Schlagwort: Design

Rechtsanwalt für Design & Designgesetz: Rechtsanwalt für Designrecht Jens Ferner Alsdorf, Aachen, berät Unternehmen zum Designrecht und Designgesetz. Im Designrecht ist Rechtsanwalt Jens Ferner tätig im Bereich IT und Technologien, also speziell bei Design mit Bezug zu Technik.

Design oder Geschmacksmuster ist ein gewerbliches Schutzrecht, das seinem Inhaber für bestimmte Waren ein Ausschließlichkeitsrecht zur Benutzung einer ästhetischen Erscheinungsform – etwa in Gestalt, Farbe, Form – verleiht. Die Begriffe „Design“ oder „Geschmacksmuster“ sind nur verschiedene Bezeichnungen für ein und dieselbe Schutzrechtsart im Designrecht.

  • Entwicklung von Software mit KI

    Entwicklung von Software mit KI

    Der Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) in der Softwareentwicklung bietet sowohl erhebliche Chancen als auch potenzielle Herausforderungen.

    Eine qualitative Studie von Charles Collins und Kémaël Josua Kauppaymuthoo an der Lund University hat die Perspektiven von Softwareentwicklern zur Adoption von KI-Technologien in ihrem Arbeitsfeld untersucht. Diese Studie liefert wichtige Einblicke in die emotionalen und praktischen Auswirkungen, die KI auf die Softwareentwicklung hat.

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  • EU-Produktsicherheitsverordnung

    EU-Produktsicherheitsverordnung

    Neue Produktsicherheitsverordnung: Die kürzlich verabschiedete EU-Verordnung 2023/988 stellt einen Meilenstein in der Produktsicherheitsgesetzgebung dar. Sie zielt darauf ab, die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher im Binnenmarkt durch strengere Sicherheitsvorschriften und eine bessere Marktüberwachung zu verbessern.

    Im Folgenden wird ein detaillierter Überblick über die Produktsicherheitsverordnung, die neuen Pflichten der Wirtschaftsakteure und die spezifischen Anforderungen für den Online-Handel geboten.

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  • Die neue EDPB-Meinung zu Consent-or-Pay-Modellen: Was bedeutet das für große Online-Plattformen?

    Die neue EDPB-Meinung zu Consent-or-Pay-Modellen: Was bedeutet das für große Online-Plattformen?

    Am 17. April 2024 hat das Europäische Datenschutzgremium (EDPB) eine wichtige Stellungnahme zur Verwendung von Consent-or-Pay-Modellen durch große Online-Plattformen veröffentlicht.

    Diese Modelle, bei denen Nutzer zwischen der Zustimmung zur Datenverarbeitung und einer Zahlung wählen müssen, stehen schon lange im Fokus der Datenschutzdiskussionen. Die EDPB-Stellungnahme bietet nun klare Richtlinien, wie solche Modelle rechtskonform gestaltet werden können.

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  • PQC: Quanten-Algorithmen für Gitterprobleme

    PQC: Quanten-Algorithmen für Gitterprobleme

    Die Welt der Quanteninformatik ist faszinierend und komplex, mit Potenzialen, die die Grenzen dessen, was mit klassischen Computern möglich ist, sprengen.

    Ein besonders spannendes Anwendungsfeld von Quantenalgorithmen liegt in der Lösung von Gitterproblemen, die sowohl in der Kryptographie als auch in der rechnergestützten Mathematik von großer Bedeutung sind. In der Studie „Quantum Algorithms for Lattice Problems“ von Yilei Chen, werden neue Methoden vorgestellt, um solche Probleme effizient anzugehen. Die Studie hat großes Echo ausgelöst, weil sie erhebliche Gefahren für bisher bestehende Ansätzen der Post-Quanten-Krptographie darstellen könnte.

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  • Design und Schutz von Möbeln

    Design und Schutz von Möbeln

    In einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 9. November 2023, Aktenzeichen I ZR 203/22, wurden wesentliche Fragen zum Urheberrecht und dessen Anwendung auf Tischgestelle geklärt. Diese Entscheidung verdeutlicht die Grenzen des urheberrechtlichen Schutzes von Designelementen und die Voraussetzungen einer zulässigen Bearbeitung im Lichte des Urheberrechts.

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  • EuGH-Urteil: Keine Markenrechtsverletzung bei LEGO-ähnlichen Bausteinen

    EuGH-Urteil: Keine Markenrechtsverletzung bei LEGO-ähnlichen Bausteinen

    Ein spannendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wirft ein Licht auf die Komplexität des Designs und Markenrechts. Im Fall T-537/22 vom 24. Januar 2024 zwischen D.S.H. GmbH und dem Office de l’Union européenne pour la propriété intellectuelle (EUIPO) ging es um die Frage der Schutzfähigkeit von Baustein-Designs, die LEGO-Produkten ähneln.

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  • Dark Patterns

    Dark Patterns

    Dark Patterns – Rechtliche Grenzen für manipulative Designstrategien im digitalen Raum: Dark Patterns bezeichnen in der digitalen Welt Techniken und Gestaltungselemente, die Nutzerinnen und Nutzer subtil zu bestimmten Handlungen verleiten oder sie sogar manipulieren.

    Ihre Bedeutung im IT-Recht wächst stetig, denn sie berühren zentrale Aspekte wie Verbraucherschutz und Datensicherheit. Als Fachanwalt für IT-Recht und Strafrecht liegt mein Fokus auf der rechtlichen Bewertung dieser Praktiken, die zwischen Überzeugung und Täuschung balancieren.

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  • DSGVO-Verstoß: Grenzen und Beweislast im Datenschutzrecht

    DSGVO-Verstoß: Grenzen und Beweislast im Datenschutzrecht

    Ein Fall beim Oberlandesgericht Stuttgart (Urteil vom 22. November 2023, Aktenzeichen: 4 U 20/23) betrifft einen Datenschutzverstoß durch das soziale Netzwerk Facebook, wobei persönliche Daten des Klägers durch sogenanntes Scraping abgegriffen wurden. Der Kläger verlangte Schadenersatz und die Feststellung weiterer Ersatzpflicht sowie Unterlassung. Das OLG arbeitet dabei heraus:

    ➡️ Art. 5 Abs. 1 lit. f) DSGVO verlangt, dass personenbezogene Daten in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet, einschließlich Schutz vor unbefugter/unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen („Integrität und Vertraulichkeit”).

    ➡️ „Vertraulichkeit“ zielt auf Schutz der Daten vor unbefugter Kenntnisnahme und damit unbefugter Verarbeitung. Die Daten sollen vor geplanten Zugriffen und unbeabsichtigten Beeinträchtigungen geschützt werden. Hierzu gehört, dass unbefugte Personen weder Zugang zu den Daten, noch zu den Geräten haben, mit denen sie verarbeitet werden. Welche Maßnahmen zum Schutz der Daten ergriffen werden müssen, hängt insbesondere vom Risiko eines unberechtigten Zugriffs ab

    ➡️ Art. 32 Abs. 1 DSGVO konkretisiert, dass der Verantwortliche unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen hat, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

    ➡️ Da Art. 32 DSGVO keine konkreten Vorgaben zu erforderlichen Maßnahmen enthält, ist es vielmehr ersichtlich eine Frage des konkreten und vom Gericht zu bearbeitenden Einzelfalls, ob die vom Verantwortlichen darzulegenden und zu beweisenden Maßnahmen das Risiko einer Datenverletzung Dritter – aus ex-ante-Sicht – hinreichend zu verhindern geeignet waren, wobei dem Verantwortlichen bei der Auswahl und Umsetzung der Maßnahmen ein gewisser subjektiver Beurteilungsspielraum zuzugestehen ist

    ➡️ Neben der Verpflichtung aus Art. 25 Abs. 1 DSGVO, die Datenschutzgrundsätze wirksam umzusetzen regelt Art. 25 Abs. 2 DSGVO die Verpflichtung des Verantwortlichen, datenschutzfreundliche Voreinstellungen vorzunehmen (Data-Protection-by-Default [Abs. 2] und Privacy-by-Design [Abs. 1]). Der Verantwortliche trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, die sicherstellen, dass durch die Voreinstellung nur personenbezogene Daten verarbeitet werden, deren Verarbeitung für den jeweiligen bestimmten Verarbeitungszweck erforderlich ist (Art. 25 Abs. 2 Satz 1 DSGVO). Die Verpflichtung gilt für die Menge der erhobenen personenbezogenen Daten, den Umfang ihrer Verarbeitung, ihre Speicherfrist und ihre Zugänglichkeit (Art. 25 Abs. 2 Satz 2 DSGVO).

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  • Robotersicherheit

    Robotersicherheit

    Die Entwicklungen rund um die KI verlangen nach konkreten Anwendungsbereichen: Das führt dazu, dass die bisher vor allem in der Industrie vorhandene Robotik sich rasant weiterentwickelt – hin zu Robotern, die im Alltag eine Rolle spielen können. Damit wandelt sich die Art und Weise, wie Roboter gebaut und eingesetzt werden.

    Moderne Roboter unterscheiden sich deutlich von ihren Vorgängern. Statt monolithischer Entitäten, die für spezifische Aufgaben konstruiert wurden, entstehen heute modularere, flexiblere Systeme. Diese Entwicklung bringt natürlich neue Herausforderungen mit sich, insbesondere in Bezug auf die Cybersicherheit und die Wahrung der Integrität der Roboterkörper. Eine neue Studie von Alberto Giaretta und Amy Loutfi an der Örebro Universität in Schweden beleuchtet genau diese Themen und bietet einen umfassenden Einblick in die Zukunft der Robotersicherheit.

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  • Urheberrecht: Design eines Kompaktfahrrads

    Urheberrecht: Design eines Kompaktfahrrads

    Das Landgericht Köln (14 O 49/22) verhandelte eine interessante Frage des Urheberrechts: Ist das Design eines Kompaktfahrrads urheberrechtlich schützbar? Diese Frage betrifft nicht nur Fahrradhersteller, sondern auch Designliebhaber und die kreative Branche im Allgemeinen. Die Entscheidung bietet aufschlussreiche Einblicke in die urheberrechtliche Beurteilung von Gebrauchsgegenständen.

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  • Werke Angewandter Kunst bei Alltagsobjekten

    Werke Angewandter Kunst bei Alltagsobjekten

    Das Landgericht Köln hat in zwei Urteilen zu Werken der angewandten Kunst Stellung bezogen. Diese Entscheidungen beleuchten die delikate Balance zwischen künstlerischer Schöpfung und kommerzieller Nutzung.

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  • HHC soll verboten werden

    HHC soll verboten werden

    Der Gesetzgeber wird hinsichtlich HHC aktiv und möchte dieses über das NPSG (endgültig) verbieten – bisher ist der Umgang mit HHC kritisch zu sehen, aber nicht endgültig strafrechtlich geklärt.

    Update: Am 14.06.24 wird der Bundesrat die Änderung voraussichtlich durchwinken, danach wird HHC als psychoaktiver Stoff verboten sein!

    Nunmehr soll mit der „Fünften Verordnung zur Änderung der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes“ ein Passus u.a. zu HHC eingefügt werden:

    Hinter die Nummer 2.2 wird neu die Nummer 2.3. eingefügt. Die neu eingeführte Untergruppe der Cannabimimetika trägt die Überschrift „Von 6H-Benzo(c)chromen-1-ol (6H-Dibenzo(b,d)pyran-1-ol) abgeleitete Verbindungen“. Sie schließt die neu auf den Markt kommenden semisynthetischen, von Tetrahydrocannabinol abgeleiteten Designerdrogen ein.
    Diese Designerdrogen sind gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend. Unter anderem werden Hexahydrocannabinol (HHC) und davon abgeleitete Derivate (HHC-AC, HHC-H und HHC-P) erfasst.

    Die neu eingeführte Nummer ist in zwei Unterpunkte unterteilt: Nummer 2.3.1 Kernstruktur und Nummer 2.3.2 Reste R1, R2, R3, R4 und R5. Die Beschreibung der Substituenten deckt die bereits aufgetretenen Acetate, deren verlängerte Varianten sowie die zyklisch gesättigten und aromatischen Varianten ab. Durch die Aufnahme in die Anlage soll der Handel mit diesen psychoaktiv wirkenden Produkten, die derzeit ohne jede Qualitätskontrolle, bei unklarer Zusammensetzung auf den Markt gebracht werden, unterbunden werden, ohne dabei Konsumenten und Konsumentinnen zu kriminalisieren.

    Gesetz im Bundesrat

  • Geheimhaltungsvereinbarungen – Wann sind sie wichtig und was ist zu beachten?

    Geheimhaltungsvereinbarungen – Wann sind sie wichtig und was ist zu beachten?

    Was ist eine Geheimhaltungsvereinbarung: Eine Vertraulichkeitsvereinbarung, oft auch Confidentiality Agreement oder Non-Disclosure Agreement (NDA) genannt, ist ein Rechtsinstrument, das die Geheimhaltung bestimmter Informationen zwischen zwei oder mehreren Parteien gewährleisten soll. Diese Art von Vereinbarung ist vor allem in der Wirtschaft üblich, wo der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen von entscheidender Bedeutung ist.

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  • KI in der weltweiten Politik

    KI in der weltweiten Politik

    Es ist sinnvoll, sich zunächst mit der aktuellen globalen politischen Landschaft im Bereich Künstliche Intelligenz (KI) zu befassen – insbesondere mit den Entwicklungen in den USA, da viele marktbeherrschende Lösungen von dort stammen. In vielen Ländern wird an eigenen Lösungen gearbeitet, etwa schon länger in Brasilien, während manche Länder wie die Schweiz oder Japan von eigenständigen Gesetzen absehen wollen und auf einen Mix von Richtlinien und punktuell angepassten, bestehenden Gesetzen setzen.

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  • Extended Reality: Moderne Realitäten

    Extended Reality: Moderne Realitäten

    Im Zusammenhang mit dem Metaverse, tauchen immer wieder Begriffe auf, die sowohl faszinieren, als auch verwirren können. Dazu gehören Extended Reality (XR), Virtual Reality (VR), Augmented Reality (AR) und Mixed Reality (MR). Im Folgenden möchte ich diese Begriffe ganz kurz entwirren, um einen verständlichen Blick auf ihre Bedeutungen und Unterschiede zu werfen. Damit kann dann auch kurz versucht werden, einen Ausblick auf mögliche rechtliche Probleme bzw. Spielfelder der Zukunft zu geben!

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