In den letzten Jahren hat das Pedelec als umweltfreundliche Alternative zum Auto an Beliebtheit gewonnen. Doch mit der steigenden Verbreitung dieser Fahrräder mit elektrischer Unterstützung wächst auch die Versuchung, sie zu manipulieren, um höhere Geschwindigkeiten zu erreichen.WeiterlesenDie juristischen Fallstricke beim Frisieren von Pedelecs
Schlagwort: Pedelec
Ein Pedelec ist ein Elektrofahrrad, bei dem der Fahrer beim Treten durch einen Elektromotor unterstützt wird. Im Gegensatz zum E-Bike wird der Fahrer beim Pedelec jedoch nur dann vom Motor unterstützt, wenn er selbst in die Pedale tritt. Pedelecs werden immer beliebter und gelten als umweltfreundliche Alternative zum Auto.
Die wichtigsten rechtlichen Fragen rund um das Pedelec betreffen die zulässige Geschwindigkeit, die Versicherungspflicht, die Straßenverkehrsordnung und die Altersbeschränkungen.
Pedelecs dürfen in Deutschland maximal 25 km/h schnell fahren. Kann ein Pedelec schneller fahren, gilt es als Kraftfahrzeug und ist zulassungs- und führerscheinpflichtig. Bezüglich der Versicherungspflicht gelten Pedelecs bis zu einer Leistung von 250 Watt als Fahrräder und benötigen keine eigene Versicherung.
Für Pedelecs gelten die gleichen Verkehrsregeln wie für Fahrräder, einschließlich der Helmpflicht für Kinder unter 12 Jahren. Für Erwachsene ist das Tragen eines Helms zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber dringend empfohlen. Schließlich gibt es Altersbeschränkungen für Pedelec-Fahrer, da sie als Fahrräder gelten. Kinder unter 14 Jahren dürfen ein Pedelec nur in Begleitung eines Erwachsenen fahren.
Wichtig ist, dass sich Pedelec-Fahrerinnen und -Fahrer über die geltenden Verkehrsregeln und gesetzlichen Bestimmungen informieren, um sicher und legal unterwegs zu sein. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann bei rechtlichen Fragen rund um das Pedelec beraten und unterstützen.
Eine Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter begründet die Regelvermutung, ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs zu sein. Von der Entziehung der Fahrerlaubnis kann auch hier nur in Ausnahmefällen abgesehen werden – so nun (auch) das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 08.05.2023 (1 Ss 276/22).WeiterlesenEntzug der Fahrerlaubnis bei Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter
Um eine Trunkenheitsfahrt auf einem eScooter ging es beim Landgericht Wuppertal, 25 Qs 63/21 (922 Js 3738/21), das im Ergebnis dem Nutzer des eScooter die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen hat. Anders noch das Amtsgericht vorher.WeiterlesenTrunkenheitsfahrt auf eScooter: Entzug der Fahrerlaubnis
Das BayObLG (205 StRR 216/20) hat hervorgehoben, dass eScooter – anders als Pedells – Kraftfahrzeuge im Sinne des StGB sind: Auch im Rahmen des § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB ist für den Begriff „Kraftfahrzeug“ die verkehrsrechtliche Legaldefinition des § 1 Abs. 2 StVG maßgeblich. Demzufolge sind Kraftfahrzeuge im Sinne von § 69 StGB…WeiterleseneScooter sind Kraftfahrzeuge
E-Scooter und Alkohol: Zu zwei vollkommen unterschiedlichen Sichtweisen kamen jetzt das Landgericht (LG) Halle und das Amtsgericht (AG) München, als es um Trunkenheitsfahrten mit einem E-Scooter ging. Insbesondere die Frage, ob ein E-Scooter eher der Gattung eines Kraftfahrzeugs oder eines Fahrrads zugehörig ist, hat Auswirkungen auf das Strafmaß. Es kommt auch darauf an, ob die…WeiterlesenTrunkenheitsfahrt mit E-Scooter
Das Oberlandesgericht Karlsruhe (Beschluss vom 14.7.2020, 2 Rv 35 Ss 175/20) sieht derzeit keine gesicherten naturwissenschaftlichen Erkenntnisse dafür, dass Fahrer von „Pedelecs“ mit einer Begrenzung der motorunterstützten Geschwindigkeit auf 25 km/h bereits unterhalb der für Fahrradfahrer geltenden Grenze von 1,6 Promille Blutalkoholkonzentration absolut fahruntüchtig sind. Die vom Bundesgerichtshof festgelegte Grenze, wonach der Führer eines Kfz…WeiterlesenTrunkenheit im Verkehr: Keine 1,1-Promille-Grenze für „Pedelecs“