IWF + ICMEC & NCMCE

IWF steht für „Internet Watch Foundation“ und ist eine nicht-staatliche Organisation. Die IWF wurde gegründet, um eine „unabhängige Rolle bei der Entgegennahme, Bewertung und Verfolgung von öffentlichen Beschwerden über Inhalte über sexuellen Kindesmissbrauch im Internet zu übernehmen“.

Wir verteidigen beim Vorwurf Kinderpornografie – seriös, hart und mit einem Ziel: Ihre Existenz zu sichern!

Seit der Gründung im Jahr 1996 betreibt die IWF einen Hotlinedienst für die Öffentlichkeit, um potenziell kriminelle Inhalte zu melden.

Hinweis: Einen praktisches Fall des Einsatzes von PhotoDNA finden Sie hier bei uns!

Die IWF ist insbesondere wegen der dort vorgehaltenen Hash-Datenbank von besonderer Bedeutung: Dort erstellt man zu bekannten Bildern und Videos von sexuellem Kindesmissbrauch eindeutige Codes (Hashes) unter Verwendung von Microsofts Technik „PhotoDNA“. Die von IWF erstellte Liste ermöglicht es, bekannte Bilder und Videos automatisch zu erkennen, bevor sie etwa über das Internet erfolgreich verbreitet werden können. Provider aber auch staatliche Polizeistellen erhalten eine fortlaufend aktualisierte Liste und so werden etwa bei Providern Bildern fortlaufend mit dieser Liste abgeglichen und bei Treffern gehen Meldungen an die Polizei.

Also kurz zu PhotoDNA: Die Software „PhotoDNA“ erstellt von hochgeladenen Fotos einen digitalen Fingerabdruck bzw. einen „hash-Code“ und gleicht diesen mit bekannten CEI-Inhalten ab. In den hierfür genutzten Datenbanken sind nur bestätigte „Child Exploitative Imagery“(CEI)-Inhalte enthalten: Die Fotos, die verwendet werden, um die „hash-Codes“ zu erstellen, sind zuvor an das „National Center for Missing and Exploited Children“ (NCMEC) gemeldet und von Menschen als CEI-Inhalt verifiziert worden. Erst anschließend werden die „Hash-Codes“ der jeweiligen Datenbank hinzugefügt.

Hinweis: In dem Zusammenhang zu erwähnen ist auch das „International Centre for Missing and Exploited Children“ (ICMEC), das die gleiche Technik verwendet, allerdings nach Bildern sucht um diese zu löschen. Ebenso gehört hierhin das „National Centre for Missing and Exploited Children“ (NCMCE)

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften. Dabei bin ich fortgebildet in Krisenkommunikation und Compliance.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht und anspruchsvolles IT-Recht + Kunst & Medien - ergänzt um Arbeitsrecht.