Strafverteidigungskosten als Werbungskosten: Dass Strafverteidigungskosten dann als Werbungskosten abziehbar sind, wenn der strafrechtliche Vorwurf, gegen den sich der Steuerpflichtige zur Wehr setzt, durch sein berufliches Verhalten veranlasst ist, hat der Bundesfinanzhof (VI R 75/10) klargestellt. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sind Werbungskosten über den Wortlaut des § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG hinaus…WeiterlesenStrafverteidigungskosten als Werbungskosten
Schlagwort: außergewöhnliche Belastung
Außergewöhnliche Belastungen im Sinne des Steuerrechts sind Ausgaben oder Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen aufgrund besonderer Umstände entstehen und die in der Steuererklärung steuermindernd geltend gemacht werden können.
Außergewöhnliche Belastungen können beispielsweise unvorhergesehene und unvermeidbare Kosten im Zusammenhang mit einer Krankheit, einer Scheidung, einer Naturkatastrophe oder einem Unfall sein. Dazu können unter anderem Kosten für eine medizinische Behandlung, eine notwendige Haushaltshilfe, eine therapeutische Maßnahme, Kosten für eine Pflegeperson, Trauerfeiern oder auch Beerdigungskosten gehören.
Grundsätzlich sind außergewöhnliche Belastungen nur dann steuerlich abzugsfähig, wenn sie eine über das normale Maß hinausgehende finanzielle Belastung darstellen und die zumutbare Eigenbelastung des Steuerpflichtigen übersteigen. Die zumutbare Eigenbelastung ist ein vom Gesetzgeber jährlich neu festgelegter Betrag, den der Steuerpflichtige selbst zu tragen hat. Der verbleibende Teil der außergewöhnlichen Belastung kann dann in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Für die steuerliche Anerkennung von außergewöhnlichen Belastungen sind bestimmte Nachweise erforderlich, zum Beispiel Rechnungen oder Bescheinigungen von Ärzten oder Therapeuten. Außerdem müssen die Aufwendungen im Zusammenhang mit der außergewöhnlichen Belastung stehen und tatsächlich angefallen sein. Außergewöhnliche Belastungen können in der Regel im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
In einer aktuellen Anfrage konnte die Bundesregierung sich zu einzelnen Fragen rund um Ransomware äußern:WeiterlesenBundesregierung zu Ransomware (Herbst 2022)
Immer wieder für Unsicherheit sorgt, wenn zwei Ehepartner eine gemeinsame Steuererklärung abgeben – und einer dann hierbei unwahre Angaben gemacht hat. In einem solchen Fall gilt mit dem Bundesgerichgtshof (1 StR 10/22), dass sich die Erklärungspflicht des einen Ehepartners gemäß § 25 Abs. 3 EStG nur auf seine eigenen Einkünfte und die Besteuerungsmerkmale bezieht, die…WeiterlesenGemeinsame Steuererklärung im Steuerstrafrecht
Aufwendungen für ein Ortho-Training, für nicht verschreibungspflichtige Medikamente und für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises sind laut dem Finanzgericht Münster (9 K 1471/20 E) nicht als außergewöhnliche Belastungen in der Einkommensteuererklärung absetzbar. Noch ist aber „nicht aller Tage Abend“. Denn der Bundesfinanzhof muss sich dieser Frage bald in einer Nichtzulassungsbeschwerde eines Steuerzahlers annehmen.WeiterlesenKosten für Rückentraining als außergewöhnliche Belastung
Die Luft für den viel zitierten Steuerflüchtling wird dünner. War bisher der Zugriff der Steuerfahndung auf ausländisches Kapitalvermögen nur im begründeten Einzelfall möglich, wird diese Möglichkeit des Fiskus durch Umsetzung der EU-Zinsrichtlinie wesentlich erweitert. Informationen wie die Höhe der Zinserträge, die Identität und der Wohnsitz des Kapitalanlegers sollen in Zukunft unter den Mitgliedstaaten ausgetauscht werden.WeiterlesenSteueramnestie: Die strafbefreiende Erklärung (2004)
Haben dauernd getrennt lebende Ehegatten einen Barunterhalt vereinbart, auf den eine unentgeltliche Wohnungsgestellung angerechnet wird, kommt ein Sonderausgabenabzug im Wege des Realsplittings nur in Höhe dieser Anrechnung in Betracht – nicht aber in Höhe des Mietwerts der Wohnung. Dies hat jüngst das Finanzgericht Niedersachsen (1 K 99/19) entschieden.WeiterlesenSonderausgabenabzug bei unentgeltlicher Wohnungsgestellung
Der Bundesfinanzhof bleibt bei seiner restriktiven Linie hinsichtlich des Abzugs von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen: Ein Abzug ist selbst dann ausgeschlossen, wenn die Kosten für einen Umgangsrechtsstreit zwecks Rückführung eines entführten Kindes aus dem Ausland zurück nach Deutschland entstanden sind.WeiterlesenUmgangsrechtsstreit: Prozesskosten sind keine außergewöhnliche Belastung
Prozesskosten, die wegen Baumängeln bei der Errichtung eines selbst genutzten Eigenheims entstanden sind, sind nicht als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abzugsfähig. Weder der Erwerb eines Einfamilienhauses noch Baumängel sind in diesem Sinne unüblich, so die Begründung des Finanzgerichts RheinlandPfalz (3 K 2036/19).WeiterlesenProzesskosten wegen Baumängeln am Eigenheim keine außergewöhnlichen Belastungen
Bekommen Nachkommen eines verstorbenen Angehörigen Sterbegeld, das sie versteuern müssen, können sie im Gegenzug Beerdigungskosten steuermindernd als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Diese Auffassung vertritt das Finanzgericht Düsseldorf (11 K 2024/18 ). Bisher, so das FG, sei es nur üblich, bei steuerfreien Sterbegeldleistungen eine Anrechnung auf die Abzugsfähigkeit von Beerdigungskosten vorzunehmen. Beerdigungskosten seien daher voll als außergewöhnliche…WeiterlesenSterbegeld versteuert Beerdigungskosten im Gegenzug absetzbar
Aufwendungen für den Besuch eines Fitness- und Gesundheitsclubs sind jedenfalls dann nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige keine ärztliche Verordnung vorlegt. Pauschale ärztliche Bescheinigungen, nach denen z. B. Krankengymnastik und Muskeltraining angeraten werden, reichen nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Köln (Urteil vom 30.1.2019, 7 K 2297/17) nicht.WeiterlesenAufwendungen für Fitnessclub nicht abzugsfähig
Der Bundesfinanzhof (VI R 5/14) hat sich zum Thema Außergewöhnliche Belastung durch Unterhaltszahlungen geäußert und festgestellt Das jederzeitige Bereitstehen für einen eventuellen Pflegeeinsatz bei behinderten Angehörigen („Pflege auf Abruf“) ist kein besonderer Umstand, der die generelle Erwerbsobliegenheit volljähriger Personen entfallen lässt. Der Steuerpflichtige hat grundsätzlich nachzuweisen, dass sich die unterhaltene Person um eine Beschäftigung bemüht…WeiterlesenAußergewöhnliche Belastung durch Unterhaltszahlungen – Erwerbsobliegenheit
Zahlungen, die ein Steuerpflichtiger an eine ihm oder seinem Ehegatten gegenüber unterhaltsberechtigte Person leistet, stellen für ihn sogenannte außergewöhnliche Belastungen dar und mindern seine Steuerlast. Unterhaltszahlungen an die eigenen Eltern oder die Eltern des Ehegatten können in dieser Weise von der Steuer abgesetzt werden. Das gilt nach einer neueren Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg (Urteil vom…WeiterlesenUnterhaltszahlung an Eltern des getrennt lebenden Ehegatten steuerlich nicht abzugsfähig
Der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Beschluss vom 21. September 2009 GrS 1/06 seine Rechtsprechung zur Beurteilung gemischt (beruflich und privat) veranlasster Aufwendungen geändert und deshalb Aufwendungen für gemischt veranlasste Reisen in größerem Umfang als bisher zum Abzug als Betriebsausgaben oder Werbungskosten zugelassen.WeiterlesenBFH erweitert Aufteilung von Aufwendungen für gemischt veranlasste Reisen
Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied mit Urteil vom 7. November 2007, dass Wiederbeschaffungskosten für Hausrat und Kleidung in einem gestohlenen Wohnmobil jedenfalls dann nicht steuerlich abzugsfähig sind, wenn keine Sachversicherung abgeschlossen wurde.WeiterlesenSteuerliche Berücksichtigung von Wiederbeschaffungskosten nach Diebstahl eines Wohnmobils samt Inhalt
Kosten für die Wiederbeschaffung zerstörter Vermögensgegenstände können nicht steuermindernd berücksichtigt werden, wenn der Steuerpflichtige versäumt hat, eine übliche und zumutbare Versicherung für den Schadensfall abzuschließen. Zu den Vermögensgegenständen zählen auch Kleidung und Hausrat.WeiterlesenAußergewöhnliche Belastung: Zerstörter Hausrat ist nicht immer berücksichtigungsfähig