Das Bundeskriminalamt hat das Bundeslagebild Korruption 2022 vorgelegt. Insgesamt ist in diesem Bericht festzustellen, dass die Fallzahlen im Jahr 2022 bei nahezu allen Korruptionstatbeständen des StGB und des IntBestG deutlich unter das Niveau des Vorjahres gesunken sind. Dies ist laut BKA insbesondere auf den statistischen Umstand zurückzuführen, dass mehrere Großverfahren, die im Jahr 2021 zu…WeiterlesenKorruption: Bundeslagebild 2022
Kategorie: Korruption & Bestechung
Korruption und Bestechung: Rechtsanwalt Ferner bloggt zum Vorwurf der Korruption sowie beim Vorwurf der Bestechung, speziell Bestechlichkeit im Amt. Unsere Fachanwälte für Strafrecht verteidigen und Beraten im Korruptionsstrafrecht!
Rechtsanwalt Ferner: Kontakt im Strafrecht & IT-/Technologierecht
- Spezialisierte Tätigkeit: Wir übernehmen allein Strafverteidigungen und sind daneben beratend für Unternehmen im Wirtschaftsstrafrecht & IT-Recht tätig.
- Erreichbarkeit: Mo-Do von 6.30h bis 10h und 16h bis 19h unter 02404-92100 oder kontakt@ferner-alsdorf.de
- Räumliche Tätigkeit: In sinnvollen Fällen sind wir bundesweit tätig und beraten vorab, ob ein Auftrag sinnvoll ist
- Im Notfall: 0175 1075646 oder notfall@ferner-alsdorf.de
- Transparente Preise mit Ratenzahlungen aber keine kostenlose Erstberatung und keine Prozesskostenhilfe
Der EuGH (C-162/22) konnte klarstellen, dass eine Verwendung von Daten aus einer Vorratsdatenspeicherung zur Verfolgung von Straftaten (hier: Korruption) nicht in Betracht kommt. Das europäische Recht steht insoweit der Verwendung von personenbezogenen Daten aus elektronischen Kommunikationsvorgängen, die von Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste auf Vorrat gespeichert und anschlieÃend den zuständigen Behörden zur Bekämpfung schwerer Kriminalität zur Verfügung…WeiterlesenKeine Verwendung von Daten aus Vorratsdatenspeicherung für Dienstvergehen (Korruption)
Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 29. August 2023 über die Revisionen der Staatsanwaltschaft gegen das am 8. April 2022 ergangene Urteil des Landgerichts Hamburg in der sogenannten „Rolling-Stones-Affäre“ verhandelt und entschieden: Gegenstand des Strafverfahrens sind Korruptionsvorwürfe im Zusammenhang mit einem Konzert der Rolling Stones am 9. September 2017 im Hamburger…WeiterlesenRevisionen der Staatsanwaltschaft führen zur Urteilsaufhebung in der sogenannten „Hamburger Rolling-Stones-Affäre“
Gerade im Bereich von Korruption und Bestechung sind Beamte in besonderem Maà betroffen – dabei zeigt die hiesige Erfahrung, dass Gerichte bei der Strafzumessung mitunter aus dem Auge verlieren, dass sich ein eventueller Statusverlust unmittelbar auf die Strafzumessung auswirken muss. Der Bundesgerichtshof betont dies aktuell nochmals: (…) hat das Landgericht nicht erkennbar bedacht, dass der…WeiterlesenStrafzumessung bei Beamten muss Statusverlust berücksichtigen
Immer wieder ist in Korruptionsfällen streitig, was eigentlich ein gewährter Vorteil ist, etwa im Sinne eine Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e Abs. 1, 2 und 3 Nr. 2 StGB), Vorteilsgewährung (§331 StGB) oder Bestechlichkeit beziehungsweise Bestechung (§ 332 Abs. 1 Satz 1, § 334 Abs. 1 Satz 1 StGB). Mit dem Bundesgerichtshof ist…WeiterlesenVorteil im Sinne einer Bestechlichkeit
Bestechlich im Sinne von § 299 Abs. 1 Nr. 1 StGB ist, wer im geschäftlichen Verkehr als Angestellter oder Beauftragter eines Unternehmens einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er bei dem Bezug von Waren oder Dienstleistungen einen anderen im Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzuge.…WeiterlesenBestechlichkeit im Sinne von § 299 StGB
Der Bundesgerichtshof konnte sich umfassend zur Thematik des „Hawala-Systems“ äuÃern. Dabei hob der BGH hervor, dass es sich bei einer, ein Hawala-System betreibenden, Organisation um eine kriminelle Vereinigung (§ 129 Abs. 2 StGB) handeln kann. Insbesondere kann, abhängig von den konkreten Tatumständen, ein über individuelle Einzelinteressen hinausgehendes übergeordnetes gemeinsames Interesse am Fortbestand des Hawala-Systems bestehen. Zudem…WeiterlesenHawala-System als kriminelle Vereinigung
Der BGH (5 StR 200/14) hält in aller Kürze fest: Als ehrenamtlicher Bürgermeister (§ 68 Abs. 3 NGO in der Fassung vom 15 28. Oktober 2006) war (…) Ehrenbeamter (…) und als solcher Amtsträger nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 lit. a StGB (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 1987 – 4 StR 554/87,…WeiterlesenStrafrecht: Ehrenamtlicher Bürgermeister ist Amtsträger im Sinne des StGB
BGHSt 6, 308
BGHSt 6, 308 Für die Anwendbarkeit des § 49a Abs. 1 StGB kommt es darauf an, ob nach der Vorstellung des â erfolglos â Anstiftenden derjenige, den er anzustiften versucht, ein Verbrechen begehen würde, wenn er die ihm zugemutete Tat ausführte. Der § 50 Abs. 2 StGB gilt auch für die versuchte Anstiftung (§ 49a…WeiterlesenBGHSt 6, 308
Mit ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine, in den Feststellungen erfolgte, pauschale Betrachtungsweise hinsichtlich des zugeflossenen Vorteils nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofsinsbesondere dann genügen, wenn an den Treunehmer im Rahmen eines von ihm für seinen Treugeber vermittelten Vertragsschlusses eine âSchmiergeldzahlungâ flieÃt, die aus den Leistungen des Treugebers an dessen Geschäftspartner bewirkt wird (BGH, 5 StR…WeiterlesenUntreue durch Schmiergeldzahlungen
Der Bundesgerichtshof (6 StR 52/20) hat klar gestellt, dass wenn ein Beamter, dem insoweit zumindest die Möglichkeit der Einflussnahme zu Gebote steht, die Förderung der Karriere einer Bediensteten bei Stellenbesetzungen gegen sexuelle Gunstgewährung in Aussicht stellt, dies den Tatbestand der Bestechlichkeit auch dann erfüllt, wenn die konkrete Art der Förderung im Unbestimmten bleibt: Anders als…WeiterlesenBestechlichkeit durch Inaussichtstellen der Förderung der Karriere gegen sexuelle Gefälligkeiten
Vorteilsannahme
Strafbarkeit der Vorteilsannahme: In rechtlicher Hinsicht ist bei einem Vorwurf der Vorteilsannahme Vorteilsannahme (§ 331 Abs. 1 StGB)eine Strafbarkeit auf den ersten Blick recht einfach zu prüfen: Geprüft werden muss ob der Beschuldigte Amtsträger im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB war und sich als solcher für seine Dienstausübung einen…WeiterlesenVorteilsannahme
Vorteilsannahme: Eine Diensthandlung im Sinne der §§ 332, 334 StGB ist ein konkretes Verhalten im Rahmen der Dienstausübung. Demgegenüber ist mit dem BGH unter Dienstausübung (im Sinne der §§ 331, 333 StGB) die Gesamtheit der Tätigkeiten zu verstehen, die ein Amtsträger oder besonders Verpflichteter zur Wahrnehmung der ihm übertragenen Aufgaben entfaltet, mithin die Diensthandlungen im…WeiterlesenVorteilsannahme: Diensthandlung im Sinne der §§ 331, 332, 334 StGB