Chatkontrolle in der EU: Neuer CSAM-Entwurf sucht Gleichgewicht zwischen Datenschutz und Missbrauchsprävention

Auf der Webseite von Patrick Breyer findet sich der jüngste Entwurf der CSAM-EU-Verordnung mit der die Anordnung von Chatkontrollen in der EU möglich sein soll – die Verordnung versucht, das sensible Gleichgewicht zwischen dem Schutz der Privatsphäre und der effektiven Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet zu wahren.

Im Folgenden versuche ich die Schlüsselelemente des Verordnungsentwurfs vorzustellen und zu diskutieren, wie er versucht, die Integrität der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zu respektieren, während gleichzeitig wirksame Überwachungsmaßnahmen eingeführt werden.

Schlüsselelemente des Entwurfs

  1. Risikobewertung und -minderung: Der Entwurf fordert von Anbietern von Online-Diensten, das Risiko des sexuellen Missbrauchs von Kindern in ihren Diensten zu bewerten und angemessene Maßnahmen zur Risikominderung zu ergreifen.
  2. Erkennungsaufträge: Bei unzureichenden Minderungsmaßnahmen können die Behörden Erkennungsaufträge erteilen, die eine Überwachung bestimmter Dienste zur Identifizierung potenziellen Missbrauchs erlauben.
  3. und Verschlüsselung: Der Entwurf betont den Schutz von Datenschutz und Verschlüsselung. Anbieter dürfen nicht gezwungen werden, ihre Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zu deaktivieren oder zu umgehen.

Die Herausforderung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung

Einer der komplexesten Aspekte dieses Entwurfs ist der Umgang mit der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die mit dem EGMR für eine Demokratie essenziell ist. Während die Verordnung die Bedeutung der Verschlüsselung für die Privatsphäre und Sicherheit der Nutzer anerkennt, muss sie gleichzeitig effektive Mittel zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern bieten. Die angedachten Lösungsansätze in diesem Entwurf sind nun:

  1. Technologieeinsatz: Anbieter können Technologien einsetzen, die mit Verschlüsselung kompatibel sind, um Missbrauch zu erkennen, ohne die Kommunikation selbst zu analysieren.
  2. Nutzung von Metadaten und Verhaltensanalysen: Anstatt den Inhalt zu überwachen, könnten Anbieter auf Metadaten oder das Nutzerverhalten fokussieren, um potenziellen Missbrauch aufzuspüren.
  3. Transparente Kommunikation: Unternehmen sollen ihre Nutzer über die Maßnahmen zur Einhaltung der Verordnung und über durchgeführte Überwachungsmaßnahmen informieren.

Der Entwurf betont, dass Anbieter von Kommunikationsdiensten nicht verpflichtet werden sollen, ihre Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zu schwächen oder zu umgehen. Dies respektiert das Recht der Nutzer auf Privatsphäre und die Sicherheit ihrer Kommunikation. Um dennoch potenziellen Missbrauch aufspüren zu können, könnten Technologien eingesetzt werden, die mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung kompatibel sind. Unternehmen könnten etwa Algorithmen einsetzen, die auf Metadaten (wie dem Kommunikationsverhalten) basieren, statt den Inhalt der Kommunikation selbst zu analysieren.

Wichtige Regelungen der EU-Plattformregulierung:

Fazit

Ich bin unschlüssig, was ich von dem Entwurf nach erstem Eindruck halten soll: Angeblich soll die E2E-Verschlüsselung nun nicht angetastet werden. Gleichwohl steht eine umfassende Überwachung auch unverdächtiger im Raum, was immer Auswirkungen auf freie Kommunikation hat, die wiederum Grundlage demokratischer Gesellschaften hat. Ich habe Sorge, ob sich die Beteiligten der Breitenwirkung solcher Maßnahmen wirklich bewusst sind.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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