Schlagwort: bewährung

Die bedingte Strafaussetzung ist eine Form der Strafaussetzung im Strafrecht, bei der ein Verurteilter eine Freiheitsstrafe oder Geldstrafe zwar formell verbüßen muss, aber nicht ins Gefängnis muss oder die Geldstrafe nicht bezahlen muss, wenn er für einen bestimmten Zeitraum bestimmte Bewährungsauflagen erfüllt.

Bewährung kann nur bei Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren gewährt werden, wobei die Bewährung bei Vorstrafen schwierig ist. Es wird eine Bewährungszeit von mindestens zwei Jahren festgesetzt, während der der Verurteilte bestimmte Auflagen zu erfüllen hat. Diese Auflagen können je nach Art und Schwere der Straftat und der individuellen Situation des Verurteilten variieren und umfassen insbesondere regelmäßige Meldepflichten bei einem Bewährungshelfer, regelmäßige Kontrollen durch eine zuständige Behörde, die Teilnahme an Therapiemaßnahmen oder die Zahlung von Schadenersatz oder Geldstrafen.

Verstößt die verurteilte Person während der Bewährungszeit gegen die Auflagen oder begeht sie eine neue Straftat, kann die Bewährung widerrufen werden und die ursprüngliche Strafe muss vollständig verbüßt werden. Andernfalls gilt die Strafe am Ende der Bewährungszeit als vollständig verbüßt.

Rechtsanwalt Ferner Alsdorf, Aachen, der Profi im Strafrecht zu Bewährung und Bewährungswiderruf. 

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  • OLG Hamm zur Anhörungspflicht des Sachverständigen bei § 454 Abs. 2 StPO

    OLG Hamm zur Anhörungspflicht des Sachverständigen bei § 454 Abs. 2 StPO

    Keine stillschweigende Zustimmung: In der strafvollstreckungsrechtlichen Praxis stellt sich regelmäßig die Frage, unter welchen Voraussetzungen von einer mündlichen Anhörung des Sachverständigen abgesehen werden kann, wenn dessen schriftliches Gutachten in eine Entscheidung über die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung einfließt.

    Das OLG Hamm hat sich in seinem Beschluss vom 7. April 2025 (1 Ws 76/25) mit dieser Thematik befasst und präzisiert, dass ein Verzicht der Staatsanwaltschaft auf eine mündliche Anhörung nach § 454 Abs. 2 Satz 3 StPO eindeutig erklärt werden muss. Bloßes Schweigen genüge nicht.

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  • Zahlungsweisung von Einziehungsbetrag im Rahmen der Strafaussetzung zur Bewährung zulässig?

    Zahlungsweisung von Einziehungsbetrag im Rahmen der Strafaussetzung zur Bewährung zulässig?

    Das Thüringer Oberlandesgericht hat in einem aktuellen Beschluss vom 6. März 2025 (Aktenzeichen: 1 Ws 80/25) wichtige Fragen zur Zulässigkeit der Weisung einer Zahlung eines Einziehungsbetrags im Rahmen einer Strafaussetzung zur Bewährung entschieden. Der Fall betraf einen Verurteilten, dessen Strafaussetzung zur Bewährung widerrufen wurde, nachdem er gegen Auflagen und Weisungen verstoßen hatte. Der Beschluss des Oberlandesgerichts gibt Aufschluss über die rechtlichen Grundlagen und die Voraussetzungen für einen solchen Widerruf.

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  • Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei neuen Straftaten

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei neuen Straftaten

    Das Saarländische Oberlandesgericht hat in einem aktuellen Beschluss vom 8. Mai 2025 (Aktenzeichen: 1 Ws 77/25) wichtige Fragen zum Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei neuen Straftaten entschieden. Der Fall betraf einen Verurteilten, dessen Strafaussetzung zur Bewährung widerrufen wurde, nachdem er in der Bewährungszeit neue Straftaten begangen hatte. Der Beschluss des Oberlandesgerichts gibt Aufschluss über die rechtlichen Grundlagen und die Voraussetzungen für einen solchen Widerruf.

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  • Prüfung eines Bewährungswiderrufs bei neuen Straftaten

    Prüfung eines Bewährungswiderrufs bei neuen Straftaten

    Das Thüringer Oberlandesgericht hat in einem aktuellen Beschluss vom 30. Januar 2025 (Aktenzeichen: 3 Ws 479/24) wichtige Fragen zur Prüfung eines Bewährungswiderrufs bei neuen Straftaten entschieden. Der Fall betraf einen Verurteilten, dessen Strafaussetzung zur Bewährung widerrufen wurde, nachdem er in der Bewährungszeit neue Straftaten begangen hatte. Der Beschluss des Oberlandesgerichts gibt Aufschluss über die rechtlichen Grundlagen und die Voraussetzungen für einen solchen Widerruf.

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  • Vorlaufzeit für das Absehen von einem Bewährungswiderruf

    Vorlaufzeit für das Absehen von einem Bewährungswiderruf

    Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in einem Beschluss vom 19. Februar 2025 (Aktenzeichen: 1 Ws 3/25) wichtige Fragen zur Vorlaufzeit für das Absehen von einem Bewährungswiderruf entschieden. Der Fall betraf einen Verurteilten, dessen Bewährungswiderruf aufgrund neuer Straftaten in der Bewährungszeit ausgesprochen wurde. Der Beschluss des Oberlandesgerichts gibt Aufschluss über die rechtlichen Grundlagen und die Voraussetzungen für einen solchen Widerruf.

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  • Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei erneuter Straffälligkeit

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei erneuter Straffälligkeit

    Das Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat in einem aktuellen Beschluss vom 13. Dezember 2024 (Aktenzeichen: 1 Ws 494/24) wichtige Fragen zum Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei erneuter Straffälligkeit entschieden. Der Fall betraf einen Verurteilten, dessen Strafaussetzung zur Bewährung widerrufen wurde, nachdem er in der Bewährungszeit neue Straftaten begangen hatte. Der Beschluss des Oberlandesgerichts gibt Aufschluss über die rechtlichen Grundlagen und die Voraussetzungen für einen solchen Widerruf.

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  • Bewährungswiderruf: Anrechnung von Leistungen bei Gesamtstrafe

    Bewährungswiderruf: Anrechnung von Leistungen bei Gesamtstrafe

    In dem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20. März 2025 (Aktenzeichen: 1 StR 37/25) geht es um die Anrechnung von Leistungen, die ein Angeklagter im Rahmen einer Bewährungsauflage erbracht hat.

    Der BGH hat entschieden, dass das Landgericht Ravensburg bei der Verurteilung des Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten einen Rechtsfehler begangen hat, indem es versäumte, die vom Angeklagten erbrachten Leistungen auf die Bewährungsauflage anzurechnen.

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  • Einziehung und Verhältnis von kumulativer Freiheits- und Geldstrafe

    Einziehung und Verhältnis von kumulativer Freiheits- und Geldstrafe

    Ein Angeklagter hatte über Monate gefälschte Impfnachweise verkauft und sich damit einen beträchtlichen Gewinn verschafft. Das Landgericht Oldenburg verurteilte ihn wegen Urkundenfälschung in 85 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und verhängte daneben eine Gesamtgeldstrafe von 210 Tagessätzen. Außerdem ordnete es die Einziehung des Erlöses in Höhe von rund 15.800 € an.

    Die Staatsanwaltschaft beanstandete, dass das Gericht Freiheits- und Geldstrafe kumulativ verhängt hatte, obwohl der unrechtmäßig erlangte Gewinn bereits durch Einziehung abgeschöpft wurde.

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  • Anrechnung ausländischer Auslieferungshaft

    Anrechnung ausländischer Auslieferungshaft

    OLG Hamm zur Verhältnismäßigkeit von Haftanordnungen und rechtsstaatlichen Anforderungen im Auslieferungskontext: Mit Beschluss vom 18. Februar 2025 (Az. 5 Ws 490/24 und 40/25) hatte sich der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm mit der Frage zu befassen, ob und in welchem Umfang eine im Ausland – konkret in Italien – vollzogene Auslieferungshaft auf die Untersuchungshaft in Deutschland anzurechnen ist.

    Darüber hinaus setzte sich das Gericht eingehend mit der Frage auseinander, ob etwaige Mängel im italienischen Auslieferungsverfahren oder Verzögerungen im deutschen Haftbeschwerdeverfahren die Aufrechterhaltung nationaler und europäischer Haftbefehle als unverhältnismäßig erscheinen lassen.

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  • Computerbetrug nur bei täuschungsäquivalenter Nutzung

    Computerbetrug nur bei täuschungsäquivalenter Nutzung

    BGH zur abredewidrigen Verwendung einer Geldkarte: Mit Beschluss vom 9. Oktober 2024 (Az. 5 StR 409/24) hat der Bundesgerichtshof erneut die maßgeblichen dogmatischen Grenzen des § 263a StGB (Computerbetrug) konkretisiert. Im Mittelpunkt stand die strafrechtliche Bewertung einer EC-Kartenzahlung*, die ohne Wissen und gegen den mutmaßlichen Willen des Kontoinhabers, jedoch unter Verwendung korrekter Zugangsdaten und durch einen formal Bevollmächtigten erfolgte. Die Entscheidung verdeutlicht, dass nicht jede unbefugte Nutzung technischer Zugangsmittel den Straftatbestand erfüllt – und dass die „Unbefugtheit“ im Sinne des Computerbetrugs strikt „betrugsspezifisch“ zu verstehen ist.

    * Hinweis: Der BGH spricht bis heute (wie manche Literatur) von der „EC-Karte“, so auch in dieser Entscheidung. Dabei gibt es genau genommen heute gar keine EC-Karte mehr, sauberer wäre es, von der Geldkarte zu sprechen. Da der BGH dies ausdrücklich so benennt, behalte ich es als synonyme Bezeichnung bei.

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  • Strafbarkeit von Sozialbetrug in großem Ausmaß?

    Strafbarkeit von Sozialbetrug in großem Ausmaß?

    OLG Köln zur Strafzumessung und zu Verteidigungsspielräumen bei § 263 StGB: Eine – durch unsere Revision entstandene – Entscheidung des OLG Köln vom 30. November 2023 (Az. III-1 ORs 145/23, 83 Ss 53/23) beleuchtet einen strafrechtlich wie sozialrechtlich hochbrisanten Themenkomplex: den Sozialleistungsbetrug nach § 263 StGB im Kontext von EU-Bürgern mit tatsächlichem Aufenthalt außerhalb Deutschlands. Dabei eröffnet der Beschluss nicht nur Einblicke in die Dogmatik des Betrugstatbestands, sondern weist auch Verteidigern juristisch relevante Angriffspunkte auf – insbesondere im Bereich der Strafzumessung.

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  • AG Bamberg zur Strafbarkeit der Verfälschung politischer Aussagen

    AG Bamberg zur Strafbarkeit der Verfälschung politischer Aussagen

    Satire unter Verdacht: Mit Urteil vom 8. April 2025 (Az. 27 Cs 1108 Js 11315/24 (2)) hat das Amtsgericht Bamberg einen Journalisten wegen Verleumdung gemäß § 188 StGB verurteilt. Anlass war ein manipuliertes Bild einer Bundesministerin, das mit dem Satz „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ versehen und über die Plattform X (vormals Twitter) verbreitet wurde. Die Entscheidung wirft erhebliche verfassungsrechtliche Fragen auf – nicht nur hinsichtlich der Grenzen zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht, sondern auch im Hinblick auf den Umgang mit satirisch zugespitzten Kommentaren in einer digital geprägten Öffentlichkeit.

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  • BVerfG zur unzulässigen Abwesenheitsverurteilung ohne Verteidiger

    BVerfG zur unzulässigen Abwesenheitsverurteilung ohne Verteidiger

    Fairness verletzt: Mit Kammerbeschluss vom 27. März 2025 (Az. 2 BvR 829/24) hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine strafrechtliche Entscheidung aufgehoben, weil der Beschwerdeführer in einem Berufungsverfahren ohne Anwesenheit sowohl seiner selbst als auch eines Verteidigers zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden war.

    Die Karlsruher Richter*innen stellten eine mehrfache Verletzung des Grundrechts auf ein faires Verfahren fest – und zogen daraus klare verfassungsrechtliche Konsequenzen. Die Entscheidung hat erhebliche Bedeutung für die Praxis der Strafjustiz, insbesondere für Berufungsverfahren mit Abwesenheitsverhandlungen.

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  • Strafmilderung durch Aufklärungshilfe?

    Strafmilderung durch Aufklärungshilfe?

    BGH zur Kronzeugenregelung im Cannabisrecht: Mit Urteil vom 27. März 2025 (4 StR 565/24) hat der Bundesgerichtshof die Anforderungen an die Anwendung der Kronzeugenregelung nach § 35 KCanG präzisiert. Die Entscheidung beleuchtet das Verhältnis zwischen tatsächlicher Aufklärungshilfe und ihrer strafmildernden Wirkung im Rahmen des neuen Cannabisgesetzes – unter ausdrücklicher Rückgriff auf die gefestigte Rechtsprechung zu § 31 BtMG. Im Zentrum steht die Frage, wann ein Zusammenhang zwischen der vom Angeklagten begangenen Tat und der aufgedeckten Tat Dritter besteht – und ob eine solche Verbindung für die Anwendung des vertypten Milderungsgrundes genügt.

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  • BGH zur Anwendung von Jugendstrafe bei schädlichen Neigungen und schwerer Schuld

    BGH zur Anwendung von Jugendstrafe bei schädlichen Neigungen und schwerer Schuld

    Mit seinem Beschluss vom 25. Februar 2025 (2 StR 21/25) hat der Bundesgerichtshof zentrale Maßstäbe zur Anwendung des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) bei Heranwachsenden geschärft. Im Mittelpunkt steht die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Jugendstrafe bei einem zur Tatzeit 19-jährigen Täter zulässig ist – insbesondere, ob und wie schädliche Neigungen oder die Schwere der Schuld zu begründen sind. Die Entscheidung bietet nicht nur dogmatische Präzision, sondern demonstriert auch die notwendige Differenzierung zwischen pädagogischer Ausrichtung des Jugendstrafrechts und strafrechtlichem Sanktionsanspruch.

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