Kategorie: Korruption & Bestechung

Korruption und Bestechung bergen erhebliche strafrechtliche und wirtschaftliche Risiken für Unternehmen und Verantwortliche. Als Rechtsanwalt für Korruptionsstrafrecht in Aachen verteidigen wir bei Vorwürfen der Bestechung, Bestechlichkeit und Vorteilsgewährung – von internen Untersuchungen über Durchsuchungen bis zum Strafverfahren.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Bestechungsverdacht in der JVA Euskirchen: „Schmiergeld-Abos“ und Scheinadressen

    Bestechungsverdacht in der JVA Euskirchen: „Schmiergeld-Abos“ und Scheinadressen

    In der Justizvollzugsanstalt (JVA) Euskirchen steht ein schwerwiegender Korruptionsverdacht im Raum: Nach einem Großeinsatz von Polizei und Staatsanwaltschaft wird gegen mehrere Bedienstete des Justizvollzugs sowie gegen ehemalige Inhaftierte ermittelt. Die Berichterstattung spricht von einem möglicherweise „organisierten System“ bis hin zu laufenden Zahlungen („Schmiergeld-Abonnement“) für bestimmte Vergünstigungen.

    Vorab – und gerade in solchen Verfahren entscheidend: Es handelt sich um einen Ermittlungsstand. Die Vorwürfe sind nicht bewiesen. Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

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  • Amtsträgerbegriff: BGH zu Bestechung bei öffentlicher Abfallentsorgung

    Amtsträgerbegriff: BGH zu Bestechung bei öffentlicher Abfallentsorgung

    In der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 6. August 2025 (6 StR 315/24) findet sich eine Vertiefung der Rechtsprechung zur Amtsträgereigenschaft im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB. Im Mittelpunkt steht die Frage, unter welchen Voraussetzungen Geschäftsführer privatrechtlich organisierter Unternehmen als Amtsträger gelten können, wenn sie Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen. Der Fall illustriert, wie der BGH die Grenzen zwischen privater Wirtschaftstätigkeit und öffentlicher Verantwortung zieht – eine Abgrenzung, die für die Praxis der Korruptionsbekämpfung von zentraler Bedeutung ist.

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  • Korruption im akademischen System

    Korruption im akademischen System

    Das Landgericht Essen hat in einem Urteil vom 20. Mai 2025 (Az.: 21 KLs 10/24) einen Fall von beispielloser Korruptions-Dimension im akademischen System verhandelt: Eine Sachbearbeiterin der Prüfungsverwaltung einer Universität und ein ehemaliger Student organisierten über Jahre hinweg ein lukratives System der Notenmanipulation. Gegen Zahlung von bis zu 1.250 EUR pro Prüfung wurden Klausurergebnisse gefälscht, Nichtbestehen in Bestehen umgewandelt und Noten aufgewertet – alles mit dem Ziel, Studierenden zu unrechtmäßigen akademischen Erfolgen zu verhelfen.

    Das Gericht verurteilte die Angeklagten wegen Bestechlichkeit und Bestechung in insgesamt 117 Fällen zu Freiheitsstrafen von drei Jahren und neun Monaten bzw. drei Jahren. Zudem wurden Taterträge in Höhe von fast 100.000 EUR eingezogen. Die Entscheidung wirft nicht nur rechtliche, sondern auch gesellschaftliche Fragen auf: Wie konnte ein solches System über Jahre unentdeckt bleiben? Welche strukturellen Schwächen im Kontrollsystem der Universität wurden ausgenutzt?

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  • Korruptionsskandal bei der Stuttgarter Staatsanwaltschaft

    Korruptionsskandal bei der Stuttgarter Staatsanwaltschaft

    Verstrickungen zwischen Justiz und organisierter Kriminalität: In Baden-Württemberg erschüttert ein ungewöhnlicher Korruptionsfall die Justiz: Sieben Mitarbeiter der Stuttgarter Staatsanwaltschaft stehen unter dem Verdacht, Dienstgeheimnisse weitergegeben und sich bestechen lassen zu haben. Die Ermittlungen, die ursprünglich von einem gewaltsamen Konflikt zwischen rivalisierenden Security-Unternehmen ausgingen, haben sich zu einem handfesten Skandal ausgeweitet, der bis in die Strukturen der Staatsanwaltschaft reicht.

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  • Einziehung von Taterträgen bei Bestechung

    Einziehung von Taterträgen bei Bestechung

    WIrtschaftsrechtliche Dimension der Korruption: Korruption ist nicht nur ein moralisches, sondern vor allem ein wirtschaftliches Problem. Sie untergräbt das Vertrauen in staatliche Institutionen, verzerrt den Wettbewerb und verursacht erhebliche finanzielle Schäden. Doch wie lässt sich sicherstellen, dass die Täter nicht von ihren Straftaten profitieren? Diese Frage stand im Mittelpunkt einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), die die Einziehung von Taterträgen in einem Bestechungsfall betrifft. Das Urteil vom 9. Juli 2025 (1 StR 475/23) zeigt, wie komplex die Abgrenzung zwischen legalem und illegalem Vermögenszuwachs sein kann – und wie die Rechtsprechung versucht, die Abschöpfung von Tatgewinnen präzise zu gestalten.

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  • Verjährung von Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr

    Verjährung von Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr

    Reichweite der strafprozessualen Unterbrechungshandlungen: Die strafrechtliche Aufarbeitung von Wirtschaftskriminalität steht nicht selten unter dem Druck verjährungsbedingter Einstellung. Gerade bei komplexen Tatserien, die sich über mehrere Jahre erstrecken, wird die genaue Bestimmung des Verjährungsbeginns und die Wirkung von Unterbrechungshandlungen zur Schlüsselfrage.

    In seinem Beschluss vom 23. April 2025 (5 StR 422/24) hat der Bundesgerichtshof eine vielschichtige Entscheidung zur Untreue, zum gewerbsmäßigen Bandenbetrug und insbesondere zur Verjährung von Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr getroffen. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie sich der Beginn und die Hemmung der Verfolgungsverjährung bei § 299 StGB a.F. bestimmen lassen – und welche Anforderungen an die Konkretisierung des Tatvorwurfs in Unterbrechungsakten zu stellen sind.

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  • Entfernung eines Beamten wegen Untreue – Außerdienstliches Fehlverhalten mit dienstlichem Bezug

    Entfernung eines Beamten wegen Untreue – Außerdienstliches Fehlverhalten mit dienstlichem Bezug

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH München, 16a D 23.1042) konnte sich mit Urteil vom 22. Januar 2025 zur Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen außerdienstlich begangener Untreue äußern: Es ging um einen Kämmerer einer Stadt (Besoldungsgruppe A 14), der sich als Geschäftsleiter eines Zweckverbands über Jahre hinweg private Kredite aus dem Verbandsvermögen verschafft hatte.

    Kernfrage war, ob ein solches Fehlverhalten trotz der außerdienstlichen Begehung das Vertrauen in die pflichtgemäße Amtsführung des Beamten derart erschüttert, dass seine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis gerechtfertigt ist. Der VGH München bejahte dies mit Verweis auf den engen Zusammenhang zwischen der Untreuehandlung und den dienstlichen Aufgaben des Beamten.

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  • EU-Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung: Ambitionierter Schritt mit kritischen Tönen

    EU-Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung: Ambitionierter Schritt mit kritischen Tönen

    Die Europäische Kommission hat schon im letzten Jahr einen Richtlinienentwurf zur Bekämpfung der Korruption vorgelegt, der nicht nur den bestehenden rechtlichen Rahmen stärken, sondern auch weitreichende Änderungen in nationalen Rechtssystemen anstoßen soll. Der Entwurf stößt jedoch auf gemischte Reaktionen: Während das Ziel der Harmonisierung breite Zustimmung findet, gibt es erhebliche Kritik an Umfang und Details der vorgeschlagenen Maßnahmen.

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  • Korruptionsstrafrecht: Vorteilsannahme bei privatwirtschaftlichem Unternehmen

    Korruptionsstrafrecht: Vorteilsannahme bei privatwirtschaftlichem Unternehmen

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Beschluss vom 31. Juli 2018 (Az. 3 StR 620/17) wesentliche Fragen zur Vorteilsannahme gemäß § 331 StGB und den Anforderungen an die Tatbestandsmerkmale geklärt. Im Zentrum des Falles stand ein Angestellter einer kommunalen Verkehrsgesellschaft, der durch ein komplexes Geflecht von Geschäftsbeziehungen und Interessenkonflikten unrechtmäßige Vorteile erlangte. Der Fall vertieft die Bedeutung der Abgrenzung von Vorteilsannahme und Untreue sowie die Kriterien zur Einziehung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte.

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  • BGH zur Vorteilsnahme

    BGH zur Vorteilsnahme

    Eine neue Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, 5 StR 447/22) befasst sich mit der Vorteilsannahme und den damit verbundenen strafrechtlichen Aspekten im Zusammenhang mit einem Konzert im Hamburger Stadtpark. Die Angeklagten, darunter leitende Angestellte eines Bezirksamts und Verantwortliche einer Konzertveranstalterfirma, wurden teilweise wegen Vorteilsnahme, Vorteilsgewährung und Beihilfe verurteilt, während in anderen Punkten Freisprüche erfolgten. Die Urteilsaufhebung durch den BGH erfolgte aufgrund von Mängeln in der Beweiswürdigung und unzureichender Feststellungen zu den entscheidenden Tatbestandsmerkmalen.

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  • BGH zu Untreue und Schmiergeldzahlungen

    BGH zu Untreue und Schmiergeldzahlungen

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 3. Juli 2024 (Az. 2 StR 453/23) die Rechtslage zur Untreue und dem Umgang mit Schmiergeldzahlungen im geschäftlichen Verkehr präzisiert. Im Kern ging es um die Frage, ob die Zahlung von Schmiergeldern im Rahmen von Geschäftsbeziehungen auch eine strafbare Untreue nach § 266 StGB darstellt.

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  • Unzulässige Interessenwahrnehmung (§108f StGB)

    Unzulässige Interessenwahrnehmung (§108f StGB)

    Der Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches, konkret zur „Strafbarkeit der unzulässigen Interessenwahrnehmung“, wurde von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebracht und ist am 18. Juni 2024 in Kraft getreten.

    Ziel des Gesetzes ist es, die Lücken in der bestehenden Regelung zu schließen, die es Mandatsträgern ermöglichen, ihre Position für persönliche Vorteile auszunutzen, ohne dabei gesetzlich belangt werden zu können. Hierzu wurde ein neuer §108f StGB geschaffen.

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  • Generative Künstliche Intelligenz für Korruptionsbekämpfung und Integrität in der Regierung

    Generative Künstliche Intelligenz für Korruptionsbekämpfung und Integrität in der Regierung

    Generative Künstliche Intelligenz (GenAI) hat das Potenzial, den Kampf gegen Korruption zu revolutionieren und die Integrität in der Regierung zu stärken. Der OECD-Bericht „Generative AI for Anti-Corruption and Integrity in Government“ beleuchtet die Chancen und Herausforderungen der Nutzung von GenAI und großen Sprachmodellen (LLMs) durch Regierungsakteure, die sich der Integrität und Korruptionsbekämpfung widmen. In diesem Beitrag werden die wichtigsten Erkenntnisse des Berichts vorgestellt.

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  • Einziehung und § 14c Abs. 2 UStG

    Einziehung und § 14c Abs. 2 UStG

    Grundsätzlich gilt bei der von einer objektiven Betrachtungsweise geprägten Abschöpfung, dass das bewusst in das Verbotene Investierte – speziell bei Umsatzsteueraufwendungen zur Aufrechterhaltung eines Verschleierungssystems – unwiederbringlich verloren ist (BT-Drucks. 18/11640, S. 79). Das verfassungsrechtliche Übermaßverbot gebietet es nicht, die dem Angeklagten entgangenen Umsatzsteuerbeträge in Abzug zu bringen.

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  • Korruption: Bundeslagebild 2022

    Korruption: Bundeslagebild 2022

    Das Bundeskriminalamt hat das Bundeslagebild Korruption 2022 vorgelegt. Insgesamt ist in diesem Bericht festzustellen, dass die Fallzahlen im Jahr 2022 bei nahezu allen Korruptionstatbeständen des StGB und des IntBestG deutlich unter das Niveau des Vorjahres gesunken sind. Dies ist laut BKA insbesondere auf den statistischen Umstand zurückzuführen, dass mehrere Großverfahren, die im Jahr 2021 zu einem Anstieg der Deliktszahlen beigetragen hatten, im Berichtsjahr polizeilich bearbeitet bzw. abgeschlossen wurden.

    Quelle: BKA Bundeslagebild Korruption 2022
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