Ermittlungsverfahren wegen Täuschung beim Vaterschaftstest?

Beim Vaterschaftstest getäuscht: Erkennt der Vater eines Kindes die Vaterschaft nicht an, können Gerichte dies klären. Über einen solchen Fall hat nun das Oberlandesgericht Oldenburg (3 UF 138/20) entschieden.

Eine junge Frau war sich sicher, wer der Vater ihrer Tochter sei. Das Amtsgericht holte ein DNA-Gutachten. Das Ergebnis: Die Vaterschaft des vermeintlichen Vaters war mangels Übereinstimmung der genetischen Merkmale ausgeschlossen. Davon unbeeindruckt blieb die Mutter bei ihrer Behauptung. Sie vermutete, der vermeintliche Vater habe zur Entnahme der DNA-Probe seinen Bruder geschickt. Beide sähen sich sehr ähnlich.

Das OLG ordnete die erneute Begutachtung an. Diesmal sollte die Mutter bei der Entnahme der Probe anwesend sein. Überraschung: Der vermeintliche Vater war auch der tatsächliche Vater des Kindes.

Folge: Die Akten werden nun der Staatsanwaltschaft übersandt. Diese wird prüfen, ob gegen den Antragsgegner und seinen Bruder ein eingeleitet wird. (Quelle: Pressemitteilung des Gerichts)

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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