Der aktuelle Entwurf des Strafverfolgungsentschädigungsreformgesetzes (StrERG) aus dem jahr 2024 zielt darauf ab, das bestehende Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) zu reformieren und die zu zahlende Entschädigung bei unrecht erlittener Haft deutlich anzuheben.WeiterlesenGesetzentwurf zur Erhöhung der Entschädigung bei unrechter Haft
Schlagwort: Wiedereinsetzung
Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist eine Möglichkeit für eine Partei, eine im Strafverfahren gesetzte Frist nachträglich wiederherzustellen, wenn sie ohne ihr Verschulden versäumt wurde. Sie dient dazu, den betroffenen Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit zu geben, sich rechtzeitig und sachgerecht zu verteidigen und damit ein rechtsstaatliches Verfahren zu gewährleisten.
Im Strafverfahren ist die Wiedereinsetzung grundsätzlich in § 44 der Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Danach kann einem Beteiligten auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden, wenn er ohne Verschulden verhindert war, eine Frist einzuhalten. Das Verschulden wird vermutet, wenn die Frist versäumt wird. Ein wichtiger Grund für die Fristversäumnis muss glaubhaft gemacht werden.
Ein wichtiger Grund liegt z.B. vor, wenn der Beschuldigte durch einen schweren Unfall oder durch Krankheit verhindert war, an der Hauptverhandlung oder an einem anderen Termin des Strafverfahrens teilzunehmen. War der Beschuldigte unverschuldet verhindert, die Frist einzuhalten, kann er einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stellen, um die versäumte Frist nachträglich wiederherzustellen.
Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist ein wichtiges Mittel, um das Recht auf ein faires Strafverfahren zu gewährleisten. Es ist jedoch zu beachten, dass eine Wiedereinsetzung nicht in allen Fällen möglich ist und dass es bestimmte Fristen gibt, innerhalb derer der Antrag gestellt werden muss.
In einem komplexen strafrechtlichen Fall hat das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg (Az. 1 ORs 258/23) am 29. Januar 2024 über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sowie über die Revision eines Angeklagten entschieden, der wegen Anstiftung zur Störung der Totenruhe verurteilt worden war. Diese Entscheidung beleuchtet die rechtlichen Probleme rund um die fristgerechte Einlegung von Rechtsmitteln…WeiterlesenOberlandesgericht Oldenburg zur Störung der Totenruhe
Ein aktueller Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH, 2 StR 261/23) behandelt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen im Rahmen einer Revision. Das Urteil des Landgerichts Köln vom 20. Oktober 2022 in einer Strafsache wegen versuchten Mordes wurde hierbei adressiert.WeiterlesenWiedereinsetzung zur Nachholung von Verfahrensrügen
Wie schwierig es ist, sich darauf zu berufen, ein zugestelltes Schriftstück nicht erhalten zu haben, zeigt jüngst wieder das Oberlandesgericht Hamm, 3 Ws 325/23. Dieses erinnert daran, dass ein Zustellungsempfänger, der ein Schriftstück nicht erhalten haben will, in der Regel Tatsachen vortragen und glaubhaft machen muss, aus denen sich ergeben kann, dass nach den konkreten…WeiterlesenStrafprozess: Schriftstück nicht erhalten, was ist zu tun?
Bei einer Einziehung durch Dritte nach § 73b StGB muss sich der Einziehungsbeteiligte im Rahmen der Wiedereinsetzung nach dem allgemeinen Grundsatz des § 85 Abs. 2 ZPO ein Verschulden seines anwaltlichen Vertreters zurechnen lassen, so der Bundesgerichtshof (5 StR 145/23).WeiterlesenZurechnung anwaltlichen Verschuldens bei Dritteinziehung
Das Bundesverfassungsgericht (2 BvR 2697/18) hat hervorgehoben, dass im Fall einer gescheiterten Wiedereinsetzung oder Streit über hinreichende Berücksichtigung von rechtlichem erheblichem Vortrag im Strafprozess eine Verfassungsbeschwerde unzulässig sein wird, wenn sie mangels erhobener Anhörungsrüge gemäß § 33a StPO dem Grundsatz der Subsidiarität nicht gerecht wird. Es wird damit faktisch zwingend, immer die Anhörungsrüge zu erheben,…WeiterlesenVerfassungsbeschwerde und Wiedereinsetzung: §33a StPO beachten
Die Strafprozessordnung räumt die Möglichkeit einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ein, wenn jemand ohne sein Verschulden verhindert war, eine Frist einzuhalten (§ 44 Satz 1 StPO). Dies kann auch dann gegeben sein, wenn die Prozesshandlung zwar vorgenommen, dabei aber unverschuldet die erforderliche Form nicht gewahrt worden ist. Denn nur durch eine den gesetzlichen Formerfordernissen…WeiterlesenWiedereinsetzung bei Revisionsbegründung
Das Oberlandesgericht Düsseldorf, 2 RBs 75/22, hat hervorgehoben, dass wenn das (unzuständige) Amtsgericht dem Betroffenen im Rechtsbeschwerdeverfahren Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Nachholung von Verfahrensrügen gewährt, das Rechtsbeschwerdegericht hieran gebunden ist: Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass über einen Wiedereinsetzungsantrag das Gericht entscheidet, das bei rechtzeitiger Handlung zur Entscheidung in der Sache selbst berufen…WeiterlesenWiedereinsetzung in den vorigen Stand durch unzuständiges Gericht
Das Oberlandesgericht Hamm, 5 RVs 131/21, hat sich recht umfassend dazu gewäußert, was hinsichtlich eines ärztlichen Attests zu erwarten ist, mit dem die Verhandlungsunfähigkeit – hier: zum Zeitpunkt der Berufungshauptverhandlung – glaubhaft gemacht werden soll: Zulässigkeitsvoraussetzung für ein Wiedereinsetzungsgesuch ist hierbei unter anderem die konkrete Angabe des Hinderungsgrundes (Senatsbeschluss vom 30.10.2018 – 5 Ws 449/18 –, Rn.…WeiterlesenVerhandlungsunfähigkeit: Anforderungen an ärztliches Attest
Das OLG Hamm hat herausgearbeitet, dass eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einzelner Revisionsrügen jedenfalls dann ausgeschlossen sein soll, wenn der Angeklagte und sein Verteidiger in der tatrichterlichen Hauptverhandlung anwesend waren.WeiterlesenWiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen
Fristen sind zum Ausschöpfen da, so lernen es Juristen – und leider geht im Zusammenhang mit Fristen auch gerne mal etwas schief. Dann ist die Rede von der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, also dem Antrag, so gestellt zu werden, als wäre die Frist nicht verloren. Tatsächlich sehen die deutschen Prozessordnungen so eine Möglichkeit vor.WeiterlesenWiedereinsetzung in den vorigen Stand
Es ist die Urlaubszeit angebrochen, manche Glückliche fahren nicht nur in den Urlaub, sondern gleich auch noch mehrere Wochen in den Urlaub. Doch heute gibt es immer wieder unangenehme Post, die einen in der Urlaubszeit erreichen kann: Gerichtlicher Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Abmahnung oder gar Kündigung – und manche haben tatsächlich ein schlechtes Gefühl, in den Urlaub…WeiterlesenUnangenehme Post im Urlaub: Mahnbescheid, Vollsteckungsbescheid, Kündigung oder Abmahnung im Urlaub erhalten?
Es gibt einen weit verbreiteten Irrglauben, der nun durch die deutsche Post nochmals befeuert wird: Es soll für Verbraucher eine Pflicht existieren, täglich in ihren Briefkasten zu sehen und diesen zu leeren. Die deutsche Post hat nun, vor dem Hintergrund dieses Irrglaubens, für ihren Dienst „ePost“ (eine „sichere“ Mail-Adresse als Konkurrenzprodukt zur „DE-Mail“) folgende Klausel…WeiterlesenDen eigenen Briefkasten muss man leeren?
Das OLG Karlsruhe (2 Rv 31 Ss 155/21) hebt zur Frage des Nachweises der Vertretungsvollmacht durch Ausdruck einer als Bilddatei übermittelten Vollmacht hervor: Will der Angeklagte nicht zur Berufungshauptverhandlung erscheinen, steht dies einer darauf gestützten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auch dann entgegen, wenn er auf eine Vertretung durch einen Verteidiger vertraut hat. Die Vorlage…WeiterlesenVollmacht als digitale Bilddatei
Der Bundesgerichtshof (5 StR 376/20) konnte klarstellen, dass eine Wiedereinsetzung ausgeschlossen ist, wenn – zwischenzeitlich – eine Sachentscheidung ergangen ist: Die Wiedereinsetzung ist ausgeschlossen, wenn das Verfahren durch eine Sachentscheidung des Revisionsgerichts rechts- kräftig abgeschlossen ist (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 44 Rn. 1). Das ist hier der Fall. Anhaltspunkte für eine Gehörsverletzung sind weder…WeiterlesenKeine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Sachentscheidung