Neue EU-Vorschriften für Design, Produktion und Abfallbehandlung von Batterien (2022)

Ende des Jahres 2022 erzielten das EU-Parlament und der Rat eine vorläufige Einigung über die Überarbeitung der EU-Batterievorschriften, die den technologischen Entwicklungen und künftigen Herausforderungen Rechnung trägt. Die vereinbarten Regeln werden laut dortiger Mitteilung den gesamten Lebenszyklus von Batterien abdecken, vom Entwurf bis zum Ende der Lebensdauer, und für alle in der EU verkauften Batterietypen gelten. Dabei geht es um

  • Strengere Anforderungen an Nachhaltigkeit, Leistung und Kennzeichnung
  • zur Behandlung sozialer und ökologischer Risiken
  • Strengere Ziele für Abfallsammlung, Recyclingeffizienz und Materialrückgewinnung
  • Gerätebatterien werden leichter zu ersetzen sein

Kurzübersicht der neuen Regeln für Batterien

Die neuen Vorschriften zielen laut Kommission darauf ab, das Funktionieren des Binnenmarktes für Batterien zu verbessern und dank der Sicherheits-, Nachhaltigkeits- und Kennzeichnungsanforderungen einen faireren Wettbewerb zu gewährleisten. Erreicht werden soll das durch Leistungs-, Haltbarkeits- und Sicherheitskriterien, strenge Beschränkungen für gefährliche Stoffe wie Quecksilber, Kadmium und Blei und obligatorische Informationen über den Kohlenstoff-Fußabdruck von Batterien.

Die Verordnung führt auch (weitere) Kennzeichnungs- und Informationspflichten ein, u. a. über die Bestandteile der Batterie und den Recyclinganteil, sowie einen elektronischen „Batteriepass“ und einen QR-Code.

Hinweis: Die Einigung zielt nach dortiger Einschätzung darauf ab, den Text klarer und kohärenter zu gestalten und seine Anwendung durch die Mitgliedstaaten und Wirtschaftsakteure auf dem Markt mit einem realistischen Umsetzungszeitplan zu erleichtern. Insbesondere werden die Kennzeichnungsvorschriften 36 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung und der QR-Code 42 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung in Kraft treten.

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Neue EU-Vorschriften für Design, Produktion und Abfallbehandlung von Batterien (2022) - Rechtsanwalt Ferner
Quelle des Bildes: Mitteilung der EU-Kommission

Gerätebatterien werden leichter zu ersetzen sein

Die Verhandlungsführer einigten sich auf strengere Anforderungen, um Batterien nachhaltiger, leistungsfähiger und langlebiger zu machen. Die Vereinbarung sieht vor, dass Batterien für Elektrofahrzeuge, LMT-Batterien und wiederaufladbare Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2kWh einen Kohlenstoff-Fußabdruck angeben und ein entsprechendes Etikett tragen müssen.

Dreieinhalb Jahre nach Inkrafttreten der Rechtsvorschriften müssen Gerätebatterien so konstruiert sein, dass die Verbraucher sie leicht selbst herausnehmen und ersetzen können.

Um die Verbraucher besser zu informieren, werden die Batterien mit Etiketten und QR-Codes versehen, die Informationen über ihre Kapazität, Leistung, Haltbarkeit und chemische Zusammensetzung sowie das Symbol für die getrennte Sammlung“ enthalten. LMT-Batterien, Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh und EV-Batterien müssen außerdem einen digitalen Batteriepass“ tragen, der Informationen über das Batteriemodell sowie spezifische Informationen über die einzelne Batterie und ihre Verwendung enthält.

Sorgfaltspflicht für die Batterieindustrie

Gemäß der Vereinbarung müssen alle Wirtschaftsakteure, die Batterien auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, mit Ausnahme von KMU, eine so genannte Sorgfaltspflichtpolitik“ entwickeln und umsetzen, die internationalen Standards entspricht, um die sozialen und ökologischen Risiken im Zusammenhang mit der Beschaffung, der Verarbeitung und dem Handel mit Rohstoffen und Sekundärrohstoffen anzugehen.

Recycling-Quoten

Für Gerätebatterien werden Sammelziele von 45 % bis 2023, 63 % bis 2027 und 73 % bis 2030 festgelegt, für LMT-Batterien von 51 % bis 2028 und 61 % bis 2031;
Mindestmengen an zurückgewonnenem Kobalt (16%), Blei (85%), Lithium (6%) und Nickel (6%) aus Produktions- und Verbraucherabfällen müssen in neuen Batterien wiederverwendet werden;
Alle LMT-, EV-, SLI- und Industriebatterien müssen unabhängig von ihrer Beschaffenheit, ihrer chemischen Zusammensetzung, ihrem Zustand, ihrer oder ihrer Herkunft unentgeltlich von den Endnutzern gesammelt werden;

(Quelle: Mitteilungen von Europaparlament und EU Kommission)

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften. Dabei bin ich fortgebildet in Krisenkommunikation und Compliance.

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