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Schlagwort: bewährung

Die bedingte Strafaussetzung ist eine Form der Strafaussetzung im Strafrecht, bei der ein Verurteilter eine Freiheitsstrafe oder Geldstrafe zwar formell verbüßen muss, aber nicht ins Gefängnis muss oder die Geldstrafe nicht bezahlen muss, wenn er für einen bestimmten Zeitraum bestimmte Bewährungsauflagen erfüllt.

Bewährung kann nur bei Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren gewährt werden, wobei die Bewährung bei Vorstrafen schwierig ist. Es wird eine Bewährungszeit von mindestens zwei Jahren festgesetzt, während der der Verurteilte bestimmte Auflagen zu erfüllen hat. Diese Auflagen können je nach Art und Schwere der Straftat und der individuellen Situation des Verurteilten variieren und umfassen insbesondere regelmäßige Meldepflichten bei einem Bewährungshelfer, regelmäßige Kontrollen durch eine zuständige Behörde, die Teilnahme an Therapiemaßnahmen oder die Zahlung von Schadenersatz oder Geldstrafen.

Verstößt die verurteilte Person während der Bewährungszeit gegen die Auflagen oder begeht sie eine neue Straftat, kann die Bewährung widerrufen werden und die ursprüngliche Strafe muss vollständig verbüßt werden. Andernfalls gilt die Strafe am Ende der Bewährungszeit als vollständig verbüßt.

Rechtsanwalt Ferner Alsdorf, Aachen, der Profi im Strafrecht zu Bewährung und Bewährungswiderruf. 

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

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Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Körperverletzung im Amt durch Polizisten

    Körperverletzung im Amt durch Polizisten

    Wenn Ermittlungen gegen Polizisten drohen: Körperverletzung im Amt durch Polizisten aus strafrechtlicher Sicht. Körperverletzungsvorwürfe gegen Polizeibeamte sind kein Randthema mehr. Gerade in Zeiten zunehmender Sensibilität gegenüber polizeilichem Handeln und einer breiten medialen Aufmerksamkeit kann eine Anzeige wegen „Körperverletzung im Amt“ mehr als nur eine dienstrechtliche Komplikation sein.

    Die Vorwürfe sind ernst, die rechtlichen Folgen können gravierend sein, und nicht selten steht mehr auf dem Spiel als nur ein Strafverfahren: Die beamtenrechtliche Existenz, das berufliche Ansehen und die psychische Belastung wiegen schwer. Dieser Beitrag will einen juristisch fundierten, aber verständlichen Überblick geben, was hinter dem Tatvorwurf steckt, was ihn von der „normalen“ Körperverletzung unterscheidet und welche Entwicklungen die Rechtsprechung zuletzt genommen hat.

    Hinweis: Wir vertreten keine Opfer von Straftaten. Wenn Sie vermeintliches Opfer von Polizeigewalt sind, wenden Sie sich an den Weißen Ring. In unserer Kanzlei werden regelmäßig Justizangehörige, speziell Polizisten und auch Richter, verteidigt.

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  • Steuerhinterziehung im Restaurant: Anforderungen an das Urteil

    Steuerhinterziehung im Restaurant: Anforderungen an das Urteil

    Mit seinem Beschluss vom 1. April 2025 (1 StR 489/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine Entscheidung des Landgerichts Dresden teilweise aufgehoben. Das Urteil hatte den Angeklagten unter anderem wegen Steuerhinterziehung in 16 Fällen sowie wegen Fälschung technischer Aufzeichnungen verurteilt. Während Letzteres rechtsfehlerfrei festgestellt wurde, beanstandete der BGH im Bereich der Steuerhinterziehung erhebliche formelle und inhaltliche Mängel. Die Entscheidung wirft ein Schlaglicht auf die prozessualen Anforderungen an die Abfassung von Urteilsgründen im Steuerstrafrecht und auf den fehleranfälligen Umgang mit komplexen steuerlichen Zurechnungsfragen bei gewerblichem Zusammenwirken.

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  • § 266a StGB: Wenn Lohnabgaben zur Strafsache werden

    § 266a StGB: Wenn Lohnabgaben zur Strafsache werden

    In vielen Unternehmen entsteht ein Strafbarkeitsrisiko nicht durch spektakuläre Korruptionsfälle, sondern durch ganz normale Lohn- und Personalarbeit. § 266a StGB – Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt – gehört dabei zu den Delikten, die Ermittlungsbehörden und Gerichte seit Jahren regelmäßig beschäftigen. Wer Personalverantwortung trägt, sollte diese Norm nicht als Randthema des Steuerberaters verbuchen, sondern als klassischen Teil des eigenen Haftungs- und Organisationsrisikos.

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  • Fünf Euro pro Tagessatz: LG Nürnberg-Fürth zur Bemessung der Geldstrafe beim Bürgergeldempfänger

    Fünf Euro pro Tagessatz: LG Nürnberg-Fürth zur Bemessung der Geldstrafe beim Bürgergeldempfänger

    In einem bemerkenswerten Urteil vom 12. März 2024 (Az. 12 KLs 505 Js 503/22) hat das Landgericht Nürnberg-Fürth die Höhe des Tagessatzes für einen Bürgergeldempfänger bei der Verhängung einer Geldstrafe auf 5 € festgesetzt. Trotz eines massiven Steuerhinterziehungsfalls mit einer Schadenssumme von über 700.000 € wurde dem Angeklagten eine moderate finanzielle Sanktion auferlegt – unter Verweis auf seine tatsächliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Entscheidung wirft ein Schlaglicht auf die sozialstaatlich geprägte Auslegung des § 40 Abs. 2 StGB und die Grenzen strafrechtlicher Sanktionierung bei mittellosen Straftätern.

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  • Einkommen aus Straftaten und Hartz IV: OLG Oldenburg verlangt Abzug von „Kosten des Verbrechens“

    Einkommen aus Straftaten und Hartz IV: OLG Oldenburg verlangt Abzug von „Kosten des Verbrechens“

    Mit Beschluss vom 25.03.2025 (Az. 1 ORs 51/25) hat das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg ein bemerkenswertes Urteil zu einem ungewöhnlichen, aber rechtlich relevanten Fall gefällt: Es ging um die Frage, ob und wie Einnahmen aus Betäubungsmittelhandel bei der Berechnung des anrechenbaren Einkommens im Sozialleistungsrecht berücksichtigt werden müssen. Im Mittelpunkt stand die rechtstechnisch brisante Konstellation: Können bei illegalem Einkommen Betriebsausgaben geltend gemacht werden?

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  • Stalking: Rechtliche Grenzen der Nachstellung

    Stalking: Rechtliche Grenzen der Nachstellung

    Mit Beschluss vom 8. April 2025 (Az. 5 ORs 9/25) hat das Oberlandesgericht Hamm eine strafrechtlich wie systematisch bedeutsame Entscheidung zur Reichweite des Nachstellungstatbestands gemäß § 238 StGB gefällt. Im Zentrum steht die Frage, wann mehrere einzelne Verhaltensweisen als eine einheitliche Tat oder als mehrere selbständige Nachstellungstaten zu behandeln sind. Zugleich wird das Verhältnis zur Bedrohungstat nach § 241 StGB, zur Strafzumessung und zur Bewährungsentscheidung beleuchtet – stets vor dem Hintergrund einer zutiefst persönlichen Trennungskonfliktsituation.

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  • Steuerhinterziehung: BGH zur Bindung des Strafverfahrens an den konkreten Anklagesachverhalt

    Steuerhinterziehung: BGH zur Bindung des Strafverfahrens an den konkreten Anklagesachverhalt

    Mit Beschluss vom 5. März 2025 (Az. 1 StR 501/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein bemerkenswertes Strafurteil wegen Steuerhinterziehung aufgehoben und das Verfahren eingestellt. Anlass war kein Freispruch in der Sache selbst, sondern ein gravierender formeller Fehler: Die angeklagte Tat entsprach nicht derjenigen, die letztlich verurteilt wurde. Dieses Urteil betont die verfassungsrechtlich verankerte Bedeutung der Anklageschrift als Fundament eines jeden Strafverfahrens und stellt klar, dass eine Verurteilung jenseits ihres Rahmens unzulässig ist – und zwar selbst dann, wenn die materiellen Vorwürfe schwer wiegen.

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  • Mindeststrafe bei besonders schwerer Vergewaltigung

    Mindeststrafe bei besonders schwerer Vergewaltigung

    BGH zur Tragweite strafschärfender Umstände und gerichtlicher Begründungspflichten bei Vergewaltigung: Der Strafrahmen des § 177 Abs. 6 StGB markiert einen besonders sensiblen Bereich des Sexualstrafrechts: Mit einer Mindestfreiheitsstrafe von zwei Jahren und einer Bandbreite, die bis zu fünfzehn Jahren reicht, konfrontiert er das Gericht mit der Herausforderung, Schuldangemessenheit und gesetzliche Vorgaben in ein nachvollziehbares Verhältnis zu setzen.

    Dass gerade bei der Verhängung der Mindeststrafe besondere Sorgfalt geboten ist, zeigt der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 5. März 2025 (Az. 6 StR 508/24). Der 6. Strafsenat hob darin den Strafausspruch eines Urteils des Landgerichts Frankfurt (Oder) auf, weil die Entscheidung zur Strafhöhe bei einer besonders schweren Vergewaltigung trotz erheblicher strafschärfender Umstände nicht tragfähig begründet war.

    Die Entscheidung bekräftigt, dass die richterliche Strafzumessung nicht nur Ergebnis, sondern auch Begründungskultur verlangt – insbesondere dann, wenn die gesetzlich vorgesehene Mindeststrafe trotz gravierender Tatumstände ausgesprochen wird.

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  • Vergewaltigung im Schlaf: Konkretisierung und rechtliche Würdigung von Serienstraftaten im Sexualstrafrecht

    Vergewaltigung im Schlaf: Konkretisierung und rechtliche Würdigung von Serienstraftaten im Sexualstrafrecht

    Mit Urteil vom 15. Januar 2025 (Az. 2 StR 298/24) hat der Bundesgerichtshof ein Urteil des Landgerichts Marburg aufgehoben, das den Angeklagten in mehreren Anklagepunkten vom Vorwurf der sexuellen Übergriffe freigesprochen hatte.

    Die Entscheidung beleuchtet mit großer Klarheit zwei zentrale Fragen des Sexualstrafrechts: Einerseits, wie Tatbestände bei sexuellen Handlungen an schlafenden Personen rechtlich zu würdigen sind; andererseits, welche Anforderungen an die Konkretisierung gleichförmiger Serienstraftaten zu stellen sind. Beides wird in der Praxis regelmäßig relevant, etwa bei Vorwürfen, die sich auf wiederkehrende Übergriffe in Beziehungskontexten beziehen – häufig mit eingeschränkter oder fragmentarischer Aussagebasis auf Seiten der Betroffenen.

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  • Tabaksteuer und Shisha-Tabak: Strafrechtliche Risiken für Händler und Bars

    Tabaksteuer und Shisha-Tabak: Strafrechtliche Risiken für Händler und Bars

    Tabaksteuer und Shisha-Tabak im Steuerstrafrecht: Die steigende Beliebtheit von Shisha-Bars und Wasserpfeifentabak hat nicht nur den Markt belebt, sondern auch das Interesse der Zollverwaltung geweckt. Mit der Einführung des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes und verschärften Regelungen zur Tabaksteuer sieht sich die Branche erheblichen Herausforderungen gegenüber.

    Insbesondere die Steuerpflicht beim Mischen von Tabakkomponenten sowie die strengen Verpackungsvorschriften bergen erhebliche strafrechtliche Risiken für Händler und Konsumenten. In diesem Beitrag beleuchten wir die rechtlichen Fallstricke und die Gefahr von Steuerstrafverfahren im Zusammenhang mit Wasserpfeifentabak.

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  • Betrugsstrafbarkeit im Zusammenhang mit Coronatests

    Betrugsstrafbarkeit im Zusammenhang mit Coronatests

    Mit Urteil vom 4. Dezember 2024 (5 StR 498/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine aufsehenerregende Entscheidung zur Strafbarkeit betrügerischer Abrechnungen im Zusammenhang mit der Coronapandemie getroffen. Die Entscheidung betrifft zwei Angeklagte, die durch manipulierte Abrechnungen von Coronatests Millionenbeträge erlangten. Das Gericht befasste sich insbesondere mit der Frage, ob und in welchem Umfang die Einziehung von Taterträgen erfolgen kann, wenn einzelne Testleistungen tatsächlich erbracht wurden, die Abrechnung aber durch zusätzliche Täuschungselemente geprägt war.

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  • Strafbarkeit des Verbreitens von Propagandamitteln terroristischer Organisationen

    Strafbarkeit des Verbreitens von Propagandamitteln terroristischer Organisationen

    Die Nutzung sozialer Medien zur Verbreitung extremistischer Inhalte ist eine zunehmende Herausforderung für Strafverfolgungsbehörden. Insbesondere in politisch aufgeladenen Konfliktsituationen werden digitale Plattformen oft genutzt, um Propaganda terroristischer Organisationen zu verbreiten und dadurch bestimmte ideologische Botschaften zu verstärken.

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 18. Dezember 2024 (Az. 3 StR 507/24)die Verurteilung einer Angeklagten wegen des Verbreitens von Propagandamitteln terroristischer Organisationen (§ 86 Abs. 2 StGB) bestätigt. Die Entscheidung bekräftigt die strafrechtliche Relevanz solcher Handlungen und verdeutlicht, dass das Posten extremistischer Inhalte in sozialen Netzwerken nicht nur politische oder moralische, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann.

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  • Fehlende Vereidigung von Dolmetschern: Der BGH zur Verletzung von § 189 GVG

    Fehlende Vereidigung von Dolmetschern: Der BGH zur Verletzung von § 189 GVG

    Mit Beschluss vom 19. Dezember 2024 (2 StR 389/24) hob der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main auf, das zwei Angeklagte wegen versuchten Totschlags verurteilt hatte. Grund für die Aufhebung war ein Verstoß gegen § 189 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), da die in der Hauptverhandlung tätigen Dolmetscher nicht vereidigt worden waren. Die Entscheidung verdeutlicht, welche Bedeutung der ordnungsgemäßen Übersetzung in Strafprozessen zukommt und welche Konsequenzen formelle Fehler für ein Verfahren haben können.

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  • Rechtsbeugung als Straftat: BGH zur Grenzüberschreitung eines Familienrichters

    Rechtsbeugung als Straftat: BGH zur Grenzüberschreitung eines Familienrichters

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 20. November 2024 (2 StR 54/24) die strafrechtlichen Grenzen richterlichen Handelns scharf gezogen. Ein Familienrichter, der unter Missachtung seiner Neutralität ein Verfahren bewusst manipulierte, um eine bestimmte politische Agenda durchzusetzen, wurde wegen Rechtsbeugung (§ 339 StGB) verurteilt. Die Entscheidung befasst sich mit den Anforderungen an die richterliche Unabhängigkeit und zeigt, wann eine bewusste und schwerwiegende Verletzung des Rechts eine Straftat darstellt.

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  • Entfernung eines Beamten wegen Untreue – Außerdienstliches Fehlverhalten mit dienstlichem Bezug

    Entfernung eines Beamten wegen Untreue – Außerdienstliches Fehlverhalten mit dienstlichem Bezug

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH München, 16a D 23.1042) konnte sich mit Urteil vom 22. Januar 2025 zur Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen außerdienstlich begangener Untreue äußern: Es ging um einen Kämmerer einer Stadt (Besoldungsgruppe A 14), der sich als Geschäftsleiter eines Zweckverbands über Jahre hinweg private Kredite aus dem Verbandsvermögen verschafft hatte.

    Kernfrage war, ob ein solches Fehlverhalten trotz der außerdienstlichen Begehung das Vertrauen in die pflichtgemäße Amtsführung des Beamten derart erschüttert, dass seine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis gerechtfertigt ist. Der VGH München bejahte dies mit Verweis auf den engen Zusammenhang zwischen der Untreuehandlung und den dienstlichen Aufgaben des Beamten.

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