Stiftung EAR

Die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) ist die Gemeinsame Stelle der Hersteller im Sinne des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG). Das ElektroG ist die deutsche Umsetzung der EU- über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE).

Die Stiftung EAR ist von besonderer Bedeutung im Wirtschaftsverkerh, weil eine mangelnde Registrierung dort zu einem Bußgeldverfahren beim Umweltbundesamt führen kann. Insbesondere beim Vertrieb von Geräten mit Batterien ein nicht zu unterschätzender Problembereich.

Die Stiftung EAR wurde 2005 gegründet und hat ihren Sitz in Fürth. Sie hat die Aufgabe, die Organisation der Rücknahme von Elektro- und Elektronik-Altgeräten zu koordinieren. Das heißt, sie registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten, die auf dem deutschen Markt tätig sind, um sicherzustellen, dass diese ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur umweltgerechten Entsorgung ihrer Produkte nachkommen.

Die Aufgaben der Stiftung EAR sind

  1. die Registrierung der Hersteller: Jeder Hersteller, der Elektro- und Elektronikgeräte auf dem deutschen Markt in Verkehr bringt, muss bei der Stiftung EAR registriert sein.
  2. die Koordination der Sammlung von Altgeräten: Die Stiftung EAR weist jedem registrierten Hersteller Sammel- und Entsorgungspflichten zu und überwacht deren Erfüllung.
  3. Datenbereitstellung: Die Stiftung EAR stellt Daten zur Verfügung, die für die Überwachung der Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten erforderlich sind.

Batterierecht?

Noch ungewohnt ist das Batterierecht ein bedeutsames Rechtsgebiet im zukünftigen technologierecht: Von Haftungsfragen und vertraglicehn Fragen zur Nutzung bis zu Rohstoffen und Lieferketten-Management spielt hier eine Vielzahl komplexer Fragen mit hinein. Wir beraten Unternehmen in diesem spannenden Themenfeld!

Damit fungiert die Stiftung EAR als zentrale Stelle, die sicherstellt, dass Elektro- und Elektronik-Altgeräte nach den Vorgaben des ElektroG gesammelt und entsorgt werden. Sie trägt damit dazu bei, Umweltschäden zu vermeiden und wertvolle Ressourcen durch Recycling zurückzugewinnen.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht und anspruchsvolles IT-Recht / Technologierecht - ergänzt um Arbeitsrecht.