Verhängung derselben Strafe nach erfolgreicher Revision?

In einem bemerkenswerten Beschluss vom 5. Dezember 2023 (2 StR 446/23) hat der (BGH) wichtige Fragen zur nach einer erfolgreichen Revision behandelt. Die Entscheidung betraf eine Angeklagte, deren ursprüngliches Urteil im Rechtsmittelverfahren teilweise aufgehoben wurde, wobei das Landgericht im zweiten Urteil erneut dieselbe Strafe verhängte.

Hintergrund des Falles

Die Angeklagte wurde wegen und Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Nach einer erfolgreichen Revision gegen die Höhe der Einzelstrafe wegen eines formellen Fehlers setzte das Landgericht die gleiche Strafe erneut fest, obwohl ein zuvor strafschärfend berücksichtigter Bewährungsbruch nicht mehr festgestellt wurde.

Kern der BGH-Entscheidung

Der BGH hebt hervor, dass das Gericht eine umfassende Begründung liefern muss, wenn es nach Aufhebung eines Urteils aufgrund einer erfolgreichen Revision dieselbe Strafe verhängen möchte.

Insbesondere muss erläutert werden, warum die Angeklagte trotz des Wegfalls eines Strafschärfungsgrundes erneut gleich hoch bestraft wird. Diese Anforderungen wurden vom Landgericht nicht erfüllt:

  • Ausführliche Begründung erforderlich: Der BGH betont, dass die ursprüngliche Bewertung der Tat und die Strafzumessung in der aufgehobenen Entscheidung nicht maßgeblich für die neue Bemessung der Strafe sind. Das Gericht muss detailliert darlegen, warum es trotz des geänderten Sachverhalts zu derselben Strafe kommt.
  • Beispiel zum strafschärfenden Umstand: Im konkreten Fall hatte das Gericht ursprünglich einen Bewährungsbruch als strafschärfend gewertet. Da dieser Umstand im neuen Urteil nicht mehr festgestellt wurde, hätte das Gericht ausführlich begründen müssen, warum dennoch dieselbe Strafe angemessen ist.

Fazit

Die Entscheidung des BGH macht deutlich, dass Gerichte bei der erneuten Strafzumessung nach einer erfolgreichen Revision sorgfältig vorgehen müssen. Es reicht nicht aus, einfach dieselbe Strafe erneut zu verhängen, ohne eingehend zu begründen, warum dies trotz des Wegfalls von strafschärfenden Umständen angemessen ist. Diese Präzisierung dient dem Schutz der Rechte der Angeklagten und stellt sicher, dass das Strafmaß stets fair und nachvollziehbar festgelegt wird.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften. Dabei bin ich fortgebildet in Krisenkommunikation und Compliance.

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