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Die juristischen Fallstricke beim Frisieren von Pedelecs

In den letzten Jahren hat das Pedelec als umweltfreundliche Alternative zum Auto an Beliebtheit gewonnen. Doch mit der steigenden Verbreitung dieser Fahrräder mit elektrischer Unterstützung wächst auch die Versuchung, sie zu manipulieren, um höhere Geschwindigkeiten zu erreichen.WeiterlesenDie juristischen Fallstricke beim Frisieren von Pedelecs

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Entzug der Fahrerlaubnis bei Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter

Eine Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter begründet die Regelvermutung, ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs zu sein. Von der Entziehung der Fahrerlaubnis kann auch hier nur in Ausnahmefällen abgesehen werden – so nun (auch) das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 08.05.2023 (1 Ss 276/22).WeiterlesenEntzug der Fahrerlaubnis bei Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter

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Trunkenheitsfahrt auf eScooter: Entzug der Fahrerlaubnis

Um eine Trunkenheitsfahrt auf einem eScooter ging es beim Landgericht Wuppertal, 25 Qs 63/21 (922 Js 3738/21), das im Ergebnis dem Nutzer des eScooter die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen hat. Anders noch das Amtsgericht vorher.WeiterlesenTrunkenheitsfahrt auf eScooter: Entzug der Fahrerlaubnis

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eScooter sind Kraftfahrzeuge

Das BayObLG (205 StRR 216/20) hat hervorgehoben, dass eScooter – anders als Pedells – Kraftfahrzeuge im Sinne des StGB sind: Auch im Rahmen des § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB ist für den Begriff „Kraftfahrzeug“ die verkehrsrechtliche Legaldefinition des § 1 Abs. 2 StVG maßgeblich. Demzufolge sind Kraftfahrzeuge im Sinne von § 69 StGB…WeiterleseneScooter sind Kraftfahrzeuge

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Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter

E-Scooter und Alkohol: Zu zwei vollkommen unterschiedlichen Sichtweisen kamen jetzt das Landgericht (LG) Halle und das Amtsgericht (AG) München, als es um Trunkenheitsfahrten mit einem E-Scooter ging. Insbesondere die Frage, ob ein E-Scooter eher der Gattung eines Kraftfahrzeugs oder eines Fahrrads zugehörig ist, hat Auswirkungen auf das Strafmaß. Es kommt auch darauf an, ob die…WeiterlesenTrunkenheitsfahrt mit E-Scooter

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Trunkenheit im Verkehr: Keine 1,1-Promille-Grenze für „Pedelecs“

Das Oberlandesgericht Karlsruhe (Beschluss vom 14.7.2020, 2 Rv 35 Ss 175/20) sieht derzeit keine gesicherten naturwissenschaft­lichen Erkenntnisse dafür, dass Fahrer von „Pedelecs“ mit einer Begrenzung der motor­unterstützten Geschwindigkeit auf 25 km/h bereits unterhalb der für Fahrradfahrer geltenden Grenze von 1,6 Promille Blutalkoholkonzentration absolut fahruntüchtig sind. Die vom Bundesgerichtshof festgelegte Grenze, wonach der Führer eines Kfz…WeiterlesenTrunkenheit im Verkehr: Keine 1,1-Promille-Grenze für „Pedelecs“