Ich möchte auf das Jahr 2025 zurückblicken, konkret auf ausgewählte Erfahrungen im letzten Jahr. Nach über einem Jahrzehnt als Strafverteidiger ist es dann doch immer wieder überraschend, was man alles erlebt – und was sich alles wiederholt –, trotz oder gerade angesichts der mitgebrachten Erfahrung.
(mehr …)Schlagwort: Pedelec
Ein Pedelec ist ein Elektrofahrrad, bei dem der Fahrer beim Treten durch einen Elektromotor unterstützt wird. Im Gegensatz zum E-Bike wird der Fahrer beim Pedelec jedoch nur dann vom Motor unterstützt, wenn er selbst in die Pedale tritt. Pedelecs werden immer beliebter und gelten als umweltfreundliche Alternative zum Auto.
Die wichtigsten rechtlichen Fragen rund um das Pedelec betreffen die zulässige Geschwindigkeit, die Versicherungspflicht, die Straßenverkehrsordnung und die Altersbeschränkungen.
Pedelecs dürfen in Deutschland maximal 25 km/h schnell fahren. Kann ein Pedelec schneller fahren, gilt es als Kraftfahrzeug und ist zulassungs- und führerscheinpflichtig. Bezüglich der Versicherungspflicht gelten Pedelecs bis zu einer Leistung von 250 Watt als Fahrräder und benötigen keine eigene Versicherung.
Für Pedelecs gelten die gleichen Verkehrsregeln wie für Fahrräder, einschließlich der Helmpflicht für Kinder unter 12 Jahren. Für Erwachsene ist das Tragen eines Helms zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber dringend empfohlen. Schließlich gibt es Altersbeschränkungen für Pedelec-Fahrer, da sie als Fahrräder gelten. Kinder unter 14 Jahren dürfen ein Pedelec nur in Begleitung eines Erwachsenen fahren.
Wichtig ist, dass sich Pedelec-Fahrerinnen und -Fahrer über die geltenden Verkehrsregeln und gesetzlichen Bestimmungen informieren, um sicher und legal unterwegs zu sein. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann bei rechtlichen Fragen rund um das Pedelec beraten und unterstützen.

Haftung für Brand durch unbeaufsichtigtes Laden von E-Bike-Batterie
Das Landgericht Lübeck hat sich mit der Haftung für einen Brand durch unbeaufsichtigtes Laden einer E-Bike-Batterie beschäftigt: Dieses Urteil hat erhebliche Implikationen für die Risikobewertung im Bereich der E-Mobilität und für mietrechtliche sowie deliktsrechtliche Haftungskonstellationen.
Das LG Lübeck (5 O 26/23) entschied in dem Fall, bei dem der Brand einer Halle auf das unbeaufsichtigte Laden einer E-Bike-Batterie zurückzuführen war, zu Gunsten der Eigentümer des Gebäudes: Die Klage zielte auf Schadensersatz gegen den Mieter der Halle ab, der die Batterie des E-Bikes geladen hatte. Kernfragen betrafen die Sorgfaltspflichten beim Betrieb von Elektrogeräten, insbesondere im gewerblichen Umfeld, und die Zurechnung solcher Gefahren. Hierbei wurde – unter Rückgriff auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs – festgestellt, dass der Ladevorgang von Akkumulatoren bei Fahrzeugen zum Betrieb gehört, was eine weite Haftung eröffnet; wobei das LG sich auch postieren konnte, wann ein e-Bike als Fahrzeug im Sinne des StVG einzustufen ist.
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Die juristischen Fallstricke beim Frisieren von Pedelecs
In den letzten Jahren hat das Pedelec als umweltfreundliche Alternative zum Auto an Beliebtheit gewonnen. Doch mit der steigenden Verbreitung dieser Fahrräder mit elektrischer Unterstützung wächst auch die Versuchung, sie zu manipulieren, um höhere Geschwindigkeiten zu erreichen.
(mehr …)Entzug der Fahrerlaubnis bei Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter
Eine Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter begründet die Regelvermutung, ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs zu sein. Von der Entziehung der Fahrerlaubnis kann auch hier nur in Ausnahmefällen abgesehen werden – so nun (auch) das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 08.05.2023 (1 Ss 276/22).
(mehr …)Weitere Beiträge zum Thema Alkohol und eScooter bei uns:
- Landgericht Wuppertal, 25 Qs 63/21 (922 Js 3738/21) – mit Darstellung des Streits hinter der Problematik
- Bundesgerichtshof zu den Feststellungen zum eScooter bei Trunkenheitsfahrt
- Landgericht Osnabrück zu den Promillegrenzen auf einem eScooter
- Landgericht (LG) Halle und Amtsgericht (AG) München zu Trunkenheitsfahrten mit einem E-Scooter
- OLG Frankfurt zum Entzug der Fahrerlaubnis bei Trunkenheitsfahrt auf eScooter
- Passend dazu: OLG Karlsruhe zu Alkohol auf Pedelecs
- Übersicht zu Promillegrenzen im allgemeinen
Trunkenheitsfahrt auf eScooter: Entzug der Fahrerlaubnis
Um eine Trunkenheitsfahrt auf einem eScooter ging es beim Landgericht Wuppertal, 25 Qs 63/21 (922 Js 3738/21), das im Ergebnis dem Nutzer des eScooter die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen hat. Anders noch das Amtsgericht vorher.
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- Landgericht Wuppertal, 25 Qs 63/21 (922 Js 3738/21) – mit Darstellung des Streits hinter der Problematik
- Bundesgerichtshof zu den Feststellungen zum eScooter bei Trunkenheitsfahrt
- Landgericht Osnabrück zu den Promillegrenzen auf einem eScooter
- Landgericht (LG) Halle und Amtsgericht (AG) München zu Trunkenheitsfahrten mit einem E-Scooter
- OLG Frankfurt zum Entzug der Fahrerlaubnis bei Trunkenheitsfahrt auf eScooter
- Passend dazu: OLG Karlsruhe zu Alkohol auf Pedelecs
- Übersicht zu Promillegrenzen im allgemeinen
eScooter sind Kraftfahrzeuge
Das BayObLG (205 StRR 216/20) hat hervorgehoben, dass eScooter – anders als Pedells – Kraftfahrzeuge im Sinne des StGB sind:
Auch im Rahmen des § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB ist für den Begriff „Kraftfahrzeug“ die verkehrsrechtliche Legaldefinition des § 1 Abs. 2 StVG maßgeblich. Demzufolge sind Kraftfahrzeuge im Sinne von § 69 StGB alle mit Maschinenkraft angetriebenen, nicht an Bahngleise gebundenen Landfahrzeuge. Unerheblich ist, ob es für das Führen des Kraftfahrzeuges nach § 4 Abs. 1 FeV einer Fahrerlaubnis bedarf (…).
Eine vom Gesetzgeber bewusst vorgenommene Ausnahmeregelung besteht gemäß des im Rahmen des § 69 StGB ebenfalls zu beachtenden § 1 Abs. 3 Satz 1 StVG (vgl. Valerius a.a.O. § 69 Rn. 47) für sog. Pedelecs, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer Nenndauerleistung von höchstens 0,25 kW ausgestattet sind, deren Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und unterbrochen wird, wenn das Fahrzeug eine Geschwindigkeit von 25 km/h erreicht oder wenn der Fahrer nicht mehr tritt. Diese werden gemäß § 1 Abs. 3 StVG als Fahrräder eingestuft und fallen daher auch nicht unter den Anwendungsbereich des § 69 StGB.
Eine solche Regelung wurde dagegen für EScooter nicht getroffen, so dass diese als Kraftfahrzeuge auch im Sinne der Vorschrift des § 69 StGB gelten.
Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter
E-Scooter und Alkohol: Zu zwei vollkommen unterschiedlichen Sichtweisen kamen jetzt das Landgericht (LG) Halle und das Amtsgericht (AG) München, als es um Trunkenheitsfahrten mit einem E-Scooter ging.
Insbesondere die Frage, ob ein E-Scooter eher der Gattung eines Kraftfahrzeugs oder eines Fahrrads zugehörig ist, hat Auswirkungen auf das Strafmaß. Es kommt auch darauf an, ob die sog. Regelvermutung (des § 69 Strafgesetzbuch (StGB): Entziehung der Fahrerlaubnis), wann eine Person als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen ist, als erfüllt ein- geschätzt wird.
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- Landgericht Wuppertal, 25 Qs 63/21 (922 Js 3738/21) – mit Darstellung des Streits hinter der Problematik
- Bundesgerichtshof zu den Feststellungen zum eScooter bei Trunkenheitsfahrt
- Landgericht Osnabrück zu den Promillegrenzen auf einem eScooter
- Landgericht (LG) Halle und Amtsgericht (AG) München zu Trunkenheitsfahrten mit einem E-Scooter
- OLG Frankfurt zum Entzug der Fahrerlaubnis bei Trunkenheitsfahrt auf eScooter
- Passend dazu: OLG Karlsruhe zu Alkohol auf Pedelecs
- Übersicht zu Promillegrenzen im allgemeinen
Trunkenheit im Verkehr: Keine 1,1-Promille-Grenze für „Pedelecs“
Das Oberlandesgericht Karlsruhe (Beschluss vom 14.7.2020, 2 Rv 35 Ss 175/20) sieht derzeit keine gesicherten naturwissenschaftlichen Erkenntnisse dafür, dass Fahrer von „Pedelecs“ mit einer Begrenzung der motorunterstützten Geschwindigkeit auf 25 km/h bereits unterhalb der für Fahrradfahrer geltenden Grenze von 1,6 Promille Blutalkoholkonzentration absolut fahruntüchtig sind.
Die vom Bundesgerichtshof festgelegte Grenze, wonach der Führer eines Kfz bereits von einem Blut Alkoholgehalt von 1,1 Promille an unwiderleglich fahruntüchtig und wegen Trunkenheit im Verkehr zu bestrafen ist, ist daher auf solche „Pedelecs“ nicht anzuwenden.
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- Landgericht Wuppertal, 25 Qs 63/21 (922 Js 3738/21) – mit Darstellung des Streits hinter der Problematik
- Bundesgerichtshof zu den Feststellungen zum eScooter bei Trunkenheitsfahrt
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- Landgericht (LG) Halle und Amtsgericht (AG) München zu Trunkenheitsfahrten mit einem E-Scooter
- OLG Frankfurt zum Entzug der Fahrerlaubnis bei Trunkenheitsfahrt auf eScooter
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- Übersicht zu Promillegrenzen im allgemeinen

