Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 29. August 2023 über die Revisionen der Staatsanwaltschaft gegen das am 8. April 2022 ergangene Urteil des Landgerichts Hamburg in der sogenannten „Rolling-Stones-Affäre“ verhandelt und entschieden: Gegenstand des Strafverfahrens sind Korruptionsvorwürfe im Zusammenhang mit einem Konzert der Rolling Stones am 9. September 2017 im Hamburger…WeiterlesenRevisionen der Staatsanwaltschaft führen zur Urteilsaufhebung in der sogenannten „Hamburger Rolling-Stones-Affäre“
Schlagwort: Vorteilsannahme
Vorteilsannahme im Sinne des StGB liegt vor, wenn eine Person im Zusammenhang mit ihrer beruflichen oder amtlichen Tätigkeit für sich oder einen Dritten einen nicht gebührenden Vorteil annimmt, der ihr als Gegenleistung dafür angeboten oder versprochen wird, dass sie diese Tätigkeit ausführt. Es handelt sich um ein strafbares Verhalten, das im Korruptionsstrafrecht geregelt ist. Wer eine Vorteilsannahme begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Immer wieder ist in Korruptionsfällen streitig, was eigentlich ein gewährter Vorteil ist, etwa im Sinne eine Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e Abs. 1, 2 und 3 Nr. 2 StGB), Vorteilsgewährung (§331 StGB) oder Bestechlichkeit beziehungsweise Bestechung (§ 332 Abs. 1 Satz 1, § 334 Abs. 1 Satz 1 StGB). Mit dem Bundesgerichtshof ist…WeiterlesenVorteil im Sinne einer Bestechlichkeit
Vorteilsannahme
Strafbarkeit der Vorteilsannahme: In rechtlicher Hinsicht ist bei einem Vorwurf der Vorteilsannahme Vorteilsannahme (§ 331 Abs. 1 StGB)eine Strafbarkeit auf den ersten Blick recht einfach zu prüfen: Geprüft werden muss ob der Beschuldigte Amtsträger im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB war und sich als solcher für seine Dienstausübung einen…WeiterlesenVorteilsannahme
Vorteilsannahme: Eine Diensthandlung im Sinne der §§ 332, 334 StGB ist ein konkretes Verhalten im Rahmen der Dienstausübung. Demgegenüber ist mit dem BGH unter Dienstausübung (im Sinne der §§ 331, 333 StGB) die Gesamtheit der Tätigkeiten zu verstehen, die ein Amtsträger oder besonders Verpflichteter zur Wahrnehmung der ihm übertragenen Aufgaben entfaltet, mithin die Diensthandlungen im…WeiterlesenVorteilsannahme: Diensthandlung im Sinne der §§ 331, 332, 334 StGB
Wer den Begriff Korruption hört, der denkt regelmäßig an Bilder aus Filmen von Staatsdienern, die sich unter der Hand Geldscheine zuschieben lassen. In unserer modernen Gesellschaft ist diese Form der doch recht plumpen Korruption wohl eher die Ausnahme geworden. Vielmehr geht es heute regelmäßig um subtilere Formen der Korruption; wobei der interessante Effekt zu beobachten…WeiterlesenKorruption: Strafbarkeit bei Bestechung