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Strafrecht Wirtschaftsrecht

Zur Untreue durch den faktischen Geschäftsführer

Der Bundesgerichtshof hat sich inzwischen mehrfach mit der strafrechtlichen Untreue des faktischen Geschäftsführers in einem Unternehmen beschäftigt festzuhalten ist, dass jedenfalls auch den faktischen Geschäftsführer eine entsprechende Vermögensbetreuungspflicht trifft. Dabei ist unter dem faktischen Geschäftsführer derjenige zu verstehen, der rein tatsächlich die Geschäftsführung übernommen hat bzw. in der Hand hat. Der faktische Geschäftsführer ist insoweit…WeiterlesenZur Untreue durch den faktischen Geschäftsführer

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Wirtschaftsstrafrecht

Untreue durch Pflichtverletzung des Vorstands

Der Vorstand unterliegt den in den §§ 76, 82, 93 AktG geregelten gesellschaftsrechtlichen Pflichten. Gemäß § 76 Abs. 1 AktG hat der Vorstand die Gesellschaft unter eigener Verantwortung zu leiten. Gemäß § 93 Abs. 1 AktG hat er bei seiner Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden; gemäß § 82 Abs. 2 AktG…WeiterlesenUntreue durch Pflichtverletzung des Vorstands

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Wirtschaftsrecht Intern

Baurecht – Verspätete Fertigstellung: Umfang des Schadenersatzes

Der Bauherr ist nicht gehalten, eine von ihm genutzte Zweitwohnung zum Zwecke der Schadensminderung zu vermieten, wenn der Bauunternehmer mit der Erstellung einer weiteren Zweitwohnung in Verzug gerät (BGH, VII ZR 276/03). Mit dieser Entscheidung gab der Bundesgerichtshof (BGH) einem Bauherrn Recht, der den für ihn tätigen Bauunternehmer auf Schadenersatz wegen verspäteter Fertigstellung einer Wohnung…WeiterlesenBaurecht – Verspätete Fertigstellung: Umfang des Schadenersatzes

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Wirtschaftsstrafrecht

Pflichtverletzung im Sinne des Untreuetatbestandes des § 266 StGB bei der Kreditvergabe

Für die Pflichtverletzung im Sinne des Untreuetatbestandes des § 266 StGB bei der Kreditvergabe ist mit dem Bundesgerichtshof (1 StR 185/01) entscheidend, ob die Entscheidungsträger bei der Kreditvergabe ihre banküblichen Informations- und Prüfungspflichten hinsichtlich der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers in schwerwiegender Weise verletzt haben. Anhaltspunkte dafür, dass der banküblichen Informations- und Prüfungspflicht nicht hinreichend nachgekommen…WeiterlesenPflichtverletzung im Sinne des Untreuetatbestandes des § 266 StGB bei der Kreditvergabe

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Wirtschaftsstrafrecht

Untreue durch Kreditvergabe

Die tatrichterliche Würdigung, eine Kreditvergabe sei pflichtwidrig im Sinne des § 266 StGB, setzt – wie der Bundesgerichtshof (1 StR 280/99) klargestellt hat – eine umfassende Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, des Verwendungszwecks des Kredits und der Risikoeinschätzung der Entscheidungsträger voraus.WeiterlesenUntreue durch Kreditvergabe