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Vorsicht beim Verschenken von Altfahrzeugen: Die Strafbarkeit winkt

OLG Celle (Az: 32 Ss 113/09): Das Verschenken eines nicht mehr fahrbereiten Altfahrzeugs an eine Privatperson zum Zweck des Ausschlachtens erfüllt den objektiven Tatbestand des § 326 Abs. 1 Nr. 4 a StGB.WeiterlesenVorsicht beim Verschenken von Altfahrzeugen: Die Strafbarkeit winkt