Wirtschaftsspionage bezeichnet den Prozess, bei dem vertrauliche Informationen, Technologien oder Geschäftsgeheimnisse eines Unternehmens oder einer Organisation illegal erlangt werden. Dies kann durch Hacking, Bestechung von Mitarbeitern, Unterwanderung oder andere unethische Methoden geschehen. Die Wirtschaftsspionage zielt darauf ab, einem Konkurrenten oder einem fremden Staat wirtschaftliche Vorteile zu verschaffen. Doch was bedeutet das in der Praxis für…WeiterlesenWirtschaftsspionage
Schlagwort: untreue
Rechtsanwalt & Strafverteidiger für Untreue: Untreue im Sinne des § 266 StGB ist die Veruntreuung fremden Vermögens durch eine Person, die fremde Vermögensangelegenheiten zu besorgen hat.
Die in §266 StGB geregelte Untreue zielt auf den Schutz des Vermögens und zählt zu den Vermögensdelikten. Unterschieden werden zwei Varianten, (1) der Missbrauchstatbestand und (2) der Treubruchtatbestand. Bei ersterem schädigt der Täter das Vermögen eines Dritten durch rechtsmissbräuchliche Ausübung seiner Verfügungs- beziehungsweise Vertretungsmacht, indem er im Rahmen seines „rechtlichen Könnens“ handelt, hierbei aber das „rechtliche Dürfen“ im Verhältnis zum Vollmachtgeber überschreitet. Bei letzterem tritt die Vermögensschädigung durch Bruch eines Treueverhältnisses ein.
Dabei liegen zumeist Vermögensbetreuungspflichten zugrunde. Untreue kann sowohl durch aktives Tun als auch durch Unterlassen begangen werden. Voraussetzung ist stets, dass die Person die Verfügungsgewalt über das Vermögen hat und durch ihr Handeln oder Unterlassen einen Vermögensschaden verursacht.
Besondere Rolle spielt die Untreue in der Vorstandshaftung: Es handelt sich um einen Straftatbestand, der insbesondere für Geschäftsführer einer Gesellschaft relevant ist, da sie in der Regel mit der Verwaltung des Gesellschaftsvermögens betraut sind. Geschäftsführer einer Gesellschaft sind besonders betroffen, da sie eine besondere Verantwortung für das Vermögen der Gesellschaft tragen. Die Untreue eines Geschäftsführers kann erhebliche Auswirkungen auf das Unternehmen haben und zu erheblichen Vermögensschäden führen. Die strafrechtlichen Konsequenzen können daher schwerwiegend sein und bis zur Freiheitsstrafe führen.
Es liegt auf der Hand, dass jedes Arbeitsverhältnis als persönliches Dauerschuldverhältnis ein gewisses Maß an gegenseitigem Vertrauen der Vertragspartner voraussetzt. Wie ist aber damit umzugehen, wenn ein Arbeitnehmer mit einem Strafverfahren konfrontiert wird, dessen Ursache vor der Begründung des Arbeitsverhältnisses liegt? Ein strafbares außerdienstliches Verhalten des Arbeitnehmers ist grundsätzlich geeignet, Zweifel an der Zuverlässigkeit und…WeiterlesenKündigung wegen Straftat, die früher begangen wurde
Dass es Aufgabe des Tatgerichts ist, die geschuldeten Beiträge – getrennt für die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte – nach Anzahl, Beschäftigungszeiten, Arbeitsentgelten der Arbeitnehmer und Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen Krankenkasse zu ermitteln, ist wahrlich nicht neu. Gleichwohl durfte sich der Bundesgerichtshof (1 StR 101/23) jetzt noch einmal dazu äußern – und zugleich etwas zum subjektiven…WeiterlesenDarstellung der Berechnung bei Verurteilung wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt
Dass der objektive Tatbestand der Untreue nach § 266 Abs. 1 StGB erfüllt sein kann, wenn ein Vorstand oder Prokurist einer Aktiengesellschaft einem Betriebsratsmitglied unter Verstoß gegen das betriebsverfassungsrechtliche Begünstigungsverbot (§ 78 Satz 2 BetrVG) eine überhöhte Vergütung gewährt, hat der Bundesgerichtshof (6 StR 133/22) erneut betont.WeiterlesenUntreue bei überhöhtem Arbeitsentgelt für Mitglied des Betriebsrats
Der Bundesgerichtshof (1 StR 188/22) hat sich zu der äußerst praxisrelevanten Frage geäußert, wie die Abgrenzung von sog. scheinselbständigen Rechtsanwälten und freien Mitarbeitern in einer Rechtsanwaltskanzlei stattzufinden hat. Die spezifischen Umstände dieser Berufsgruppe lassen dabei Rückschlüsse auf die Beschäftigung freier, freiberuflicher Mitarbeiter zu – und lassen aufhorchen.WeiterlesenVorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt bei freien Mitarbeitern
Das Oberlandesgericht Hamm, 12 U 204/21, hat entschieden, dass jeder Sicherungsabtretungsvertrag auch ohne ausdrückliche Vereinbarung ein Treuhandverhältnis begründet. Aus dem treuhänderischen Charakter des Sicherungsvertrages ergibt sich – abgesehen vom Fall der auflösend bedingten Sicherungsabtretung – die Verpflichtung des Sicherungsnehmers, die Sicherheit schon vor Beendigung des Vertrages zurückzugewähren, wenn und soweit sie endgültig nicht mehr benötigt…WeiterlesenTreuhandverhältnis bei Abtretung von Forderungen zur Sicherung
Schätzung bei Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: In Strafverfahren des Arbeitsstrafrechts wegen Schwarzlohns müssen die Gerichte die Höhe der vorenthaltenen Steuern bzw. Sozialversicherungsbeiträge (§ 266a Abs. 1, 2 StGB) bestimmen. Naturgemäß ist es in solchen Verfahren so, dass eben gar keine, keine brauchbare oder massiv lückenhafte Buchhaltung existiert. An diesem Punkt muss – und darf…WeiterlesenSchätzung bei Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
Strafverteidigungskosten als Werbungskosten: Dass Strafverteidigungskosten dann als Werbungskosten abziehbar sind, wenn der strafrechtliche Vorwurf, gegen den sich der Steuerpflichtige zur Wehr setzt, durch sein berufliches Verhalten veranlasst ist, hat der Bundesfinanzhof (VI R 75/10) klargestellt. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sind Werbungskosten über den Wortlaut des § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG hinaus…WeiterlesenStrafverteidigungskosten als Werbungskosten
Beim Oberlandesgericht Hamm, 5 RVs 39/22, ging es um die Frage, wann ein Computerbetrug bei Verwendung einer fremden Bankkarte zwecks Geldabhebung vom Konto vorliegt. Die Frage wirkt auf den ersten Blick längst erledigt, doch die Details machen es spannend.WeiterlesenComputerbetrug bei Verwendung von Bankkarte
Handel mit Abdeckrechnungen
Der Bundesgerichtshof (1 StR 436/21) konnte klarstellen, dass bereits nach allgemeinen Grundsätzen ein Handel mit Abdeckrechnungen nicht steuerbar ist. Dies schon deshalb, weil ein Wettbewerb zwischen einem legalen und einem illegalen Wirtschaftszweig ausgeschlossen ist. Dies gilt mit dem BGH auch für damit verbundene Nebenleistungen. Eine legale Verwendung von Abdeckrechnungen erscheint nicht denkbar. Sie haben –…WeiterlesenHandel mit Abdeckrechnungen
Die Annahme einer strafrechtlich relevanten Untreue (§ 266 StGB) setzt voraus, dass eine Vermögensbetreuungspflicht verletzt wurde: Diese für beide Tatbestandsvarianten erforderliche Vermögensbetreuungspflicht im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB ist gegeben, wenn der Täter gegenüber dem (potentiell) Geschädigten eine inhaltlich besonders herausgehobene, nicht nur akzessorische Pflicht zur Wahrnehmung von dessen Vermögensinteressen hat, die über…WeiterlesenVermögensbetreuungspflicht bei Untreue (§266 StGB)
Wenn sich jemand eine Domain eines Dritten – hier als ehemaliger Vorstand, agierend nach dem Ausscheiden – überträgt, liegt darin eine verbotene zivilrechtliche Eigenmacht, eine strafbare Datenveränderung gemäß § 303 a StGB und somit einen Anspruch des Verfügungsklägers auf Wiedereinräumung des Zugriffs auf die streitgegenständliche Domain begründet. Dies kann im Zuge des einstweiligen Rechtsschutzes durchgesetzt werden, wobei…WeiterlesenEigenmächtige Übertragung einer Domain ist strafbare Datenveränderung
Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (6 StR 133/22) hat am 10. Januar 2023 auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 28. September 2021 aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Persönliche Anmerkung und Hinweis: Dies hier ist die Pressemitteilung des BGH, in…WeiterlesenFreisprüche im Prozess um die Vergütung von Betriebsräten der Volkswagen AG aufgehoben
Untreue nach Vorsorgevollmacht
Untreue nach Vorsorgevollmacht: Fachanwalt für Strafrecht Ferner zur Untreue nach VorsorgevollmachtWeiterlesenUntreue nach Vorsorgevollmacht
Wenn sich die Frage stellt, ob ein besonders schwerer Fall der Untreue anzunehmen ist, handelt es sich um eine dem Tatgericht obliegende Frage der Strafzumessung, in die einzugreifen dem Revisionsgericht nur in engen Grenzen gestattet ist. Dies ist mit dem Bundesgerichtshof unter anderem dann der Fall, wenn dem Tatgericht Abwägungsfehler unterlaufen sind, sodass das gefundene…WeiterlesenBesonders schwerer Fall der Untreue