Organisierte Kriminalität

– Ein Einblick in Phänomenologie, Ermittlungsarbeit und Strafbarkeit: Organisierte Kriminalität ist ein Begriff, der häufig mit Bildern von Mafiabossen, Drogenkartellen und geheimen Syndikaten in Verbindung gebracht wird. Doch was verbirgt sich dahinter und wie gehen Ermittler und Strafverteidiger damit um?

In diesem Beitrag geht es um einen Blick auf die Phänomenologie der organisierten Kriminalität, die Arbeit der Ermittler und die rechtlichen Aspekte.

Phänomenologie der organisierten Kriminalität

Organisierte Kriminalität bezeichnet Straftaten, die von einer Gruppe von Personen mit dem Ziel der Gewinnerzielung geplant und durchgeführt werden. Diese Gruppen sind häufig hierarchisch strukturiert und von einer gewissen Dauerhaftigkeit. Die häufigsten Deliktsbereiche sind

Organisierte Kriminalität - Rechtsanwalt und Strafverteidiger Ferner zu Organisierte Kriminalität – Ein Einblick in Phänomenologie, Ermittlungsarbeit und Strafbarkeit: Organisierte Kriminalität ist ein Begriff, der häufig mit Bildern von Mafiabossen, Drogenkartellen und geheimen Syndikaten in Verbindung gebracht wird. Doch was verbirgt sich dahinter und wie gehen Ermittler und Strafverteidiger damit um?

Tätigkeiten der Ermittler

Die Bekämpfung der organisierten Kriminalität erfordert eine besondere Expertise und oft auch internationale Zusammenarbeit. Ermittler setzen auf:

  • Informationsaustausch: Durch den Austausch von Informationen zwischen verschiedenen Polizeibehörden können grenzüberschreitende kriminelle Aktivitäten besser verfolgt werden.
  • Verdeckte Ermittler: Diese arbeiten inkognito und versuchen, das Vertrauen von Kriminellen zu gewinnen, um Informationen aus erster Hand zu erhalten.
  • Technische Überwachung: Hierzu gehören Telefonüberwachung, Internetüberwachung und andere Formen der elektronischen Überwachung.
  • Zeugenschutzprogramme: Diese Programme bieten Schutz für Zeugen, die bereit sind, gegen Mitglieder krimineller Organisationen auszusagen.

Strafbarkeit und rechtliche Aspekte

In Deutschland ist die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung gemäß § 129 StGB strafbar, diese Norm ist der Anker in der Bekämpfung organisierter Kriminalität. Dies umfasst auch ausländische kriminelle Vereinigungen. Die Strafen können je nach Schwere der Tat und der Rolle des Täters variieren. Oft sind es nicht nur die eigentlichen Straftaten, die verfolgt werden, sondern auch Begleitdelikte wie Geldwäsche oder Korruption.

Für Strafverteidiger stellt die organisierte Kriminalität eine besondere Herausforderung dar. Es geht nicht nur darum, die Rechte ihres Mandanten zu wahren, sondern auch darum, die oft komplexen und internationalen Aspekte des Falles zu verstehen.

OK: Wirtschaftsstrafrecht & Cybercrime

Wirtschaftsstrafrecht und Cybercrime sind zwei Bereiche des Strafrechts, die in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen haben. Beide Bereiche, auf die wir uns als Strafverteidiger spezialisiert haben, können eng mit der organisierten Kriminalität verknüpft sein. Sowohl im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts als auch im Bereich der Internetkriminalität können organisierte kriminelle Gruppen aktiv sein. Sie nutzen die Komplexität und Anonymität dieser Bereiche, um ihre illegalen Aktivitäten zu verschleiern und ihre Gewinne zu maximieren.

  • Das Wirtschaftsstrafrecht befasst sich mit Straftaten, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang begangen werden. Dazu gehören Delikte wie Betrug, , Insolvenzverschleppung, und Geldwäsche. Organisierte kriminelle Gruppen können Wirtschaftsdelikte begehen, um ihre illegalen Gewinne zu maximieren oder Geld zu waschen. Beispielsweise kann eine kriminelle Organisation Unternehmen gründen oder übernehmen, um Geld zu waschen oder andere illegale Aktivitäten zu verschleiern. Auch Korruption kann ein Mittel sein, um sich geschäftliche Vorteile zu verschaffen oder Ermittlungen zu verhindern.
  • Cybercrime bezeichnet Straftaten, die mit Hilfe von Computern, Netzwerken oder anderen Informations- und Kommunikationstechnologien begangen werden. Dazu gehören Delikte wie Hacking, Datendiebstahl, Verbreitung von Schadsoftware und Online-Betrug. Mit der Digitalisierung haben auch kriminelle Gruppen das Potenzial des Internets erkannt. Organisierte kriminelle Gruppen können hoch spezialisierte Cyberkriminelle rekrutieren oder mit ihnen zusammenarbeiten, um groß angelegte Cyberangriffe durchzuführen, Daten zu stehlen oder Online-Betrug zu begehen. Solche Gruppen können beispielsweise -Angriffe durchführen und Lösegeld in Kryptowährungen fordern, was die Rückverfolgung erschwert.

Organisierte Kriminalität

Organisierte Kriminalität ist ein komplexes und vielschichtiges Phänomen, das eine ernsthafte für die Gesellschaft darstellt. Ihre Bekämpfung erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Ermittlern, Staatsanwälten und Strafverteidigern. Als Strafverteidiger ist es unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Rechte unserer Mandanten gewahrt werden und sie ein faires Verfahren erhalten.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
Letzte Artikel von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht) (Alle anzeigen)
Benutzerbild von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht und anspruchsvolles IT-Recht / Technologierecht - ergänzt um Arbeitsrecht.