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Schlagwort: untreue

Rechtsanwalt & Strafverteidiger für Untreue: Untreue im Sinne des § 266 StGB ist die Veruntreuung fremden Vermögens durch eine Person, die fremde Vermögensangelegenheiten zu besorgen hat.

Vorwurf der Untreue? Rechtsanwalt und Strafverteidiger Ferner verteidigt Sie beim Vorwurf der Untreue! Unsere Fachanwälte für Strafrecht verteidigen Sie im gesamten Wirtschaftsstrafrecht!

Die in §266 StGB geregelte Untreue zielt auf den Schutz des Vermögens und zählt zu den Vermögensdelikten. Unterschieden werden zwei Varianten, (1) der Missbrauchstatbestand und (2) der Treubruchtatbestand. Bei ersterem schädigt der Täter das Vermögen eines Dritten durch rechtsmissbräuchliche Ausübung seiner Verfügungs- beziehungsweise Vertretungsmacht, indem er im Rahmen seines „rechtlichen Könnens“ handelt, hierbei aber das „rechtliche Dürfen“ im Verhältnis zum Vollmachtgeber überschreitet. Bei letzterem tritt die Vermögensschädigung durch Bruch eines Treueverhältnisses ein.

Dabei liegen zumeist Vermögensbetreuungspflichten zugrunde. Untreue kann sowohl durch aktives Tun als auch durch Unterlassen begangen werden. Voraussetzung ist stets, dass die Person die Verfügungsgewalt über das Vermögen hat und durch ihr Handeln oder Unterlassen einen Vermögensschaden verursacht.

Besondere Rolle spielt die Untreue in der Vorstandshaftung: Es handelt sich um einen Straftatbestand, der insbesondere für Geschäftsführer einer Gesellschaft relevant ist, da sie in der Regel mit der Verwaltung des Gesellschaftsvermögens betraut sind. Geschäftsführer einer Gesellschaft sind besonders betroffen, da sie eine besondere Verantwortung für das Vermögen der Gesellschaft tragen. Die Untreue eines Geschäftsführers kann erhebliche Auswirkungen auf das Unternehmen haben und zu erheblichen Vermögensschäden führen. Die strafrechtlichen Konsequenzen können daher schwerwiegend sein und bis zur Freiheitsstrafe führen.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

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Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Kein automatischer Vergütungsanspruch für GmbH-Geschäftsführer

    Kein automatischer Vergütungsanspruch für GmbH-Geschäftsführer

    OLG Frankfurt zur Trennung von Organstellung und Anstellungsverhältnis: Ein GmbH-Geschäftsführer hat allein aufgrund seiner Organstellung keinen Anspruch auf Vergütung, wie das Oberlandesgericht Frankfurt in einem Beschluss vom 30. Dezember 2024 (26 W 1/24) klarstellt. Die Entscheidung betont die rechtliche Trennung zwischen der Bestellung zum Geschäftsführer und dem zugrundeliegenden Anstellungsverhältnis.

    Selbst wenn eine einstweilige Verfügung die Abberufung eines Geschäftsführers vorläufig verhindert, folgt daraus nicht automatisch die Pflicht zur Weiterzahlung seines Gehalts. Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, zwischen gesellschaftsrechtlichen und schuldrechtlichen Pflichten zu unterscheiden – und dass Ordnungsmittelverfahren nicht zur Durchsetzung vertraglicher Ansprüche genutzt werden können.

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  • Untreue oder Unterschlagung bei missbräuchlicher Nutzung überlassener Bankkarten

    Untreue oder Unterschlagung bei missbräuchlicher Nutzung überlassener Bankkarten

    Die missbräuchliche Verwendung einer fremden Bankkarte wirft überraschend komplexe strafrechtliche Fragen auf: Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) hat in einem aktuellen Beschluss vom 20. Oktober 2025 (206 StRR 157/25) klargestellt, unter welchen Voraussetzungen eine solche Handlung als Untreue (§ 266 StGB) oder als Unterschlagung (§ 246 StGB) zu qualifizieren ist.

    Besonders relevant ist die Entscheidung für Fälle, in denen ein langjähriges Vertrauensverhältnis besteht und die Karte mit Wissen des Kontoinhabers überlassen wurde. Das Gericht betont, dass eine qualifizierte Vermögensbetreuungspflicht auch dann vorliegen kann, wenn die Bank selbst die Weitergabe von Karte und PIN vertraglich untersagt. Gleichzeitig zeigt der Fall, wie schwierig die Abgrenzung zwischen beiden Delikten in der Praxis sein kann – und warum eine sorgfältige Prüfung der individuellen Umstände unerlässlich ist.

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  • Untreue und Einziehung von Taterträgen

    Untreue und Einziehung von Taterträgen

    Eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26. Juni 2025 (6 StR 668/24) wirft grundlegende Fragen zur strafrechtlichen Behandlung von Untreuefällen auf, in denen Täter versuchen, durch nachträgliche Zahlungsanweisungen die Einziehung von Taterträgen abzuwenden. Im Mittelpunkt steht die Abgrenzung zwischen tatsächlicher Schadenskompensation und bloßer formaler Erfüllungshandlung.

    Der BGH stellt klar: Eine Überweisungsanweisung allein reicht nicht aus, um den staatlichen Einziehungsanspruch entfallen zu lassen. Vielmehr bedarf es des tatsächlichen Leistungserfolgs – also der Gutschrift auf dem Konto des Geschädigten. Gleichzeitig zeigt das Urteil, wie komplex die Anwendung des § 46a StGB (Täter-Opfer-Ausgleich) in Wirtschaftsstrafsachen sein kann, insbesondere wenn es um die Frage geht, ob eine Wiedergutmachung tatsächlich auf persönlichem Verzicht oder erheblichen Leistungen des Täters beruht.

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  • Nexperia im Strudel der Geopolitik

    Nexperia im Strudel der Geopolitik

    Die jüngsten Entwicklungen um den niederländischen Halbleiterhersteller Nexperia werfen ein Schlaglicht auf die wachsende Verwundbarkeit globaler Lieferketten durch geopolitische Spannungen. Der Fall zeigt, wie schnell technologische Abhängigkeiten, unklare Governance-Strukturen und strategische Interessenkonflikte zu einer existenzbedrohenden Krise für ein Unternehmen und ganze Industrien eskalieren können.

    Für Führungskräfte in international agierenden Konzernen bietet die Nexperia-Affäre durchaus einige wertvolle Lehren – nicht nur in puncto Compliance, sondern auch in der Frage, wie Unternehmen in einem Umfeld zunehmender regulatorischer und politischer Unsicherheiten handlungsfähig bleiben. Im Folgenden stelle ich an hand der aktuellen Berichterstattung bei Managermagazin, Handelsblatt und veröffentlichen Dokumenten die Gesamtsituation dar – und schwenke zum Thema BCM.

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  • Haftungsrisiken und Compliance-Pflichten bei Ransomware-Angriffen

    Haftungsrisiken und Compliance-Pflichten bei Ransomware-Angriffen

    Ransomware-Angriffe gehören auch in aktuellen Studien zu den größten Bedrohungen für Unternehmen jeder Größe und Branche. Die Angriffe führen nicht nur zu operativen Stillständen und finanziellen Verlusten, sondern bergen auch erhebliche juristische Risiken – von strafrechtlichen Konsequenzen bis hin zu zivilrechtlichen Haftungsansprüchen. Für Führungskräfte ist es daher entscheidend, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen, um im Ernstfall angemessen reagieren zu können. Dieser Beitrag fasst die zentralen Erkenntnisse aus der juristischen Diskussion zusammen und gibt einen Überblick über die wichtigsten Pflichten und Risiken.

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  • Anstellungsbetrug: Gefälschte Zeugnisse

    Anstellungsbetrug: Gefälschte Zeugnisse

    Wann liegt ein Anstellungsbetrug vor und wir wirken sich gefälschte Zeugnnisse oder Meisterbriefe aus: In einem Beschluss (Az. 1 ORs 2/23) vom 15. Dezember 2023 hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle über die Revisionen eines Angeklagten und der Staatsanwaltschaft entschieden, die sich gegen ein Urteil des Landgerichts Stade wegen Anstellungsbetrugs und veruntreuender Unterschlagung richteten. Es wird im Folgenden an Hand der Entscheidung ein wenig erläutert, welche Gefahren beim Verwenden gefälschter Zeugnisse bestehen – auch finanzieller Art.

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  • Einziehung bei Steuerhinterziehung im selbständigen Einziehungsverfahren

    Einziehung bei Steuerhinterziehung im selbständigen Einziehungsverfahren

    OLG Frankfurt zur Einziehung von Taterträgen nach § 423 StPO bei Steuerhinterziehung: Wenn Strafgerichte die Einziehung deliktischer Gewinne von der Hauptverhandlung abtrennen, stellt sich nicht selten die Frage, wie mit dem Zeitverzug bis zur Einziehungsentscheidung umzugehen ist. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem aktuellen Beschluss (Az. 3 Ws 409/24, vom 4. Februar 2025) genau diesen Punkt mit grundlegender Klarheit beantwortet.

    Im Zentrum der Entscheidung steht die Reichweite des § 423 Abs. 2 StPO, insbesondere die Frage, ob die darin genannte Sechsmonatsfrist für die Entscheidung über die Einziehung nach Abtrennung eine zwingende Ausschlussfrist darstellt oder lediglich eine Ordnungsvorgabe ohne Rechtsfolgen bei Fristversäumnis ist. Die Entscheidung hat erhebliche praktische Bedeutung, nicht zuletzt angesichts der zunehmenden Komplexität wirtschaftsstrafrechtlicher Verfahren, in denen Vermögensabschöpfung ein zentrales Element der Strafrechtspflege geworden ist.

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  • Geschäftsführerhaftung bei Strom-Leerverkäufen

    Geschäftsführerhaftung bei Strom-Leerverkäufen

    Die Entscheidung des OLG Brandenburg vom 9. April 2025 (Az. 4 U 144/23) betrifft einen spektakulären Fall geschäftsführender Verantwortung im Rahmen kommunaler Energieversorgung. Im Zentrum steht die persönliche Haftung eines kommunalen GmbH-Geschäftsführers für hochspekulative Strom-Leerverkäufe, die in einer wirtschaftlichen Katastrophe mündeten.

    Der Senat bejaht nicht nur eine Pflichtverletzung im Sinne des § 43 Abs. 2 GmbHG, sondern erkennt zudem eine deliktische Verantwortlichkeit gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 266 StGB. Damit konkretisiert das Urteil die Anforderungen an ein pflichtgemäßes Geschäftsführerverhalten unter risikobehafteten Marktbedingungen – und stärkt die Rechtsstellung kommunaler Gesellschaften und ihrer Organe.

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  • Verjährung von Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr

    Verjährung von Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr

    Reichweite der strafprozessualen Unterbrechungshandlungen: Die strafrechtliche Aufarbeitung von Wirtschaftskriminalität steht nicht selten unter dem Druck verjährungsbedingter Einstellung. Gerade bei komplexen Tatserien, die sich über mehrere Jahre erstrecken, wird die genaue Bestimmung des Verjährungsbeginns und die Wirkung von Unterbrechungshandlungen zur Schlüsselfrage.

    In seinem Beschluss vom 23. April 2025 (5 StR 422/24) hat der Bundesgerichtshof eine vielschichtige Entscheidung zur Untreue, zum gewerbsmäßigen Bandenbetrug und insbesondere zur Verjährung von Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr getroffen. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie sich der Beginn und die Hemmung der Verfolgungsverjährung bei § 299 StGB a.F. bestimmen lassen – und welche Anforderungen an die Konkretisierung des Tatvorwurfs in Unterbrechungsakten zu stellen sind.

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  • OLG Braunschweig: Virtueller Diebstahl von Kryptowährungen straflos

    OLG Braunschweig: Virtueller Diebstahl von Kryptowährungen straflos

    Die nicht mehr zu ignorierende Bedeutung von Kryptowerten stellt das Strafrecht vor Herausforderungen, für die es bisher weder terminologische noch konzeptionelle Klarheit gibt. Besonders der Umgang mit sogenannten „Kryptodiebstählen“ erweist sich als juristische Nagelprobe: Was bedeutet es, digitale Vermögenswerte zu „stehlen“, wenn die Entziehung allein auf dem Zugriff mittels eines privaten Schlüssels beruht?

    Mit seinem Beschluss vom 18. September 2024 (Az. 1 Ws 185/24) hat das OLG Braunschweig – soweit ersichtlich erstmals – eine grundlegende Klärung dieses Spannungsverhältnisses versucht – mit bemerkenswerter Konsequenz, wobei ich recht skeptisch bin ob man das so halten kann. Die Entscheidung verweigert dem strafrechtlichen Zugriff auf bestimmte Konstellationen der unbefugten Token-Übertragung konsequent die Grundlage und lehnt eine Kriminalisierung bloßer Vertragsuntreue ab.

    Hinweis: Eine fachliche Besprechung von mir zu dieser Entscheidung erschien im Juris Praxisreport IT-Recht! Hier im Blog stelle ich, wie üblich, das ganze nur mit ein wenig Tiefgang vor. Beachten Sie auch, dass die Entscheidung – unter Bezug auf meine Besprechung – bei „heise online“ aufgegriffen wurde.

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  • Anfechtbarkeit von Sozialversicherungszahlungen in der Krise

    Anfechtbarkeit von Sozialversicherungszahlungen in der Krise

    Die insolvenzrechtliche Deckungsanfechtung gemäß § 131 InsO ist ein scharfes Schwert des Insolvenzverwalters zur Rückholung vor Insolvenzeröffnung geleisteter Zahlungen. Eine zentrale Voraussetzung ist die Inkongruenz der Leistung, also das Fehlen eines fälligen, durchsetzbaren Anspruchs in exakt der gewährten Form. Die Dogmatik hierzu ist reich entwickelt – nicht jedoch in der Konstellation, in der Sozialversicherungsträger ihre Beiträge mit vermeintlich harmlosen Schreiben anmahnen, denen jedoch ein unmittelbarer Vollstreckungsdruck innewohnt.

    Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 22. Mai 2025 (Az. IX ZR 80/24) klargestellt, dass auch ein „freundlich“ formulierter Bescheid eines Sozialversicherungsträgers inkongruente Deckung begründen kann, wenn er nach objektiver Sicht des Schuldners die Einleitung der Zwangsvollstreckung unmissverständlich in Aussicht stellt. Der Beschluss bringt nicht nur dogmatische Präzisierung, sondern entfaltet erhebliche Relevanz für die insolvenzrechtliche Praxis bei öffentlich-rechtlichen Gläubigern – ud wohl auch im Arbeitsstrafrecht.

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  • Wegen Untreueverdachts: Durchsuchungen im Landtag von Sachsen-Anhalt

    Wegen Untreueverdachts: Durchsuchungen im Landtag von Sachsen-Anhalt

    Was auf den ersten Blick wie ein Provinzskandal klingt, hat das Potenzial, über Sachsen-Anhalt hinaus politische Wellen zu schlagen: Am 1. Juli 2025 durchsuchten Ermittler die Fraktions- und Büroräume der CDU, SPD und AfD im Landtag von Sachsen-Anhalt. Der Vorwurf: Untreue durch unzulässige Zahlungen sogenannter Funktionszulagen.

    Die Aktion wurde wohl auf Grundlage richterlicher Anordnungen durchgeführt und fußt auf einer Strafanzeige des Bundes der Steuerzahler – dabei wird hier nochmals deutlich, wie stringent Ermittler mit dem Begriff der Untreue untergehen und dass schon vermeintliche „Unsauberkeiten“ zu Ermittlungsmaßnahmen führen. Hinweis: Der Blogbeitrag basiert auf den Informationen aus den verlinkten Presseberichten, ich möchte speziell nur den juristischen Aufhänger zur Untreue aufgreifen!

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  • BGH zur Beihilfe eines Arbeitnehmers zur Untreue: Wenn die Abfindung teuer wird

    BGH zur Beihilfe eines Arbeitnehmers zur Untreue: Wenn die Abfindung teuer wird

    Mit Beschluss vom 25. März 2025 (4 StR 357/23) hat der Bundesgerichtshof eine Entscheidung gefällt, die Arbeitgebern im öffentlichen Dienst wie privaten Unternehmenslenkern gleichermaßen eine unmissverständliche Botschaft vermittelt: Eine exorbitant hohe Abfindung kann nicht nur Haushaltsmittel belasten, sondern unter Umständen strafrechtlich relevant sein — auch für den Arbeitnehmer, der sie entgegennimmt.

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  • LG Osnabrück zur Vermögensbetreuungspflicht eines Apothekers während der Corona-Pandemie

    LG Osnabrück zur Vermögensbetreuungspflicht eines Apothekers während der Corona-Pandemie

    Strafbarkeit wegen Untreue bei fehlerhafter Abrechnung von Bürgertests: In der Hochphase der Covid-19-Pandemie trat mit dem Anspruch auf kostenfreie Bürgertests eine neue Dimension staatlich finanzierter Gesundheitsleistungen auf den Plan – verbunden mit einer erheblichen Vertrauensvorschussregelung gegenüber privaten Leistungserbringern.

    Die Entscheidung des Landgerichts Osnabrück vom 22. Februar 2023 (Az. 3 Qs 38/22) befasst sich mit der Frage, ob und inwieweit ein Apotheker, der systematisch unrichtige Angaben zu Testzahlen machte, sich wegen Untreue nach § 266 StGB strafbar macht. Das Gericht nahm dabei eine rechtlich differenzierte Einordnung vor, die über den Einzelfall hinausreichende Maßstäbe für die strafrechtliche Kontrolle pandemiebedingter Finanzierungsmechanismen liefert.

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  • Computerbetrug nur bei täuschungsäquivalenter Nutzung

    Computerbetrug nur bei täuschungsäquivalenter Nutzung

    BGH zur abredewidrigen Verwendung einer Geldkarte: Mit Beschluss vom 9. Oktober 2024 (Az. 5 StR 409/24) hat der Bundesgerichtshof erneut die maßgeblichen dogmatischen Grenzen des § 263a StGB (Computerbetrug) konkretisiert. Im Mittelpunkt stand die strafrechtliche Bewertung einer EC-Kartenzahlung*, die ohne Wissen und gegen den mutmaßlichen Willen des Kontoinhabers, jedoch unter Verwendung korrekter Zugangsdaten und durch einen formal Bevollmächtigten erfolgte. Die Entscheidung verdeutlicht, dass nicht jede unbefugte Nutzung technischer Zugangsmittel den Straftatbestand erfüllt – und dass die „Unbefugtheit“ im Sinne des Computerbetrugs strikt „betrugsspezifisch“ zu verstehen ist.

    * Hinweis: Der BGH spricht bis heute (wie manche Literatur) von der „EC-Karte“, so auch in dieser Entscheidung. Dabei gibt es genau genommen heute gar keine EC-Karte mehr, sauberer wäre es, von der Geldkarte zu sprechen. Da der BGH dies ausdrücklich so benennt, behalte ich es als synonyme Bezeichnung bei.

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