Es ist so weit: Das Bundesjustizministerium hat im November 2023 seine „Eckpunkte zur Modernisierung des Strafgesetzbuchs“ vorgestellt. Nach langer Ankündigung und immer wieder Betonung des Grundsatzes, dass Strafrecht nur „ultima Ratio“ sein darf, erweisen sich diese Eckpunkte bei näherem Hinsehen ebenso enttäuschend, wie sich der aktuelle Justizminister insgesamt präsentiert: Mutlos, langweilig, ohne die notwendige gesellschaftspolitische…WeiterlesenModernisierung des Strafgesetzbuchs 2023
Rechtsanwalt Ferner, Schlagwort: Schwarzfahren
Schwarzfahren ist die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrausweis. Das kann zum Beispiel bedeuten, dass man mit dem Bus, dem Zug, der U-Bahn oder der Straßenbahn fährt, ohne vorher eine Fahrkarte gekauft zu haben oder einen gültigen Fahrausweis vorzeigen zu können. Schwarzfahren ist in den meisten Ländern illegal und kann mit Geldbußen und in einigen Fällen auch mit strafrechtlicher Verfolgung geahndet werden. Es ist wichtig zu beachten, dass die Regeln und Strafen für Schwarzfahren von Land zu Land und sogar innerhalb eines Landes von Verkehrssystem zu Verkehrssystem unterschiedlich sein können.
Rechtsanwalt Ferner: Kontakt im Strafrecht & IT-/Technologierecht
- Spezialisierte Tätigkeit: Wir sind bundesweit tätig, spezialisiert auf Strafverteidigung & Technologie-/IT-Recht – ergänzt um Arbeitsrecht.
- Erreichbarkeit: bitte per Mail an kontakt@ferner-alsdorf.de, telefonisch nur bei Strafverteidigungen unter 02404 92100; Termine nur nach Vereinbarung
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- Kontaktzeiten: Mo bis Do 06:30 – 18:00 + Fr & Sa 06:30 – 10:00
- Vertrauliche Kommunikation: Besprechungen vor Ort im Büro; Mails mit S/MIME & GPG/PGP; Zoom-Videokonferenzen sowie Threema
- Warum wir: Einerseits spezialisiert, andererseits die persönliche Betreuung, die man erwartet: Kein Verstecken hinter dem Sekretariat und keine Fantasiegebühren – dazu echte Erreichbarkeit eines Anwalts, der in einer Sprache spricht, die Sie verstehen
- Unsere Kosten sind transparent, werden nachvollziehbar erklärt und sind auf Raten möglich. Keine kostenlose Erstberatung.
Mit dem Cannabisgesetz (CannG) soll die Legalisierung von Cannabis betrieben werden. Der Gesetzentwurf ist derzeit nicht offiziell verfügbar, liegt uns aber vor und ich konnte erste Blicke hineinwerfen. Dabei zeigt sich aus meiner Sicht, dass das Werk ein Systembruch ist, mit gravierenden Auswirkungen – in dem die von mir vielfach kritisierte mangelnde Beherrschung der deutschen…WeiterlesenCannabisgesetz (CannG)
Kürzlich forderte eine junge Staatsanwältin in einem Verfahren am Amtsgericht Aachen, in dem ich als Verteidiger aktiv war, dass meinem Mandanten für das (erwiesene) mehrfache Schwarzfahren eine Einzelstrafe pro Fall in Höhe von 40 Tagessätzen aufzubrummen sei. Allerdings ist es so, dass das OLG Köln in ständiger Rechtsprechung bei normalen Umständen einen Strafrahmen von 20-30…WeiterlesenStrafrecht: Welche Strafe droht beim Schwarzfahren?
„Schwarzfahren“ bleibt strafbar
Der Tatbestand des Erschleichens von Leistungen (§ 265 a Absatz 1 Strafgesetzbuch) setzt nicht voraus, dass der Täter seinen fehlenden Willen für eine Beförderung zu bezahlen, auch nach außen sichtbar macht. Das hat der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle mit Urteil vom 27. Januar 2009 entschieden (Aktenzeichen: 32 Ss 159/08).Weiterlesen„Schwarzfahren“ bleibt strafbar
Leistungserschleichung: „Wer keine Fahrkarte dabei hat, der macht sich strafbar“, ich weiss nicht, wie oft ich es schon gehört habe – richtig wird es dadurch aber dennoch nicht. Vielleicht nicht ganz zu Unrecht versucht man auch immer wieder Kinder u. Jugendliche mit der Strafbarkeit des Schwarzfahrens zu erschrecken – leider aber wird dabei gerne einmal…WeiterlesenLeistungserschleichung – Zur Strafbarkeit beim „Schwarzfahren“
Perfide Strafbefehle
Derzeit mehren sich in meinem Umfeld äusserst perfide Strafbefehle: Bei Menschen, die wegen Schwarzfahrens („Leistungserschleichung“, §265a StGB) einen Strafbefehl erhalten, gibt es die neue Mode nicht nur eine Freiheitsstrafe zur Bewährung per Strafbefehl zu verhängen – sondern auch noch eine Geldauflage mit teilweise mehreren hundert Euro vorzusehen.WeiterlesenPerfide Strafbefehle
Das Oberlandesgericht Düsseldorf (2 RVs 85/20) konnte sich mit dem Vermögensschaden für Verkehrsunternehmen beschäftigen – früher war hier die Diskussion üblich, ob beim Schwarzfahren überhaupt ein Schaden vorliegt, da „die Bahn ja eh gefahren wäre“. Es ist insoweit anerkannt, dass es unerheblich ist, dass die Züge, die mit den Online-Tickets hätten genutzt werden können, ohnehin…WeiterlesenVermögensschaden für Verkehrsunternehmen bei stornierten Tickets
Einige persönliche Worte zu einem Artikel der Aachener Zeitung, in dem ich ebenso unpassende wie an Ahnungslosigkeit grenzende Ausführungen lese, die aus Sicht eines engagierten Verteidigers an Hetze grenzen – nicht zuletzt, da interessierte Laien hier nach meiner Lesart einen vollkommen falschen Eindruck erhalten.WeiterlesenKommentar: Nur Bewährung für schwere Betrugstaten?
In ihrem „Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ hatte die Bundesregierung bereits deutlich gemacht, dass man die vergangenen Jahre korrigieren möchte, in denen man auf dem rechten Auge zumindest stark kurzsichtig war – nun liegt der erste Entwurf eines Gesetzes vor, mit dem man im Internet gegen „Hasskriminalität“ vorgehen möchte. Und offenbart, dass…WeiterlesenEntwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
Am 14.03.2016 verurteilte das Amtsgericht München einen19-jährigen berufslosen Münchner wegen Hehlerei und versuchtem Betrug zu einer Geldauflage von 400 Euro. Der junge Mann kaufte am 26.08.2015 von einem Unbekannten am Hauptbahnhof in München elf Einzelfahrkarten der Münchener Verkehrsgesellschaft mit Seriennummern, die einen Gesamtwert von 118,80 Euro hatten, für 50 Euro. Er rechnete jedenfalls damit, dass…WeiterlesenBetrug und Hehlerei durch Ankauf und Weiterverwendung gefälschter Fahrkarten
Freiheitsstrafe für „Schwarzfahren“
Ich wurde kürzlich Zeuge einer eher seltenen Erscheinung: Vor dem Amtsgericht Aachen wurde ein – anwaltlich nicht vertretener – Angeklagter zu einer mehrmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt, weil er einmal „schwarz gefahren“ ist. Dabei ist mit der Rechtsprechung des OLG-Köln grundsätzlich erst einmal von einem Strafrahmen bis zu 30 Tagessätzen pro Einzeltat auszugehen. Wie immer aber macht…WeiterlesenFreiheitsstrafe für „Schwarzfahren“