Schlagwort: Schwarzfahren

Schwarzfahren ist die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrausweis. Das kann zum Beispiel bedeuten, dass man mit dem Bus, dem Zug, der U-Bahn oder der Straßenbahn fährt, ohne vorher eine Fahrkarte gekauft zu haben oder einen gültigen Fahrausweis vorzeigen zu können. Schwarzfahren ist in den meisten Ländern illegal und kann mit Geldbußen und in einigen Fällen auch mit strafrechtlicher Verfolgung geahndet werden. Es ist wichtig zu beachten, dass die Regeln und Strafen für Schwarzfahren von Land zu Land und sogar innerhalb eines Landes von Verkehrssystem zu Verkehrssystem unterschiedlich sein können.

  • Plötzlich Schwarzfahrer: Wenn das Deutschlandticket über Nacht ungültig wird

    Plötzlich Schwarzfahrer: Wenn das Deutschlandticket über Nacht ungültig wird

    Tausende Bahnreisende sind derzeit mit einem unerwarteten Problem konfrontiert: Ihre Deutschlandtickets wurden über Nacht ungültig, obwohl sie diese regulär bezahlt haben. Was als praktischer Online-Kauf begann, entpuppt sich nun als potenzieller Betrug – mit teuren Konsequenzen. Die Kunden des Fahrkartenshops „D-Ticket.su“ stehen nun vor der Herausforderung, nicht nur ihr Geld zurückzufordern, sondern auch mögliche Strafen fürs Schwarzfahren abzuwenden. Dabei ist deutlich zu sagen: Jedenfalls derzeit steht eine Strafbarkeit nicht im Raum!

    Update: Stellungnahme des Shop-Betreibers vom 14.02.25 14:23h aufgenommen! Ich habe es 1:1 übernommen, weil ich finde, es gehört zur Fairness, das in dem Kontext darzustellen. Irgendwelche Bewertungen oder ähnliches nehme ich nicht vor.

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  • Zweite Bewährung trotz Tat nach erster Verurteilung

    Zweite Bewährung trotz Tat nach erster Verurteilung

    Der Kampf um Bewährungen ist etwas ganz Besonderes: Selten geht es so sehr um den Einzelfall und den konkreten Menschen mit all seinen Fehlern und Hoffnungen, wie in dem Moment, in dem ein Gericht entscheiden muss, ob es (noch einmal) eine Bewährung gibt.

    Üblicherweise liegt die Herausforderung darin, eine dritte Bewährung zu erreichen. Eher selten ist die zweite Bewährung (wenn man nicht in Süddeutschland ist) besonders kritisch, solange man weiß, wie man sich zu entwickeln hat bis zur Entscheidung. Ein ganz spezieller Fall hat mich nun eines Besseren belehrt.

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  • Modernisierung des Strafgesetzbuchs 2023

    Modernisierung des Strafgesetzbuchs 2023

    Es ist so weit: Das Bundesjustizministerium hat im November 2023 seine „Eckpunkte zur Modernisierung des Strafgesetzbuchs“ vorgestellt. Nach langer Ankündigung und immer wieder Betonung des Grundsatzes, dass Strafrecht nur „ultima Ratio“ sein darf, erweisen sich diese Eckpunkte bei näherem Hinsehen ebenso enttäuschend, wie sich der aktuelle Justizminister insgesamt präsentiert: Mutlos, langweilig, ohne die notwendige gesellschaftspolitische Diskussion zu suchen. Immerhin einen Lichtblick gibt es.

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  • Cannabisgesetz (CannG)

    Cannabisgesetz (CannG)

    Mit dem Cannabisgesetz (CannG) soll die Legalisierung von Cannabis betrieben werden. Der Gesetzentwurf ist inzwischen beschlossen und ich gehe im folgenden darauf ein.

    Dabei zeigt sich aus meiner Sicht, dass das Werk ein Systembruch ist, mit gravierenden Auswirkungen – in dem die von mir vielfach kritisierte mangelnde Beherrschung der deutschen Sprache durch den Gesetzgeber ihr Übriges tut. Praktiker haben viel Arbeit vor sich.

    Update: Am 21.02.24 wurde der Bericht des Gesundheitsausschusses veröffentlicht, der zu Änderungen führt, die hier noch aufgenommen werden. Jedenfalls soll nun zum 01.04.24 die Legalisierung in Kraft treten. Dieser Beitrag wird fortlaufend aktualisiert, aktuell dreht es sich im Kern hier noch um die Fassung der Bundesregierung – es fehlen also Details zum endgültigen Entwurf!

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  • Strafrecht: Welche Strafe droht beim Schwarzfahren?

    Kürzlich forderte eine junge Staatsanwältin in einem Verfahren am Amtsgericht Aachen, in dem ich als Verteidiger aktiv war, dass meinem Mandanten für das (erwiesene) mehrfache Schwarzfahren eine Einzelstrafe pro Fall in Höhe von 40 Tagessätzen aufzubrummen sei. Allerdings ist es so, dass das OLG Köln in ständiger Rechtsprechung bei normalen Umständen einen Strafrahmen von 20-30 Tagessätzen als angezeigt ansieht. Nach entsprechender Diskussion und sodann erfolgtem richterlichen Hinweis wurde der Antrag auf 30 Tagessätze gesenkt. Erkannt wurde am Ende auf 25 Tagessätze.

    Nochmals: Wer ein Mal in seinem Leben „Schwarzfährt“ muss nicht zwingend mit einem Strafverfahren rechnen. In allen anderen Fällen wird genau zu prüfen sein, ob überhaupt ein Erschleichen von Leistungen vorlag, bevor man dann über eine Strafe spricht, die jedenfalls in Aachen regelmäßig bei 20-30 Tagessätzen anzusetzen sein wird. 

  • „Schwarzfahren“ bleibt strafbar

    Der Tatbestand des Erschleichens von Leistungen (§ 265 a Absatz 1 Strafgesetzbuch) setzt nicht voraus, dass der Täter seinen fehlenden Willen für eine Beförderung zu bezahlen, auch nach außen sichtbar macht. Das hat der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle mit Urteil vom 27. Januar 2009 entschieden (Aktenzeichen: 32 Ss 159/08).

  • Leistungserschleichung – Zur Strafbarkeit beim „Schwarzfahren“

    Leistungserschleichung – Zur Strafbarkeit beim „Schwarzfahren“

    Leistungserschleichung: „Wer keine Fahrkarte dabei hat, der macht sich strafbar“, ich weiss nicht, wie oft ich es schon gehört habe – richtig wird es dadurch aber dennoch nicht. Vielleicht nicht ganz zu Unrecht versucht man auch immer wieder Kinder u. Jugendliche mit der Strafbarkeit des Schwarzfahrens zu erschrecken – leider aber wird dabei gerne einmal über das Ziel hinaus geschossen.

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  • Perfide Strafbefehle

    Derzeit mehren sich in meinem Umfeld äusserst perfide Strafbefehle: Bei Menschen, die wegen Schwarzfahrens („Leistungserschleichung“, §265a StGB) einen Strafbefehl erhalten, gibt es die neue Mode nicht nur eine Freiheitsstrafe zur Bewährung per Strafbefehl zu verhängen – sondern auch noch eine Geldauflage mit teilweise mehreren hundert Euro vorzusehen.

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  • Vermögensschaden für Verkehrsunternehmen bei stornierten Tickets

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf (2 RVs 85/20) konnte sich mit dem Vermögensschaden für Verkehrsunternehmen beschäftigen – früher war hier die Diskussion üblich, ob beim Schwarzfahren überhaupt ein Schaden vorliegt, da „die Bahn ja eh gefahren wäre“.

    Es ist insoweit anerkannt, dass es unerheblich ist, dass die Züge, die mit den Online-Tickets hätten genutzt werden können, ohnehin gefahren sind. Denn es liegt die Konstellation eines vertraglichen Austauschverhältnisses vor, bei dem der Vertragspartner, der eine entgeltliche Leistung erbringt oder bereitstellt, nicht die von dem anderen Vertragspartner geschuldete Gegenleistung erhält (ausschlaggebend ist also das abrufbare Angebot, nicht die tatsächliche Inanspruchnahme).

    Nunmehr ging es allerdings um die Frage des Vermögensschadens in dem Fall, dass Fahrkarten mit fremden Kreditkartendaten erworben und später wieder storniert werden.

    Dazu auch bei uns: Der Vermögensschaden beim Betrug

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  • Wie oft kann man eine Bewährungsstrafe bekommen?

    Wie oft kann man eine Bewährungsstrafe bekommen?

    Wie oft kann eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden, wie oft kann man eine Bewährungsstrafe bekommen: Leider passiert es in meinem Beruf nicht selten, dass sich jemand meldet, der bereits eine Freiheitsstrafe ausgesetzt zur Bewährung erhalten hat und nun erneut straffällig wurde. Dann ist die Frage schnell da: Wie oft kann man eine Bewährungsstrafe bekommen?

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  • Kommentar: Nur Bewährung für schwere Betrugstaten?

    Einige persönliche Worte zu einem Artikel der Aachener Zeitung, in dem ich ebenso unpassende wie an Ahnungslosigkeit grenzende Ausführungen lese, die aus Sicht eines engagierten Verteidigers an Hetze grenzen – nicht zuletzt, da interessierte Laien hier nach meiner Lesart einen vollkommen falschen Eindruck erhalten.

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  • Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität

    Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität

    In ihrem „Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ hatte die Bundesregierung bereits deutlich gemacht, dass man die vergangenen Jahre korrigieren möchte, in denen man auf dem rechten Auge zumindest stark kurzsichtig war – nun liegt der erste Entwurf eines Gesetzes vor, mit dem man im Internet gegen „Hasskriminalität“ vorgehen möchte. Und offenbart, dass man vollends den Boden von Bürgerrechten und Rechtsstaat unter sich verloren hat. Ein warnender Weckruf vor einem weiteren Abbau von Bürgerrechten.

    Update Juni 2020: Das Gesetzespaket wurde beschlossen, der Beratungsvorgang ist hier zu finden. Es gab leichte Änderungen, insgesamt aber kommen nun die Änderungen, mit denen verbale bisher nicht strafbare Bedrohungen nun eine Straftat sind – und mit denen im Zuge der Reform des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes erheblich mehr Strafverfahren einzuleiten sein werden.

    Update April 2021: Das Gesetz ist in Kraft getreten. Siehe am Ende des Beitrags.

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  • Betrug und Hehlerei durch Ankauf und Weiterverwendung gefälschter Fahrkarten

    Am 14.03.2016 verurteilte das Amtsgericht München einen19-jährigen berufslosen Münchner wegen Hehlerei und versuchtem Betrug zu einer Geldauflage von 400 Euro. Der junge Mann kaufte am 26.08.2015 von einem Unbekannten am Hauptbahnhof in München elf Einzelfahrkarten der Münchener Verkehrsgesellschaft mit Seriennummern, die einen Gesamtwert von 118,80 Euro hatten, für 50 Euro. Er rechnete jedenfalls damit, dass die Fahrscheine zuvor gestohlen worden waren.
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  • Freiheitsstrafe für „Schwarzfahren“

    Ich wurde kürzlich Zeuge einer eher seltenen Erscheinung: Vor dem Amtsgericht Aachen wurde ein – anwaltlich nicht vertretener – Angeklagter zu einer mehrmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt, weil er einmal „schwarz gefahren“ ist. Dabei ist mit der Rechtsprechung des OLG-Köln grundsätzlich erst einmal von einem Strafrahmen bis zu 30 Tagessätzen pro Einzeltat auszugehen. Wie immer aber macht es der Einzelfall.

    Im hier vorliegenden Fall war zu sehen, dass der Angeklagte gleich mehrmals einschlägig vorbestraft war. Dabei hatte er ernsthaft das Kunststück vollbracht, just nach einer früheren Verhandlung, in der er wegen Schwarzfahren verurteilt wurde, sich in den Bus zu setzen um erneut ohne Fahrschein nach Hause zu fahren (und erwischt zu werden). Eben diese Tat wurde dann verhandelt und führte zu der Freiheitsstrafe. Es war diese „Unbelehrbarkeit“, die für das Gericht ausschlaggebend war und das ausführlich erklärte, nunmehr mit der Freiheitsstrafe (zur Bewährung ausgesetzt) doch noch versuchen zu wollen, den Angeklagten irgendwie zu erreichen.