Gemäß § 264a Abs. 1 Nr. 1 StGB macht sich des Kapitalanlagebetrugs strafbar, wer im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Wertpapieren, Bezugsrechten oder Anteilen, die eine Beteiligung am Gewinn eines Unternehmens gewähren sollen, in Prospekten oder in Darstellungen oder Übersichten über den Vermögensstand einem größeren Personenkreis gegenüber vorteilhafte unrichtige Angaben macht oder nachteilige Tatsachen verschweigt,…WeiterlesenKapitalanlagebetrug
Rechtsanwalt Ferner, Schlagwort: Kapitalanlagebetrug
Rechtsanwalt & Strafverteidiger für Kapitalanlagebetrug (§264a StGB): Ein Kapitalanlagebetrug bezeichnet im Allgemeinen eine Art von Betrug, bei dem Anleger dazu verleitet werden, Geld in Anlageprojekte zu investieren, die entweder gar nicht existieren, weit überbewertet sind oder deren Risiken bewusst verschwiegen werden.
Der Tatbestand des Kapitalanlagebetruges geht allerdings sehr weit, es steht bereits eine Strafbarkeit im Raum, wenn noch gar keine Anleger verleitet wurden, aber das Produkt allgemein auf dem Markt beworben wird – wobei von der Geschäftsleitung bis zu beteiligten Verkäufern eine Vielzahl Beteiligter im Fokus der Behörden stehen würden. Besondere Bedeutung erlangt der Kapitalanlagebetrug im Zusammenhang mit Vorwürfen zum Greenwashing.
Wir verteidigen im Wirtschaftsstrafrecht individuell, mit persönlicher Note und unterstützen Sie als Strafverteidiger beim Vorwurf Kapitalanlagebetrug!
Rechtsanwalt Ferner: Kontakt im Strafrecht & IT-/Technologierecht
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Der Kapitalanlagebetrug nach § 264a StGB ist ein Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB zugunsten des einzelnen Kapitalanlegers. Ein Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 264a Abs. 1 Nr. 1 StGB ist nicht schon dann ausgeschlossen, wenn ein Wertpapier im (Börsen-)Handel zwischen Marktteilnehmern, also auf dem Sekundärmarkt,…WeiterlesenKapitalanlagebetrug als Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB
Der Bundesgerichtshof (III ZR 84/21) hat klargestellt, dass die unrichtige Darstellung eines wertbildenden Umstandes in einem Prospekt nur dann unter den Tatbestand des Kapitalanlagebetrugs fällt, wenn sie geeignet ist, einen verständigen und durchschnittlichen Anleger in seiner Anlageentscheidung zu beeinflussen.WeiterlesenUnrichtige Darstellung eines wertbildenden Umstands als Kapitalanlagebetrug
Ein Arrestgrund liegt regelmäßig vor, wenn das Verhalten, das dem Arrestanspruch zugrunde liegt, eine gegen das Vermögen des Arrestgläubigers gerichtete vorsätzliche strafbare Handlung darstellt, so das OLG München (3 U 3242/21). In dem Verfahren ging es um einen Arrest im Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal: Aufgrund der strafrechtlichen Ermittlungen ist eine vorsätzliche Straftat zulasten des Vermögens…WeiterlesenArrestgrund bei vorsätzlichem Vermögensdelikt
EUROPOL hat den IOCTA Report 2021 vorgestellt. IOCTA steht für „INTERNET ORGANISED CRIME THREAT ASSESSMENT“ und versucht einen Überblick über die Bedrohungen durch organisierte Cyberkriminalität zu geben. Er ist ein ganz erheblicher Baustein, wenn man die Entwicklungen und den Aufbau von Cybercrime im aktuellen (internationalen) Kontext verstehen möchte.WeiterlesenIOCTA Report 2021: Cybercrime-Bedrohungen
Zum Arrestanspruch wegen Betruges durch Unterlassen (§ 823 II BGB i.V.m. §§ 263, 13 StGB) konnte das OLG Bamberg (3 W 28/17) klarstellen, dass die gezielte und ausdrückliche Aufklärung der Anleger über die eingetretenen Vermögensschäden mit dem Ziel, sie von weiteren Einzahlungen abzuhalten, nur eine von mehreren Möglichkeiten war, die dem AG (wie auch den…WeiterlesenAnlagebetrug durch Unterlassen
Betrug
Betrug: Der Betrug gehört weder zu den schwersten Delikten im deutschen Strafrecht noch zu den mildestens sondern bewegt sich im normalen Maß mit entsprechender Straferwartung. Er ist, je nach Form der Begehung, durchaus mit schwerwiegenden Konsequenzen verbunden, die sich auch schnell steigern können.WeiterlesenBetrug
Das Landgericht Coburg hatte sich mit der Klage eines Kapitalanlegers gegen seinen Anlagevermittler auf Schadenersatz in Höhe der Anlagesumme von über 100.000 € zu beschäftigen. Der Beklagte hatte eine Anlage bei einer ausländischen Gesellschaft vermittelt, die mit „bankinternen“ Geschäften enorme Renditen versprochen, jedoch weder Ausschüttungen noch eine Rückzahlung des Anlagekapitals geleistet hatte. Im Ergebnis gab…WeiterlesenEine fantastische Anlagemöglichkeit: Zur Haftung des Anlagevermittlers