicht nur zu ermitteln, sondern dem Transparenzregister zur Eintragung mitzuteilen. Das Register enthält damit umfassendere Datensätze zu den wirtschaftlich Berechtigten in einem strukturierten einheitlichen Format. Zudem wird mit dem Gesetz die EU-Finanzinformationsrichtlinie umgesetzt. Deren Ziel ist es, zur Verhinderung und Verfolgung schwerer Straftaten die Nutzung von Bankkonten- und Finanzinformationen zu erleichtern. Dazu wird für den Kontenregisterzugang und für den Austausch von Kontendaten mit Europol das Bundeskriminalamt und das Bundesamt für Justiz benannt. (Quelle: Pressemitteilung des Bundestages)